Vorlage - VO/21/17590/67  

 
 
Betreff: Sanierung Donauradweg Abschnitt 6
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz
23.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

 

Der uferbegleitende Betriebsweg der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) am rechten Donauufer ist über seinen gesamten Verlauf im Stadtgebiet weitgehend im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird als Geh- und Radweg, auch überregional (Donauradweg, Donaupanoramaweg) genutzt. Über diese Nutzung und den daraus abzuleitenden Unterhalt der Wege-Oberdecke gibt es einen Nutzungsvertrag zwischen der WSV und der Stadt Regensburg, Gartenamt.

Daneben hat er herausragende Bedeutung für die örtliche, überörtliche und überregionale Erholung. Er wird sehr stark als Multifunktionsweg von Freizeitsportlern, Spaziergängern, Radfahrern und Erholungssuchenden aus dem ganzen Stadtgebiet genutzt. Dieser Erholungsfunktion entsprechend hat das Gartenamt der Stadt Regensburg große Teile des Wegeunterhalts übernommen.

Nach Abwägung der Belange Naturschutz, Verkehrs-, Erholungsnutzung, Tourismus, Unterhalt sowie Wirtschaftlichkeit soll auf der insgesamt 6.618 m langen Strecke eine Wegesanierung auf 4.068 m Länge erfolgen (Abschnitte 1, 4, 5,6).

Bereits gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz vom 07.10.2015 soll der Donau Geh- und Radweg saniert werden.

Bereits saniert wurden die Abschnitte 1 und 5. Der Abschnitt 3 wurde im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Schillerwiese ausgebaut. Im Abschnitt 2 gab es keinen Handlungsbedarf.

Die Abschnitte 4 (1.600 m) und Abschnitt 6 (1.019 m) müssen noch saniert werden.                                                                                                         

Donauradweg neu 08.2015

 

 

Der Weg des Abschnittes 6 (Fähre Prüfening bis westliche Stadtgrenze) ist mit einer wassergebundenen Oberfläche (= Schotterweg) befestigt. Diese unterliegt jedoch einem hohen Unterhaltsaufwand. Ursachen dafür sind die Eigenschaften dieser Bauweise in Verbindung mit der starken Nutzung, Hochwasser, fehlende Querneigung und fehlende Wasserabzugsmöglichkeiten. Dieser 1.019 m lange Abschnitt zeigt eine sehr geringe Breite von 1,30 -2,00 m, an die Oberfläche tretende Wurzeln von benachbarten Bäumen, eine Abkürzung der Radstrecke zwischen zwei Bäumen bei der Fähre Prüfening mit erheblichem Gefahrenpotential und Hochwassergefahr. Dieser Abschnitt liegt neben dem NSG „Max-Schulze-Steig“ (höchster naturschutzrechtlicher Schutzstatus nach dem BayNatSchG) und innerhalb eines FFH-Gebietes „Abschnitt der Donau“ (Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union). Der Abschnitt 6 befindet sich aktuell in einem besonderen schlechten Zustand.

 

 

 

 

 

 

2. Weiteres Vorgehen

 

Da der Abschnitt 6 angrenzend an ein Naturschutzgebiet liegt soll nach Abwägung der verschiedenen Belange die wassergebundene Wegebauweise beibehalten und die Wegedecke in gleicher Bauweise erneuert werden.

 

Die Herstellung einer ausreichenden Querneigung und die Schaffung des Wasserabzugs in Richtung Donau sind Vorgaben für die gesamte Baulänge. Im Rahmen der Sanierung wird eine Wegebreite von mindestens 2,50 m eingehalten bzw. hergestellt. Aufgrund der Topografie sowie zum Baumerhalt soll der Weg nur punktuell mit einer etwas geringeren Breite gebaut werden. Hierbei muss der jeweilige Wegeabschnitt in der Bauzeit gesperrt werden. Es wird eine Umleitung ausgeschildert. Nach dem Maßnahmenbeschluss ist unmittelbar die Ausschreibung der Bauleistungen vorgesehen. Eine Fertigstellung der Wegesanierung ist je nach Witterungsverlauf im zweiten Quartal 2021 geplant.

 

 

3. Kostenberechnung

Die Kostenberechnung des Gartenamts vom 01.07.2020 für die Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen des Abschnittes 6, einschließlich für die Baunebenkosten beläuft sich auf (brutto) 125.000 €.

 

4. Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe auf der Haushaltsstelle 1.5941.9580 zur Verfügung.


5. Lageplan

 


Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beschließt die Sanierung des Donauradwegs Abschnitt 6 nach Maßgabe der Beschlussvorlage sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.