Vorlage - VO/21/17580/RV  

 
 
Betreff: Beschaffung von Lehrerdienstgeräten mit Gewährung von staatlichen Leistungen des "Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte (SoLD)" für Schulen im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung Vorberatung
10.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

I. Ausgangssituation

Aus den Finanzhilfen des Bundes im DigitalPakt Schule sowie aus Landesmitteln

des Sonderfonds Corona-Pandemie stehen insgesamt 92,8 Mio. €r staatliche

Zuwendungen nach Maßgabe von Art. 23, 44 BayHO zur Beschaffung von Lehrerdienstgeräten zur Verfügung.

Freistaat und kommunale Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, dass

die Leistungsempfänger im Auftrag des Freistaats sowie ohne Anerkennung von

Rechtspflichten die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte übernehmen

und für eine Einbindung in die vorhandene IT-Infrastruktur der Einzelschule

sorgen.

Die Stadt Regensburg kann Zuwendungen von 1.002.000 zur Beschaffung von mindestens 1002 mobilen Endgeräten für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen erhalten. Der Antrag zur Zuwendung nach der „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ ist bis zum 31.03.2021 zu stellen.

Das Konzept der Stadt Regensburg zur Umsetzung der Förderung „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ beinhaltet den Einsatz von Laptops und Tablets.

Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung wird in Zusammenarbeit des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 17) und dem Referat für Bildung (RV.2) für die Stadt Regensburg gestaltet. Zur Einbindung der Interessen von Seiten der städtischen und staatlichen Schulen im Sachaufwand der Stadt Regensburg wird dazu bereits eine Abstimmung mit städtischen und staatlichen Vertretungen der Schulen bzw. ausgewählten Teilnehmern aus allen Schularten in Form von Abfragen und Informationstreffen geführt. Die Federführung hierbei hat der pädagogische IuK-Koordinator am Referat für Bildung (RV.2).

 

Die technische Konfiguration der Geräte ist im Verantwortungsbereich des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik. Daraus ergibt sich bereits ab dem Abstimmungsverfahren ein erheblicher Arbeitsaufwand, der unter den gegebenen Personalbedingungen kaum zu leisten ist.

Das hier zusätzlich erforderliche Personal ist bereits im Beschaffungsprozess sowie dauerhaft zur späteren Betreuung und Administration, zur Inventarisierung und technischen Einrichtung der Geräte zwingend notwendig. Dringlichkeit besteht auch im Hinblick auf die Umsetzungsziele durch die Fristen der Richtlinie (SoLE) zur Zuwendung.

Die noch ausstehenden Fördervorhaben für die Kommunen von Freistaat und Bund zur Betreuung und Administration der Schul-IT („DigitalPakt III“) können mittelfristig den kontinuierlich hohen Aufwand für die Stadt Regensburg lindern. Umfang und he der Erstattung sind noch nicht abschließend geklärt undngen von den Verhandlungen zwischen Bund, Länder und den Kommunen über den Städtetag ab. Eine verbindliche Aussage dazu kann noch nicht getroffen werden.

 

Das Förderprogramm enthält folgende Eckpunkte:

 

Das Corona-bedingte „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ begründet

weder für den Freistaat noch für die Schulaufwandsträger weitergehende Rechtspflichten. Insbesondere erwächst keine Verpflichtung zu Ersatzbeschaffungen oder der Anspruch von Schulen bzw. Lehrkräften auf eine bestimmte Geräteausstattung.

 

Auf Grundlage der Lehrerzahlen (Personen) gemäß den amtlichen Schuldaten von 2019/20 wurde nach einheitlichen Maßstäben ein Budget für jeden Schulaufwandsträger errechnet, das pro Lehrerdienstgerät einen Gesamtbetrag von 1.000 € vorsieht. Der Budgetbetrag ist für die Stadt Regensburg mit 1002 Geräten beziffert und zugesichert. Im Nachbewilligungsverfahren kann sich eine maximale Gesamtanzahl von 1.542 Geräten ergeben (Antragsgrenze). Die genaue Anzahl dazu ergeht mit dem Bescheid der Bewilligungsbehörde ab 15. April 2021 ein.

