Vorlage - VO/21/17626/65  

 
 
Betreff: Ersatz eines LKW's mit Ladekran durch einen LKW mit elektrisch betriebenem Ladekran für den Kanalunterhalt, Stadtentwässerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
26.08.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

r den Fuhrpark des Kanalunterhalts ist vorgesehen, einen LKW mit Ladekran aufgrund seines Alters durch einen LKW mit elektrisch betriebenem Ladekran zu ersetzen. 

 

Der Kanalunterhalt betreibt und unterhält das städtische Kanalnetz mit einer Netzlänge von ca. 435 km, Anschlussleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 300 km, ca. 9.000 Schächte und 71 Sonderbauwerke. Die Arbeiten für die Unterhaltsmaßnahmen und für den Neubau von Hausanschlusskanälen werden überwiegend durch städtisches Personal mit Eigenfahrzeugen durchgeführt.

 

Bedingt durch Überalterung und Verschleiß aufgrund des arbeitstäglichen Einsatzes wird 2021 die Ersatzbeschaffung für den LKW mit Ladekran, Kennz. R-2529 notwendig. Dadurch sollen Ausfallzeiten und hohe Reparaturkosten vermieden werden. Für Fahrzeuge mit starker Auslastung gibt die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) als Richtwert eine Einsatzdauer von 10 Jahren an. Aufgrund von Erfahrungswerten strebt der Kanalunterhalt für LKWs mit Ladekran eine Nutzungsdauer von 12 Jahren an. Dieser Wert ist für den vorhandenen LKW bereits überschritten.

 

Beschafft werden soll ein LKW mit elektrisch betriebenem Ladekran. Der Ladekran wird dabei als Großwerkzeug auf der Baustelle insbesondere für Grabungsarbeiten täglich ca. 3 bis 6 Stunden betrieben. Durch den elektrischen Antrieb kann der Ladekranführer arbeiten, während der eigentliche Antriebsmotor abgeschaltet ist, d. h. ohne Abgase und leiser. Dies ist insbesondere bei Arbeiten im Stadtgebiet mit einer hohen Fußngerdichte ein erheblicher Vorteil. Das System bietet auch eine bessere Arbeitsumgebung für die Mitarbeiter vor Ort, da der Lärmpegel und die Abgase, die bei einem dieselbetriebenen Motor im Leerlauf auftreten, nicht mehr vorhanden sind. 

 

Auch die Beschaffung eines Fahrzeugs mit Elektroantrieb wurde geprüft; aus folgenden Gründen wird jedoch die Anschaffung eines Hybridfahrzeuges verfolgt:

-          die Batteriemasse bei einem elektrisch betriebenen LKW wäre noch mal erheblich größer, was die erforderliche Nutzlast (Zuladung) zu stark mindern würde

-          die Ausfallsicherheit bei einem Hybridfahrzeug ist höher, da bei Ausfall der Batterien zumindest konventionell weitergearbeitet werden könnte

-          die Mehrkosten für das Fahrgestell eines Elektro-LKW’s würden zusätzlich ca. 200.000 € betragen; momentan ist kein Förderprogramm für die Beschaffung von rein elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen offen.

 

Ersatzbeschaffung

 

Das Ersatzfahrzeug wird grundsätzlich vergleichbare Komponenten aufweisen, wie das Auszutauschende. Hinzu kommen Batterien für den elektrischen Betrieb des Ladekrans.

Folgende Kostenschätzung ergibt sich aufgrund von Richtpreisen:

 

Ersatz-LKW mit Ladekran (2-Achser), Kennz. R-2529, Bj. 2007 250.000 €

 

2. Finanzierung

Die Mittel für die Ersatzbeschaffung des LKWs mit Ladekran i.H.v. 250.000 € sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 2025 im UA 7000/ 07 auf der HhSt. 1.7000.9347 berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2020 2024 ist die Beschaffung grundsätzlich veranschlagt.

 


Der Ferienausschuss beschließt:

Für den Kanalunterhalt wird folgende Ersatzbeschaffung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt:

  • Ersatzbeschaffung für den LKW mit Ladekran, Kennz. R-2529, Bj. 2007 (2-Achser) durch einen LKW mit elektrisch betriebenem Ladekran (Plugin-Hybrid)

 

 


Anlagen:

Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_17626_65_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1948 KB)