Vorlage - VO/20/17477/61  

 
 
Betreff: Verbundraumerweiterungsstudie RVV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

Zur Stärkung des ÖPNV, zur Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land, zur Förderung klimafreundlicher Mobilität sowie einer Alternative zum motorisierten Individualverkehr und zur Überwindung von bestehenden Zugangshemmnissen zum ÖPNV, strebt der Freistaat Bayern flächendeckend handlungsfähige Verbünde an, die im Wesentlichen die Verkehrsbeziehungen abdecken sollen.

Teilbereiche angrenzender Kommunen um den Regensburger Verkehrsverbund (RVV) sind jedoch noch nicht in einem leistungsfähigen Verkehrs- und Tarifverbund integriert, der die Nutzung von Bus und Bahn zu einem einheitlichen Tarif in einem einheitlichen Verbundraum ermöglicht und gleichzeitig alle wesentlichen Verkehrsbeziehungen, insbesondere die ein- und ausbrechenden Pendlerströme, abbildet.

Hierzu ist eine verstärkte Zusammenarbeit und Stärkung des ÖPNV sinnvoll, die mit der Verbundintegration erreicht werden soll. Denn auch die Abstimmung der Nahverkehrsplanung mit benachbarten Kommunen und Aufgabenträgern, zu denen bereits relevante Verkehrsbeziehungen bestehen, sollen weiter verstärkt werden.

Kommunen, die sich als Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV entschließen, ihre öffentlichen Verkehre in solchen Verbünden zusammenzuschließen, werden daher vom Freistaat insbesondere gefördert. Die Förderung erstreckt sich hierbei auf eine vorbereitende Grundlagenstudie zur Ermittlung der verkehrlichen und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit eines Verbundprojekts, bei einer Integration auch entstehende Einmalkosten sowie die verbundbedingten Dauerlasten durch die sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste im SPNV.

Hierzu wurden am 08.11.2019 die Eckpunkte zur Förderung von Verbundintegrationen im Freistaat Bayern erstmalig formuliert und in der Folge haben sich im Jahre 2020 nun 32 von 47 verbundfreien Kommunen zu einer geförderten Studie entschlossen, um den Beitritt zu einem bestehenden Verbund oder die Gründung eines neuen Verbundes prüfen zu lassen.

Hierzu gehören u.a. die oberpfälzischen und niederbayerischen Kommunen mit Bezug zum Großraum Regensburg, namentlich die Landkreise Cham, Kelheim, Neustadt a.d. Waldnaab, Regensburg, Schwandorf und Straubing-Bogen sowie die kreisfreien Städte Regensburg, Straubing und Weiden i.d.OPf., die eine gemeinsame Verbundintegration in ihrem Gebiet ebenfalls prüfen lassen möchten.

Die Studie soll dabei insbesondere  
 

  • die verkehrliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Verbundintegration der teilnehmenden Kommunen unter Einbezug des RVV und der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham (VLC) untersuchen,
  • gliche Alternativen hierzu beleuchten,
  • einen möglichen Tarif und seine Struktur aufzeigen,
  • die Einmal- und Dauerkosten darlegen,
  • einen Umsetzungszeitplan erarbeiten,
  • organisatorische Fragen, insbesondere auch zu einer möglichen Fortentwicklung des RVV klären.

So ist im Rahmen der Untersuchung auch zu prüfen, inwieweit den Verkehrsbeziehungen der beteiligten Kommunen Rechnung getragen werden muss, die aus dem Untersuchungsgebiet hinausführen. Daher werden Überlappungen insbesondere zu den Verbünden MVV (Münchner Verkehrs- und Tarifverbund), VGI (Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt), dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und zum Gebiet der Verbundgründungsstudie im Bayerwald (insbesondere in die Landkreise Regen und Deggendorf) geprüft.

Die Grundlagenstudie wird sämtliche relevanten Fragen zur Bewertung der verkehrlichen und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Verbundintegration im Untersuchungsgebiet beantworten. Sie wird auch sinnvolle Alternativen zum avisierten Projekt für eine etwaige Umsetzung prüfen und bereits bestehende sowie laufende Untersuchungen einbeziehen. Sie wird die Einmal- und Dauerkosten einer Verbundintegration auf Basis der bestehenden Verkehrsbeziehungen und Fahrgastzahlen ermitteln und einen Vorschlag für die Organisation einer neuen Verbundstruktur sowie einer sinnvollen und zukunftsfähigen Tarifstruktur machen. Auch wird ein Zeitplan für eine mögliche Umsetzung einer Verbundintegration erarbeitet. In jedem Schritt der Studie werden die beteiligten Kommunen bestimmend einbezogen. Auf dieser umfassenden Grundlage sollen die beteiligten Kommunen in die Lage versetzt werden, jeweils darüber zu entscheiden, ob sie den Weg einer erstmaligen vollständigen Verbundintegration bestreiten wollen.

