Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2021 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 10.292.500 € vor, die sich mit 6.422.400 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 3.870.100 € auf den Vermögenshaushalt verteilen.
Kredite im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden ebenfalls nicht festgesetzt.
Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2020 bis 2024 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2021 des Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 6.175.000 € und Aufwendungen in Höhe von 5.848.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 327.000 €. Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.
Im Vermögensplan 2021 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Der Finanzplan des Johannesstifts für die Jahre 2020 bis 2024 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
3. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2021 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.000.000 € für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und für das Johannesstift auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Stiftungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2021 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2021 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2021 für das Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und - den Finanzplan 2020 - 2024 zum oben genannten Haushalts- und Wirtschaftsplan
mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
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