Vorlage - VO/21/17648/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2021 bis zum 09.02.2021 zwei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              143.600,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2021 bis zum 09.02.2021 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              32.500,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              45.000,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

3.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2021 bis zum 09.02.2021 Wiederbereitstellungen von im Vorjahr nicht kassenwirksam gewordenen Mitteln genehmigt worden, die gemäß Nr. 7 des Stadtratsbeschlusses vom 17.12.2020 (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              35.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              637.000,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 


 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für die den Anlagen 1 bis 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              143.600,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              0,00 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

i .H. v. insgesamt              0,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt einerseits durch Mehreinnahmen als auch durch die

Deckungsreserve.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 77.500,00 €.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Wiederbereitstellungen i. H. v. insgesamt 672.000,00 €.

 

 

 


 

 


Anlagen: 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_0000_5310_AfVFB am 25-02-2021 (28 KB)    
Anlage 2 2 MB_0_1141_6790_AfVFB 2021_25.02.2021doc (28 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2021_AfVFB_25-02-2021_Anlage-3-neu (193 KB)    
Anlage 4 4 Bekannt_Wiederbereitst_AVFB_25_02_2021_Anlage-4 (17 KB)