Vorlage - VO/20/17496/52  

 
 
Betreff: Neubau des Kinderhauses "Gallingkofen-Ost" mit 4 Gruppen;
Gemarkung Sallern an der Chamer Straße;
Bauherr Kindergarten Gallingkofen GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1. Sachverhalt

 

1 Aktueller Sach- und Planungsstand

Die eigens gegründete Kindergarten Gallingkofen GmbH wird in der Chamer Straße Regensburg eine Kindertagesstätte realisieren, um den durch die dortige Wohnraumbebauung des Projektentwicklers Werner Wohnbau im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 257 Gallingkofen Ost entstehenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu bedienen. Mit der Einrichtung wird zudem ein bestehender Bedarf an Betreuungsplätzen aus der Umgebung gedeckt.

 

Am 30.10.2019 bestätigte das Amt für Stadtentwicklung den Bedarf für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte im Baugebiet Gallingkofen Ost und legte eine Bedarfseinschätzung von insgesamt 4 Gruppen (2 Kinderkrippengruppen mit je 12 Kindern (0-3 Jahre), 2 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern (2 Jahre 9 Monate bis Einschulung), insgesamt 74 Plätze) vor.

Auf Basis dieser Grundlage wurde eine Eingabeplanung entwickelt, die dem vorliegenden Raumprogramm der Stadt Regensburg entspricht. Kleine Abweichungen wurden zwischen dem Betreiber und dem Amt für Tagesbetreuung von Kindern abgestimmt und auf sinnvolle Art kompensiert.

 

Der Betreiber, das Bayerische Rote Kreuz, arbeitet inklusiv, so dass in den Räumlichkeiten auch Kinder von externen Dienstleistern (Fachdienst für Inklusion, Logopädie, Frühförderung, und weitere) gefördert werden.

 

 

2 Zeitplan

Der begrenzende Faktor in der Umsetzung des Vorhabens ist derzeit die fehlende Rechtskraft des Bebauungsplanes.

Nach intensiver Abstimmung zwischen dem Betreiber des Bauleitverfahrens, der Stadt Regensburg sowie den beauftragten Planern, wird die Rechtskraft des Bebauungsplanes derzeit im Q III / QIV 2021 erwartet.

 

Der Baubeginn wird unter diesen Voraussetzungen frühestens Ende 2021 angestrebt.

Wir gehen von einer Bauzeit von ca. 15 Monaten aus, so dass die Eröffnung der Kinderbetreuungseinrichtung voraussichtlich 2023 erfolgt.


3 Kalkulation

Nach aktueller Berechnung der Baukosten auf Basis unserer Erfahrungen aus Vergleichsprojekten sowie einer detaillierten aktuellen Studie des BKI (Baukosteninformationszentrum) über die Herstellungskosten eines Kindergartens in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten unter Berücksichtigung regionaler Preisunterschiede gehen wir von Baukosten in Höhe von ca. 2.800.000 € aus. Dieser Wert wird sich erst im Zuge der Ausschreibungen verifizieren lassen, jedoch wurde die aktuelle Kostenschätzung nach DIN 276 vom beauftragten Planungsbüro erstellt, so dass wir diesbezüglich von einer realistischen Kostenschätzung ausgehen.

 

Kindergarten Gallingkofen GmbH

15.12.2020

 

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Im Investitionsprogramm 2020 - 2024 ist die Maßnahme „Kinderhaus Gallingkofen-Ost (IP-Maßnahme 4648/61) mit einem zu leistenden Baukostenzuschuss in Höhe von 2.160.000,- Euro eingeplant.

 

r die Maßnahme werden Fördermittel bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Neuerrichtung des Kinderhauses Gallingkofen-Ost mit 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen an der Chamer Straße, Gemarkung Sallern.

 

  1. Die Kindergarten Gallingkofen GmbH erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt Fördermittel bei der Regierung der Oberpfalz.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 


Anlagen:

-          Projektbeschrieb KITA

-          Grundrisse

-          Kostenberechnung DIN 276

-          Amt 66 Stellungnahme Gallingkofen-Ost 30_10_2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Projektbeschrieb KITA (328 KB)    
Anlage 4 2 Grundrisse (999 KB)    
Anlage 5 3 Kostenberechnung DIN 276 (88 KB)    
Anlage 1 4 Amt66 Stellungnahme Gallingkofen-Ost 30_10_2019 (65 KB)