Vorlage - VO/21/17737/70  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung Gelände Markomannenstraße - Grundsatzbeschluss zu Zielbild und Transformationspfad
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
04.05.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Hintergrund und bisherige Entwicklung Markomannenstraße

 

Mit Beschluss vom 29.11.1979 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg die Verlegung des städtischen Straßenreinigungs- und Fuhramtes von der Hornstraße zur Markomannenstraße festgelegt. Gleichzeitig hat er beschlossen, dieses sich im städtischen Eigentum befindliche Grundstück mit der Flurnr.: 403/53 der Gemarkung Burgweinting der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB), heute das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH, in Erbpacht zu überlassen. In diesem Vertrag bestellte die Stadt der RVB GmbH ab dem 01.01.1980 für eine Teilfläche des Grundstücks mit einer Größe von etwa 30.000 qm ein Erbbaurecht für die Dauer von 20 Jahren, das bereits 1982 auf 45 Jahre bis Ende 2024 verlängert wurde. Die RVB wurde zudem beauftragt, die für das Straßenreinigungs- und Fuhramt erforderlichen Gebäude zu errichten und sie an die Stadt Regensburg zu vermieten.

 

Nach Fertigstellung der erforderlichen Infrastruktur, nämlich der Straßen, des Verwaltungsgebäudes, der Fuhrparkhallen, der Salzlagerhalle und der Betriebstankstelle im Jahr 1982 wurde das Grundstück dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im Rahmen eines Mietverhältnisses übergeben. Seither wird es ununterbrochen in dieser Form genutzt.

 

Im Juli 1983 hat die Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR) auf dem Grundstück eine Entwässerungsfläche geschaffen und ebenfalls an die Stadt vermietet. Der Bereich dient als Zwischenlagerfläche für den von den städtischen Kehrmaschinen gesammelten Straßenkehricht. Im Jahr 2014 wurde die Straßenkehrichtfläche für rund 70.000 € saniert.

 

Anfang der 90er Jahre richtete die Stadt auf dem Grundstück mit eigenen Haushaltsmitteln und mit Zustimmung des Vermieters einen Recyclinghof ein. Dieser musste, um den Anforderungen der Abfallwirtschaftsgesetze, zuletzt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, stetig ausgebaut und hinsichtlich Abfallvermeidung und Wiederverwertung innovativ gestaltet werden.

 

Eine im März 2007 erforderlich gewordene Organisationsuntersuchung des Recyclinghofes hatte ergeben, dass Optimierungsmaßnahmen bezüglich der Wertstoffannahme und der Logistik sowie die Erneuerung der Problemmüllsammelstelle notwendig wurden. Ein entsprechender Umbau des Recyclinghofes mit Kosten i. H. v. rund 800.000,00 Euro wurde in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt.

 

 

2. Aktueller Handlungsbedarf zur Zukunftssicherung Markomannenstraße

 

Mit Beschluss vom 28.11.2018 (VO/18/14828/70) hat der Stadtrat der Stadt Regensburg festgestellt, dass das insgesamt ca. 3 Hektar große Areal für derzeitige und künftige Aufgaben in der wachsenden Stadt Regensburg auch langfristig gut geeignet und auch flächenmäßig ausreichend bemessen ist. Auch die Lage des Standorts ist ebenso wie die Verkehrserschließung nach wie vor gut für die Aufgaben im Stadtgebiet geeignet. Außerdem hat die Nähe zur Fahrzeugwerkstatt der städtischen Tochtergesellschaft das Stadtwerk. Fahrzeuge und Technik, einen nicht zu unterschätzenden Vorteil, insbesondere auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

 

