Vorlage - VO/20/17443/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2021 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftspläne für das Alten- und Pflegeheim Johannesstift
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
09.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2021 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 10.292.500  vor, die sich mit 6.422.400  auf den Verwaltungshaushalt und mit 3.870.100  auf den Vermögenshaushalt verteilen.

 

Kredite im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden ebenfalls nicht festgesetzt.

 

Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2020 bis 2024 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Finanzplan

2020

2021

2022

2023

2024

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

6.511

6.422

6.423

6.214

6.215

Vermögenshaushalt

3.019

3.870

1.416

1.257

1.212

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

9.530

10.292

7.839

7.471

7.427

 

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.

 

 

2. Wirtschaftsplan des Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2021 des Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 6.175.000  und Aufwendungen in Höhe von 5.848.000  vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 327.000 . Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.

 

Im Vermögensplan 2021 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

Der Finanzplan des Johannesstifts für die Jahre 2020 bis 2024 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2020

2021

2022

2023

2024

 

 

 

 

 

 

Erträge

6.070

6.175

6.280

6.385

6.490

Aufwendungen

6.392

6.502

6.612

6.722

6.833

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge

  322

  327

  332

  337

  343

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

8.608

9.388

9.394

9.489

9.494

 

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

 

 

 

 

 

3. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2021 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.000.000 r die Ev. Wohltätigkeitsstiftung undr das Johannesstift auf 1.000.000  festgesetzt.

 

 

 

 

 

 


Der Stiftungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

-          die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2021 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2021 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2021 für das Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und

-          den Finanzplan 2020 - 2024 zum oben genannten Haushalts- und Wirtschaftsplan

 

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH2021_final gescannt_24.11.20 (38459 KB)