Vorlage - VO/21/17619/31  

 
 
Betreff: Stadtbiotopkartierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
23.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Seit 1979 werden in den kreisfreien Städten Bayerns auf Veranlassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Stadtbiotopkartierungen durchgeführt. Die Stadtbiotopkart-
tierung erfolgt auf der Basis eines Stadtratsbeschlusses und unter Aufteilung der Kosten zwischen der Stadt und dem Freistaat Bayern im Verhältnis 40 zu 60. Die Stadt beauftragt in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt autorisierte Fachkfte mit den Kartierarbeiten. Die Ausschreibungsgrundlage erfolgt durch ein Zusammenwirken von Stadt und Land und stellt einen bayernweit vergleichbaren Standard der Kartierergebnisse sicher.

Bisher wurde in Zusammenarbeit mit dem Freistaat 1993 eine Stadtbiotopkartierung erstellt. 2007 wurde die Stadtbiotopkartierung aktualisiert.

Die Biotopkartierung liefert wichtige Grundlagen für den Naturschutz und trägt dadurch wesentlich zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteile für nachfolgende Generationen bei. Die Biotope werden im Gelände in Karten eingezeichnet und dazu ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale beschrieben. Die einheitliche Kartiervorgabe führt zu einer bayernweit vergleichbaren Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der wertvollen und erhaltenswerten Biotope (vgl. Biotopkartierung LfU).

Die Biotopkartierung ist Grundlage eines länderübergreifenden Biotopverbundes, der gemäß § 21 BNatSchG und Art. 19 BayNatSchG Vorgabe des Gesetzgebers ist.

Die Biotopkartierung dient den Naturschutzbehörden und Planungsbüros bei der Planung und Beurteilung von Eingriffen und erhöht so die Planungssicherheit für städtische Vorhaben und Entwicklungen.

Im Bereich des Verkehrswegebaus ist es so z. B. möglich, naturverträglichere Varianten vorzuschlagen und Genehmigungs- oder Planungsverfahren zu beschleunigen.

r den Regensburg Plan 2040 sind die Ergebnisse der Biotopkartierung eine der wichtigsten Grundlagen, um langfristig für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan) die richtigen Weichen stellen zu können. Ein Zukunftsziel kann nur eine naturverträgliche nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der SDG 17 sein.

Das Bayerische Naturschutzgesetz sieht eine Biotopentwicklung im Rahmen des Biotopverbundes vor. Ein Biotopverbund soll die Biotope verbinden und auf diesem Wege ein Netz aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen schaffen, mit dem die Biodiversität insgesamt erhöht wird. Die Biotopkartierung hat weder das Ziel noch die rechtliche Möglichkeit, ökologisch wertvolle Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstücksbesitzern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Sie stellt lediglich eine unverbindliche Bestandsaufnahme der natürlichen Umstände dar. Eine Ausnahme sind Biotope, die durch § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG geschützt sind. Dieser Schutz besteht jedoch unabhängig von der Biotopkartierung. Durch Lageinformationen aus der Biotopkartierung können sie aber bereits bei Beginn von Planungen berücksichtigt werden.

Die letzte Bestandsaufnahme bzw. Biotopkartierung wurde in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführt. Seither sind eine Vielzahl von Großprojekten mit Biotopverlusten erfolgt: z. B. Umnutzung der Nibelungenkaserne, Jahn-Stadion, Bebauungsplan Nr. 151 (Das Dörnberg), Bebauungsplan Nr. 247 (Brandlberg), Bebauungsplan Nr. 265 (Waldorfschule in Oberisling), Bebauungsplan Nr. 227 (Kreuzschule), Bebauungsplan Nr. 196 (Heckstegstraße), zwei Bebauungspläne in Burgweinting, Bebauungsplan Waldweidenweg, Umnutzung der Bundes- bahnschule in Großprüfening, Flächenumnutzung der Zuckerfabrik und ihrer sonstigen Be- triebsflächen, Erweiterung des Blindeninstituts bei Schloss Prüfening, Gewerbe-Ent- wicklungsachse Ost, Verkehrsprojekte von Bahn und Autobahn usw.

ufig haben sich bestehende Biotope seit der letzten Kartierung bzgl. Flächenausdehnung und Qualität verändert, sodass der Stand der zur Verfügung stehenden Biotopkartierung nicht mehr den aktuellen Zustand vor Ort darstellt. Manche Biotope sind heute nicht mehr vorhanden, andere haben sich flächenmäßig ausgedehnt (z. B. Aubachpark) oder verkleinert.

Die Abstimmung zwischen den einzelnen Referaten hat ergeben, dass die Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung als notwendig betrachtet wird. Auf Grund einer überschlägigen Schätzung des Landesamtes für Umwelt wird mit Kosten in Höhe von 140.000  gerechnet. Detaillierte Kosten können erst genannt werden, wenn die Ausschreibung sowie der Umfang der durchzuführenden Arbeiten im Detail abgestimmt sind. Der Freistaat übernimmt hiervon 60 % der anfallenden Kosten. Die Mittel werden im Staatshaushalt 2022 bis 2023 berücksichtigt und können nicht geschoben werden.

 

Die Vergabe der Kartierleistung erfolgt Ende 2021, die Dauer der Kartierung umfasst in der Regel zwei Vegetationsperioden (2022 und 2023) zzgl. der Ausarbeitung im letzten Winter (2023/2024). Die Finanzierung würde zu 60 % das LfU übernehmen, 40 % müsste die Stadt bereitstellen. Die Haushaltsmittel werden auf der Haushaltsstelle 0.3605.6550 im Rahmen des für die Haushalts- und Finanzplanung 2022 ff jeweils vorgegebenen Gesamtbudgets des Umweltamtes berücksichtigt.

 

Die Kosten für die Betreuung der Kartierung sowie die Bearbeitung und Bereitstellung der ermittelten Daten übernimmt das LfU.

 

Auftraggeber für die Kartierung ist die Stadt Regensburg. Die Vereinbarung zur Regelung der Kostenaufteilung zwischen LfU und Stadt kann erst nach der Ausschreibung, d. h. nach Feststellung der genauen Kosten, endgültig geschlossen werden. Vor der Ausschreibung erhält die Stadt ein Kostenübernahmeschreiben für den 60% LfU-Anteil mit einer Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

 

 

 


Der Umweltausschuss beschließt für die Stadt Regensburg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Basis eines Zuschusses von 60% durch den Freistaat Bayern, die Stadtbiotopkartierung für Regensburg aktualisieren zu lassen.