 

Investive Kosten und Verwaltungskostenpauschale sind im Festbetrag von 1.000 € je „Geräteeinheit“ enthalten. Hierbei sind sowohl die berücksichtigungsfähigen investiven Kosten (für Kauf von Geräten einschließlich Zubehör, Betriebssoftware, Garantieverlängerungen, Versicherungen) sowie eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 250 € enthalten. Ab einem Investitionskostenanteil von 750 € je Gerät nnen damit die vollen 1.000 € abgerufen werden. Nicht zu den Investitionskosten zählen kommunale Eigenregieleistungen als Ausgaben in der Verwaltung (Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben).

 

Als Geräte können Notebooks/Laptops oder Tablets (letztere mit einem Mindestzubehör aus Tastatur und Eingabestift) beschafft werden. Dabei sind bestimmte technische Mindestkriterien einzuhalten.

 

Die Verteilung erfolgt in insgesamt drei Schritten:

(1) Die Verteilung auf die Leistungsempfänger basiert auf der Budgetrechnung

nach einem einheitlichen statistischen Verfahren. Für die Stadt Regensburg ergibt sich daraus eine zugesicherte Anzahl von 1.002 Geräten.

(2) Die Verteilung auf die Schulen soll sich auf die Lehrerzahl der Schulen stützen,

die im Bescheid mitgeteilt wird. Abweichungen unter Berücksichtigung

bestehender Ausstattung und weitere Rahmenbedingungen an den Schulen sind möglich.

(3) Die konkrete, an der Bedarfssituation vor Ort orientierte Zuordnung zu den

Lehrkräften liegt in Händen der Schulleiterinnen und Schulleiter, die die Lehrerdienstgeräte gem. Art. 14 Abs. 1 BaySchFG als Teil des Schulvermögens nach Maßgabe des Ausstattungsplans im Medienkonzept verwalten.

 

Der im Bescheid festgelegte Festbetrag kann flexibel eingesetzt werden:

(1) Es besteht über den durchschnittlichen Gerätepreis die Möglichkeit, einen Ausgleich zwischen günstigeren und teureren Einzelgeräten herzustellen. Über den Festbetrag (in €) können die Leistungsempfänger frei verfügen, sofern die Mindestgerätezahl erreicht wird.

(2) Erzielte Preisvorteile in der Ausschreibung können bis zum Erreichen des Festbetrags für eine höhere Gerätezahl eingesetzt werden. Aufgrund der angespannten Marktlage und den berechtigt hohen IT-Standards der Stadt Regensburg ist davon nicht auszugehen.

 

 

II. Zeitlicher Ablauf

 

Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Die Stadt Regensburg stellt für alle öffentlichen Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich einen gemeinsamen Antrag, der spätestens bis zum 31. März 2021 beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen ist. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist ohne gesonderten Antrag ab dem 23. Juli 2020 zugelassen.

Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen rechtsverbindliche Leistungs- und Lieferverträge abzuschließen sind, endet am 31. Dezember 2021 (Auftragsvergabe). Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie ist eine möglichst rasche Bereitstellung gemeinsames Ziel, soweit es die Ausschreibungsmodalitäten, die Marktlage und das verfügbare Personal zulassen. Die Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgt binnen eines weiteren Jahres, also bis spätestens zum 31. Dezember 2022.

 

Aufgrund des umfangreichen Beschaffungsprozesses, der zeitintensiven Konfiguration, der Dauer der Verteilung der Geräte an die Schulen und der anschließenden Ausgabe an die Lehrerinnen und Lehrer wird auf eine zeitliche Festlegung verzichtet. Lediglich die Fristen bei der Umsetzung des Antragsverfahren sind einzuhalten.

Weiter wird im Antrag der Gesamtbedarf mit der Anzahl aller Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen im Sachaufwand der Stadt Regensburg genannt um in einer Nachbewilligungsrunde (Antragsgrenze von 1.542 Geräten) automatisiert berücksichtigt zu werden.

