Vorlage - VO/20/17433/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetz; Widmung und Aufstufung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-10) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der innerstädtischen Verkehrserschließung zur Benutzung offen. Die Verkehrsflächen erfüllen die Klassifizierungsmerkmale einer Ortsstraße.

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zu Ortsstraßen nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Für betroffenen private Grundstücksflächen wurde der Stadt Regensburg der Besitz an den Grundstücksteilflächen im Vorgriff auf die eigentumsrechtliche Regelung im Umlegungsverfahren, zum Zwecke der Herstellung / des Ausbaues von Erschließungsstraßen und der Nutzung als öffentliche Straßenfläche, von den Grundstückseigentümern übertragen. Die entsprechenden Erklärungen liegen dem Tiefbauamt vor. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortsstraße erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein rmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

Die Straßenbaulast r die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

 

lfdNr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Friedrich-Niedermayer-Straße

(Verbreiterung)

Anlage 1

Kumpfmühler Straße

Sarmanna-Straße

0,375

2

Ladehofstraße *)

(Verbreiterung / Neubau)

Anlage 2

Sarmanna-Straße

Kreisverkehr Dechbettener Straße

0,660

3

Sarmanna-Straße *)

(Neubau)

Anlage 3

Friedrich-Niedermayer-Straße bei HsNr. 1

Ladehofstraße bei HsNr. 1

0,396

4

Wacholderweg

(Verlängerung)

Anlage 4

Wacholderweg bei HsNr. 17

Vordere Keilbergstraße

0,240

5

Keilsteiner Breiten

(Neubau)

Anlage 5

Vordere Keilbergstraße

Talblick

0,346

6

Hutweide

(Verlängerung)

Anlage 6

An der Schauergrube

Wacholderweg

0,084

7

Eisenrinerweg

(Neubau)

Anlage 7

Keilsteiner Breiten

Flurstück mit der FlNr. 1815/2, Gem. Schwabelweis

0,155

8

Silberweiherweg

(Neubau)

Anlage 7

Eisenrinerweg

0,045 km östlich vom Anfangspunkt

0,045

9

Nußweg

(Neubau)

Anlage 8

Alfons-Sigl-Straße

0,120 km östlich vom Anfangspunkt

0,120

10

Ahornweg

(Neubau)

Anlage 8

Alfons-Sigl-Straße

0,080 km süstlich vom Anfangspunkt

0,080

11

Michelerstraße

(Verbreiterung/Verlängerung)

Anlage 9

Donaustaufer Straße

FlNr. 618/9, Gem. Schwabelweis

0,135

12

Thurnknopfstraße

(Neubau)

Anlage 10

Reinhausener Damm

Paarstraße

0,125

 

*)  Hinweis

Der weitere Vollzug der Widmung der lfdNr. 2 und 3 steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung einer ordnungsgemäß erfolgten Abnahme und Übernahme der hergestellten künftigen öffentlichen Verkehrsflächen durch die Stadt. Der Abnahme- und Übergabetermin ist noch im Jahr 2020 beabsichtigt.

 

2. Aufstufung von öffentlichen Verkehrsflächen

 

Bei der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 11) rot dargestellten Straße bzw. Straßenteilfläche hat sich die Verkehrsbedeutung geändert.

 

Die Verkehrsfläche war bis dato zum öffentlichen Feld- u. Waldweg gewidmet. Der u.g. Straßenabschnitt wurde ausgebaut und dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke. Die Klassifizierungsmerkmale einer Ortsstraße werden erfüllt.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung ist diese Straße bzw. Straßenteilfläche aufzustufen zur Ortsstraße und mit einer Frist von 3 Monaten vorher anzukündigen (Art. 7 Abs. 1 u. 4 BayStrWG). 

 

Die Aufstufung soll zum 01.04.2021 wirksam werden.

lfdNr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Michelerstraße

(Teifläche)

Anlage 11

Michelerstraße (Ende derzeitige Ortsstraße)

FlNr. 618/9, Gem. Schwabelweis

0,075

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-10) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

  1. Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 11) rot dargestellte Verkehrsfläche wird aufgestuft zur Ortsstraße gem. Art. 7 BayStrWG. Die Aufstufung soll zum 01.04.2021 wirksam werden. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
     

 

 


Anlagen: 11 Lagepläne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Beschluss vom 16.12.2020 (8963 KB)