Vorlage - VO/21/17673/65  

 
 
Betreff: Erneuerung des Straßenoberbaus in der Hermann-Geib-Straße zwischen der Landshuter Straße und der Furtmayrstraße, beidseitig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

Die Hermann-Geib-Straße ist in diesem Streckenabschnitt nach Art. 41 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Kreisstraße RS 19 gewidmet und liegt somit in der Baulast der Stadt Regensburg. Die Hermann-Geib-Straße wird täglich mit ca. 15.000 Kraftfahrzeugen mit einem Schwerlastverkehrsanteil von ca. 5 % befahren. Der Straßenabschnitt weist Verformungen in beiden Richtungsfahrbahnen auf. In Teilbereichen wurden Risse, Setzungen, Kornaufbrüche etc. festgestellt. Weiterhin sind Aufgrabungsflächen und Flickstellen durch die Verlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen der Spartenträger vorhanden.

 

Die Tragfähigkeit der Fahrbahnen entspricht außerdem nicht mehr der geforderten Belastungsklasse nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO).

 

Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalten. Im Hinblick auf die dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht ist eine Erneuerung des Oberbaus des Straßenabschnittes dringend geboten.

 

Beschreibung der Baumaßnahme:

-          Regulierung der Entwässerungsrinnen beidseitig um eine ordnungsgemäße Entwässerung der Fahrbahnen zu gewährleisten

-          Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Stärke von 12 cm

-          Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphaltschicht mit

8,5 cm Splittmastixasphaltbinder

3,5 cm Asphaltbetondeckschicht

12 cm Erneuerungsaufbau

 

Durch die Wiederherstellung einer ebenen, geschlossenen Straßenoberfläche wird eine merkliche Lärmreduzierung gegenüber dem jetzigen Zustand erreicht werden.

 

Die Baumaßnahme soll im August / September 2021 durchgeführt werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2020 – 2024 im UA 6511/03 auf der Haushaltsstelle 1.6511.9503 in Höhe von 200.000,00 € veranschlagt.

 


Der Ausschuss beschließt:

Der Erneuerung des Straßenoberbaus in der Hermann-Geib-Straße zwischen der Landshuter Straße und der Furtmayrstraße, beidseitig, wird nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 


Anlagen:

1 Lageplanausschnitt

1 Fotodokumentation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_17673_65_Hermann-Geib-Straße Lageplan (71 KB)    
Anlage 2 2 VO_21_17673_65_Fotodokumentation Hermann-Geib-Straße (1012 KB)