Eine solche Studie kann der Freistaat Bayern mit bis zu 85 % fördern. Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf können einen Förderaufschlag von bis zu 5 % erhalten. Die beteiligten Aufgabenträger (u.a. die Stadt Regensburg) haben im allgemeinen ÖPNV hierzu einen Gesamtzuwendungsempfänger bestimmt, der für alle anderen beteiligten Kommunen im Großraum Regensburg die Förderung beantragt, abwickelt sowie die Studie beauftragt und koordinierend betreut. Hierfür erhält der Gesamtförderungsempfänger, namentlich der Landkreis Regensburg, einen Förderaufschlag von 5 %. Der Landkreis Regensburg wird hierbei folgende Aufgaben übernehmen:             
 

  • Er stellt für alle Aufgabenträger den Förderantrag und den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung der Oberpfalz.

 

  • Er beauftragt die Studie und rechnet die Kosten mit dem Fördergeber und den Aufgabenträgern ab.

 

  • Er verteilt die Fördermittel an die Aufgabenträger.

 

  • Er koordiniert und ist Ansprechpartner für das Gutachterbüro.

 

Erfahrungsgemäß ist laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr von Kosten von bis zu 6 Euro pro Einwohner auszugehen. Die Studie wird einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten ab Vergabe erfordern. 12 Monate hiervon entfallen auf die nötigen Verkehrserhebungen in den Fahrzeugen. Soweit die Verkehrsunternehmen im Untersuchungsgebiet bereit sind, aktuelle Vertriebsdaten zur Studie beizusteuern, können nötige Verkehrserhebungen teilweise entfallen, was die Kosten der Studie erheblich senken kann. Im Gebiet des RVV ist davon auszugehen, dass aufgrund der Verfügbarkeit von aktuellen Fahrgastzahlen, die Kosten im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2023 der Studie insbesondere für Stadt und Landkreis Regensburg geringer ausfallen könnten. Den Ausgleich der Eigenanteile gegenüber dem Gesamtzuwendungsempfänger regeln die teilnehmenden Kommunen untereinander in einer Zweckvereinbarung.
 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Teilnahme an der vorgestellten Studie. Sie wird die kommunalen Gremien und Aufgabenträger sowie den RVV und VLC in die Lage versetzen, über die Art und das Maß einer zukünftigen Verbundintegration vollumfassend entscheiden zu können, denn die Kommunen im Untersuchungsgebiet weisen wesentliche Verkehrs- und Pendlerbeziehungen zueinander auf. Durch die Prüfung von Überlappungsgebieten wird auch den Verkehrsbeziehungen Rechnung getragen, die aus dem Untersuchungsgebiet hinausführen.

Kosten und Finanzierung:

 

Die Gesamtkosten der Gesamtstudie belaufen sich auf vsl. rd. 6,2 Mio. €; davon entfallen auf die einzelnen Aufgabenträger nach Abzug der Förderung des Freistaates Bayern (rd. 5,4 Mio. €) insgesamt etwa 0,8 Mio. €.

Die Stadt Regensburg hat davon einen Anteil von rd. 137 T€ zu tragen.

r die Erstattung des v.g. Eigenanteils der Stadt Regensburg an den Gesamtkoordinator bzw. dem Gesamtzuwendungsempfänger, dem Landkreis Regensburg, sind auf der HhSt. 0.7920.6720 in den Jahren 2021-2023 jeweils Haushaltsmittel i.H.v. 50 T€/a im Entwurf des Haushaltsplanes / im Haushaltsplan 2021 vorgesehen.


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt;

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Teilnahme an einer Grundlagenstudie - wie im Sachverhalt dargestellt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel - zu unternehmen. Hierzu ist insbesondere eine nötige Zweckvereinbarung mit den anderen Teilnehmern der Studie abzuschließen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bereitschaft zur Teilnahme an einer solchen Studie gegenüber dem Landkreis Regensburg anzuzeigen, der als Gesamtzuwendungsempfänger die Studie ausschreibt, betreut und gegenüber allen anderen kommunalen Teilnehmern abrechnen und mit einbeziehen wird.

Der Gesamtzuwendungsempfänger wird ermächtigt, die Förderung für alle an der Studie beteiligten Kommunen zu beantragen und nach erfolgreicher Verbescheidung der Förderung den Auftrag für die Studie zu vergeben.

 

 


Anlagen:

 

1 Finanzierungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_2020-12-02_Sitzungsvorlage_Studie Verbundintegration_Final (206 KB)