Vorlage - VO/21/17594/RV  

 
 
Betreff: Schule St. Nikola;Errichtung einer außenliegenden Fluchttreppe am angemieteten Gebäude in der St.-Joseph-Straße 7 zur Unterbringung der Mittagsbetreuung - Maßnahme- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Referent für Bildung Dr. Hage
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung Entscheidung
10.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

I. Ausgangssituation:

Aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs an Plätzen für die Mittagsbetreuung in der Schule St. Nikola in Reinhausen und der Schließung des kirchlichen Kinderhorts zum Ende des Schuljahres 2019/20, reicht der aktuell vorhandene Platz im Schulgebäude nicht mehr aus. Eine bauliche Erweiterung am Standort der Grundschule war aufgrund des fehlenden Platzes nicht realisierbar. Um die Betreuung r ca. 35 weitere Kinder zu sichern hat die Stadt Regensburg ein geeignetes Gebäude in der St.-Joseph-Straße 7 (fußufig ca. 6 min.) angemietet. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Wohnhaus, dessen Erdgeschoss als psychotherapeutische Praxis genutzt wurde. Das Gebäude wurde von der Besitzerin komplett saniert. Neben einer Nutzfläche von 250 qm kann von der Mittagsbetreuung auch der große Garten genutzt werden. Um den Anforderungen der Mittagsbetreuung und den damit einhergehenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden sind Umbauten erforderlich.

Umbauten im Haus werden durch die Vermieterin finanziert und beauftragt. Die Kosten werden auf die Miete umgelegt. Aufgrund der Höhe der Kosten für den notwendigen Anbau einer Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg hat sich die Stadt im Mietvertag verpflichtet, diese Arbeiten in eigener Verantwortung zu planen, zu beauftragen und zu finanzieren. Die Eigenleistung der Stadt Regensburg ist dementsprechend bei der Kalkulation der Miete berücksichtigt. Die Treppe verbleibt nach Ablauf des Mietvertrages am Haus und geht in das Eigentum der Vermieterin über. Ein Rückbau ist hier nicht vorgesehen.

 

 

II. Art und Umfang der Maßnahme

Der Standort der Treppe befindet sich auf der Westseite des Hauses. Die Stahlkonstruktion bildet eine zweiläufige Podesttreppe, welche im untersten Lauf einen direkten Zugang von der Garderobe im Erdgeschoss hinab in den Garten bildet. Stufen und Podeste sind aufgrund der Rutschhemmung mit Gitterrosten auszuführen. Zur Flucht aus den oberen Geschossen dienen die Bestandsfenster als Ausstieg mit im Innenraum gefertigten Stufen bis zur Brüstungshöhe.

 

 

III. Zeitlicher Ablauf

Die detaillierten Ausführungsplanungen (Werkplanung, LV-Erstellung) für die Baumaßnahme erfolgen ab sofort. Die Ausschreibung und Vergabe ist ab März 2021 nach den erforderlichen Beschlüssen eingeplant. Die Außentreppe soll zu Beginn des Schuljahres 2021/22 fertiggestellt sein.

 

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtbaukosten (inklusive Statiker) für die Außentreppe belaufen sich auf 130.000,00 Euro.

Die Mittel für die Außentreppennen im Jahr 2021 aufgrund der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme aus der Budgetrücklage des Referats für Bildung auf der Haushaltsstelle 1.21110.9450 finanziert werden.

 


 

  1. Der Ausschuss für Bildung beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung und Ausführung für die notwendige Außentreppe als zweiter baulicher Rettungsweg am angemieteten Gebäude in der St.-Joseph-Straße 7 zur Unterbringung der Mittagsbetreuung entsprechend der Berichtsvorlage umzusetzen.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

Auf der Haushaltsstelle 1.21110.9450 werden Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Budgetrücklage des Referats für Bildung.