Vorlage - VO/21/17724/41  

 
 
Betreff: Sanierung der Regensburger Straßenbahn durch "das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Dersch
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
04.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.03.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Interessengemeinschaft Historische Straßenbahn Regensburg e. V. wurde für die Sanierung des letzten original erhaltenen Zugs der Regensburger Straßenbahn (Triebwagen und Beiwagen), der sich im Eigentum der „das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH“ befindet, in den Beschlüssen vom 28.07.2016 (VO/16/12273/RIV) und vom 07.10.2020 (VO/20/17167/RIV) eine Förderung in Höhe von insgesamt 120.000 Euro zugesagt.

 

r die Sanierung des Beiwagens gewährte die Stadt Regensburg dem Verein bereits im Jahr 2017 freiwillige Leistungen in Höhe von 50.000 Euro. Für die viel aufwendigere und dadurch auch kostenintensivere Sanierung des Triebwagens steht der Betrag in Höhe von 70.000 Euro zur Verfügung.

 

Aus Kostengründen wird der Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtig ist, mit „das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH“ zur Sanierung des Triebwagens eine Kooperation vereinbaren und im weiteren Procedere nur noch eine beratende Rolle übernehmen. Die Ausschreibung, die öffentliche Vergabe und die Beauftragung der notwendigen Firmen übernimmt „das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH“. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der freiwilligen Leistungen an den Verein sind dadurch nicht mehr gegeben.

 

Da der Beschluss vom 08.10.2020 zur Sanierung der Regensburger Stadtbahn (VO/20/17167/RIV) die Gewährung von freiwilligen Leistungen für die Sanierung des Triebwagens an die Interessengemeinschaft Historische Straßenbahn Regensburg e. V. beinhaltet, ist neu zu beschließen, dass diese Zahlung nun an „das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH“ erfolgen soll.

 

Die freiwillige Leistung wird nur gewährt, damit „das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH“ aus allgemeinpolitischen, volkswirtschaftlichen, strukturpolitischen und kulturellen Gründen ganz allgemein in die Lage versetzt werden kann, überhaupt tätig zu werden und seine nach dem Gesellschaftszweck obliegenden Aufgaben erfüllen zu können.

 

Durch die Änderung des Zuwendungsempfängers wird die Haushaltsstelle angepasst und die eingeplanten Zuschussmittel in Höhe von 70.000 Euro werden im Rahmen einer Mittelbereitstellung in Höhe von 20.000 Euro bzw. Umbuchung des Haushaltsausgaberests 2020 in Höhe von 50.000 Euro auf die Haushaltsstelle 1.3000.9850 transferiert.

 

Der geplante Zuschuss an „das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH“ erfüllt den Tatbestand einer Beihilfe nach Art. 107 I AEUV nicht und widerspricht damit nicht den Anforderungen des EU-Beihilferechts. Aufgrund der räumlich eingegrenzten Wirkung dieser Mittelvergabe fehlt es an einer gemeinschaftsrelevanten Auswirkung, sodass der innergemeinschaftliche Wettbewerb nicht betroffen ist. Eine grenzüberschreitende Bedeutung der Maßnahme kann zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

 


Der Kulturausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

Die Stadt Regensburg gewährt die eingeplanten Zuschussmittel in Höhe von 70.000 Euro für die Sanierung des Triebwagens aus Kostengründen nicht der Interessengemeinschaft Historische Straßenbahn Regensburg e. V., sondern der „das Stadtwerk Regensburg. Mobilität GmbH“.