Vorlage - VO/21/17681/44  

 
 
Betreff: Änderung der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg;
Ermäßigung bei Stadtpass und LandkreisPass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Dersch
Federführend:Museen der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss
04.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
25.03.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Die letzte Entgeltanpassung für das Historische Museum, die Städtische Galerie im Leeren Beutel und die documente erfolgte zum 01.08.2020.

 

Der Stadtrat der Stadt Regensburg beschloss am 29.10.2020 (VO/20/17124/20), dass die Stadt Regensburg als Kooperationspartnerin des Landkreises Regensburg am LandkreisPass teilnimmt. Einer Vereinbarung über die Teilnahme als Kooperationspartnerin des LandkreisPasses (Rahmenakzeptanzvereinbarung) zwischen dem Landkreis Regensburg und der Stadt Regensburg wurde zugestimmt. Für die Bestimmung der einzelnen Vergünstigungen für Inhaber*innen eines gültigen LandkreisPasses sollten gesonderte Akzeptanzvereinbarungen folgen, wobei die Höhe der gewährten einzelnen Vergünstigung nicht über die für Inhaber*innen des 2015 eingeführten Stadtpasses der Stadt Regensburg hinausgehen darf. Durch die in der Rahmenvereinbarung vorgesehene Kostenübernahme des Landkreises für entstehende Einnahmeausfälle bei Inanspruchnahme des Landkreispasses gibt es bei den Museen der Stadt keine Mindereinnahmen.

 

Im Verzeichnis der Entgelte für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg (Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg) wird die Formulierung in § 4 Abs. 3 dahingehend konkretisiert, dass Stadtpass und LandkreisPass in der Ermäßigungsregel explizit benannt werden. Es wird jeweils eine Ermäßigung i.H.v. 50% des Eintrittes gewährt.

 

In Ergänzung dazu wird gemäß dem Beschluss vom 29.10.2020 eine entsprechende Akzeptanzvereinbarung mit dem Landkreis Regensburg abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 


Der Kulturausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg (Entgeltverzeichnis) wird, nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs vom 09.02.2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ab 01.05.2021 im Wege einer Änderung neu festgesetzt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf zur Änderung der Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg bzw. der Anlage zu § 14

 

Anlage 2: Synopse der Änderung der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (186 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2 (197 KB)