Vorlage - VO/21/17615/68  

 
 
Betreff: Stadtbahn - Sachstandsbericht Nibelungenbrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtbahnneubau - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn Entscheidung
27.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bereits im Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn am 15.09.2020 wurde im Sachstandsbericht (VO/20/17042/68) kurz über den aktuellen Bearbeitungsstand zu den sich im Trassenverlauf befindlichen Brückenbauwerken berichtet.

 

Der für die Nutzung durch die Stadtbahn vorgesehene nördliche Abschnitt der Nibelungenbrücke umfasst folgende Einzelbauwerke (Abfolge von Nord nach Süd):

  • Brücke Holzgartenstraße
  • Brücke Johannisstraße Mitte und Johannisstraße Busspur
  • Nibelungenbrücke Nord

 

Abbildung 1: Übersicht Brückenbauwerke (Quelle: CityView)

 

Die statischen Anforderungen für eine Stadtbahn sind bei der Planung dieses Donauübergangs seinerzeit weitgehend berücksichtigt worden.

 

Bei den Bauwerken Brücke Johannisstraße Busspur und Nibelungenbrücke Nord wurde 2004 für jeden Überbau eine Stadtbahntrasse in seitlicher Lage der heute bestehenden Busspur berücksichtigt. Diese damals getroffenen Annahmen sind mit den Lasten des jetzt gewählten Fahrzeugs zu vergleichen und die Brücke nach den gültigen Vorschriften nachzurechnen. Im Falle einer anderen Trassenlage im Brückenquerschnitt (z.B. Mittellage) der Nibelungenbrücke Nord und der Brücke Johannisstraße Mitte aus dem Jahr 1938 wäre die Statik allerdings nochmals genauer zu untersuchen. Bei der Brücke über die Holzgartenstraße aus dem Jahr 1975 ist keine Stadtbahn berücksichtigt. Sie muss daher statisch nachgerechnet werden.

 

Des Weiteren ist die Stadtbahntrasse in den in Richtung Wöhrdstraße führenden Rampenbauwerken bereits berücksichtigt. Im Bereich der Westrampe liegt diese im Bereich des bestehenden Grünstreifens (nördlich an die Fahrbahn angrenzend). Im Bereich der Ostrampe wurde in den früheren Überlegungen die Stadtbahn in der Lage der Busspur angeordnet. Hier ist die Trassierung allerdings nochmals vertiefend zu untersuchen und ggf. im Detail anzupassen, zumal hierbei durch die Kombination aus Kurvenfahrt und Steigung erhöhte Anforderungen an das Zusammenspiel zwischen Gleis und Fahrzeug bestehen. Bei der Führung der Stadtbahn in diesem Bereich muss daher auch eine zweigleisige Führung über die westliche Rampe zum Unteren Wöhrd geprüft und in Erwägung gezogen werden.

 

Grundsätzlich ist aufgrund der umfassenden Vorüberlegungen zu diesem Abschnitt von einer im Rahmen der Masterplanung integriert zu lösenden Planungsaufgabe auszugehen. Zudem muss vorausschauend sichergestellt werden, dass die MIV-Erschließung des auf dem Unteren Wöhrd vorgesehenen Parkhauses (Mobilitätsdrehscheibe) mit den Anforderungen der Stadtbahn in Einklang gebracht wird. Ggf. gehen von diesem Streckenabschnitt auch technische Anforderungen aus, die im Zuge der späteren Fahrzeugbeschaffung mit den Fahrzeugherstellern abzustimmen sind. Die Klärung dieser Fragestellungen erfolgt daher ebenfalls im Rahmen der Masterplanung. Da diese Überprüfungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den nun anzustellenden Überlegungen zu möglichen Trassenlagen im Zuge der Achse zwischen Walhalla-Allee/Frankenstraße und der Rampenführung zum Unteren Wöhrd stehen, sind diese als integrierte Bearbeitungsbestandteile dort mit beauftragt.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlage:

 

  • Klimavorbehalt Stufe 3: Stadtbahn Sachstandsbericht Nibelungenbrücke

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Klimavorbehalt Stufe 3 - Stadtbahn - Sachstandsbericht Nibelungenbrücke (150 KB)