Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2021 bis zum 09.02.2021 zwei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 2).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 143.600,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 0,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2021 bis zum 09.02.2021 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 32.500,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 45.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
3.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2021 bis zum 09.02.2021 Wiederbereitstellungen von im Vorjahr nicht kassenwirksam gewordenen Mitteln genehmigt worden, die gemäß Nr. 7 des Stadtratsbeschlusses vom 17.12.2020 (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 35.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 637.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
für die den Anlagen 1 bis 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 143.600,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 0,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 0,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits durch Mehreinnahmen als auch durch die Deckungsreserve.
Anlagen: 4 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||