 


III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Mittelbedarf pro Gerät kann sich aufgrund umfangreicher lizenzrechtlicher Kosten und gesteigerter investiver Kosten aus Gründen der Marktlage, wegen geforderter Qualitätsstandards zum IT -Standard der Stadt Regensburg und aufgrund der hohen Anforderungen im Unterrichtsbetrieb auf einen höheren Investitionskostenanteil pro Gerät belaufen.

Die Kosten pro Gerät werden auf ca. 1.300 € brutto geschätzt.

Bei 1.002 Geräten und 1.000 € pro Gerät aus der Zuwendung / Erstattung des Freistaates Bayern ergibt sich eine zugesicherte Fördersumme von 1.002.000 €.

Zur Umsetzung der erläuterten Beschaffungsmaßnahme von Lehrerdienstgeräten wären bei der Haushaltsstelle 1.2000.93597 Haushaltsmittel in Höhe von 1.302.600 € erforderlich, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssten.

Die Deckung kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.2000.36117 bis zu einem Betrag i. H. v. 1.002.000 € erfolgen auf der der Zuschuss / Erstattung des Freistaates Bayern für diese Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ vereinnahmt wird.

Im Übrigen erfolgt die Deckung i. H. v. 300.600 € durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.2355.9453 (Generalsanierung Werner-von-Siemens-Gymnasium).

Nachbewilligungsrunde:

Aus der Nachbewilligungsrunde können maximal weitere 540 Geräte hinzukommen.

Zur Beschaffung der Geräte in der Nachbewilligungsrundennen bei der Haushaltsstelle 1.2000.93597 Haushaltsmittel i.H.v. 702.000 € erforderlich sein, die ebenfalls überplanmäßig bereitgestellt werden müssten.

Die Deckung kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.2000.36117 bis zu einem Betrag i. H. v. 540.000 € erfolgen auf der der zusätzliche Zuschuss / Erstattung des Freistaates Bayern für diese Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ vereinnahmt wird.

Im Übrigen werden die Ausgaben i. H. v. 162.000 € durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.2355.9453 (Generalsanierung Werner-von-Siemens-Gymnasium) gedeckt.

Um haushalterisch u.a. auch aus Gründen der Wahrheit und Klarheit eine Trennung der Beschaffungen für die jeweiligen Schulen zu ermöglichen, sollte die Verwaltung ermächtigt werden im Rahmen der maximal genehmigten Haushaltsmittel, bei Bedarf Haushaltsmittel zwischen der bisherigen Haushaltsstelle 1.2000.93597 und den jeweiligen UA der Schulen umzuschichten.


Der Ausschuss für Bildung empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die Verwaltung wird zu folgenden Punkten beauftragt:

 

  1. Die Stadt Regensburg beantragt die maximal zur Verfügung stehenden Mittel aus der Gewährung von staatlichen Leistungen aus dem „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“, die mit den Finanzhilfen des Bundes im DigitalPakt Schule sowie aus den Landesmitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung stehen.

 

  1. Der Beschaffung der mobilen Endgeräte (Laptops und Tablets) für Lehrerinnen und Lehrer in städtischen und staatlichen Schulen (öffentlichen Schulen) wird nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.
    Es werden 1002 Geräte beschafft. In einer Nachbewilligungsrunde können – wenn weitere staatliche Mittel zur Verfügung gestellt werden - bis zu 540 weitere Geräte beschafft werden.

 

  1. Auf der Haushaltsstelle 1.2000.93597 werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.302.600 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch den Zuschuss / Erstattung des Freistaates Bayern (Einnahme i. d. H. von 1.002.000 € bei der Haushaltsstelle 1.2000.36117) und durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.2355.9453. Es erfolgt eine Bereitstellung i.H.v. 300.600 € an städtischen Haushaltsmitteln.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haushaltsmittel auf den entsprechenden UA der jeweiligen Schulen umzuschichten.

 

Bei einer eventuellen Nachbewilligung werden Haushaltsmittel in Höhe von 702.000 € auf der vorher genannten HHSt. überplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch den Zuschuss / Erstattung des Freistaates Bayern (Einnahme i. d. H. von 540.000 € bei Haushaltsstelle 1.2000.36117) und durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.2355.9453. Es erfolgt eine Bereitstellung i.H.v. 162.000 € an städtischen Haushaltsmitteln.