Ein Verbleib auf dem Gelände bedingt jedoch eine Erweiterung insbesondere des Verwaltungsgebäudes sowie der Fahrzeughallen bzw. den Neubau dieser Einrichtungen mit größeren Dimensionen und ökologisch-technisch aktuellem Stand. Ebenso gelangt der Recyclinghof schrittweise an die Kapazitätsgrenze, was sich an dem massiven Rückstau der Anlieferfahrzeuge in den öffentlichen Raum widerspiegelt. Als wesentliche Gründe lassen sich nennen:

 

  1. Aufgrund der seit Anfang der 90er Jahre stattgefundenen Zunahme der Beschäftigten und der Fahrzeuge gelangen Verwaltungsgebäude (Büros, Lager-/Versorgungs- sowie Meetingräume), Werkstätten (Aufenthalts-, Dusch-, Umkleide- sowie Trockenräume) und Fahrzeughallen an die Kapazitätsgrenze. Eine weitere Optimierung der Gebäudenutzung ist nicht mehr gegeben bzw. hat bereits dazu geführt, dass weibliche/diverse Kolleg*innen für den operativen Dienst in der Müllabfuhr bzw. Straßenreinigung nicht eingestellt werden können, da keine separaten Duschräume zur Verfügung stehen bzw. in der bestehenden Struktur nicht eingerichtet werden können. Davon abgesehen mussten weitere Räumlichkeiten außerhalb angemietet werden, um die aktuellen Raumbedarfe für Umkleiden und Duschen noch abbilden zu können. Auch die Splitt- und Salzlagerung bzw. -bevorratung hat im Umfang massiv zugenommen.

 

  1. Im Rahmen des Vollzugs des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung und der Biostoffverordnung ist die Einrichtung einer sogenannten Schwarz-Weiß-Trennung sowie die Realisierung eines Schleusensystems zwingend erforderlich (siehe Beschluss vom 21.04.2020, VO/20/16569/70). Bereits am 21.11.2018 hat das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz im Rahmen einer Mängelfeststellung auf die notwendige Durchführung einer getrennten Aufbewahrung von Schutz- und Straßenkleidung hingewiesen. Nachdem die erste gesetzte Frist (15.03.2019) nicht eingehalten werden konnte, hat das Gewerbeaufsichtsamt am 06.09.2019 im Rahmen eines Bescheids ein neues Datum zur Umsetzung gesetzt (15.10.2019). Wegen der bestehenden Struktur der Gebäude der Markomannenstraße 3 war auch zu dem zweiten Datum eine Umsetzung nicht realisierbar, da in einem größeren Umfang Umbaumaßnahmen notwendig werden. Zur grundsätzlichen Behebung der bestehenden Mängel wurde die Machbarkeitsstudie zur Überarbeitung der Markomannenstraße angestoßen. Am 05.03.2020 wurde nach Gesprächen zwischen dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie dem Gewerbeaufsichtsamt ein Ruhen des Verfahrens durch das Bayerische Verwaltungsgericht erwirkt, um Vorgehensweise sowie Zeiträume der Umbaumaßnahmen entwickeln bzw. klären zu können. Im Kern gilt es in jedem Fall folgende Mängel im aktuellen Gebäude kurzfristig zu beheben:
    • Keine Möglichkeit zur Darstellung einer Schwarz-Weiß-Anlage (räumliche Trennung zwischen Rein- und Schmutzbereich).
    • Nutzung des Trockenraums nicht mehr möglich, da aufgrund von Platzmangel als Stellfläche für Spinde genutzt.
    • Platzmangel zur Bereitstellung von regelkonformen Spinden.
    • Platzmangel zur Schaffung weiterer Duschmöglichkeiten.

 

  1. Auch das zu erwartende Wachstum der Stadt Regensburg (öffentliche Widmung bald in Gänze abgeschlossener Baugebiete sowie perspektivisch neu entstehende Baugebiete, Bevölkerungswachstum mit damit verbundenem Mehrbedarf an Recycling- bzw. Entsorgungsleistungen) erfordert eine nachhaltige Dimensionierung für das Jahr 2030 und darüber hinaus.

 

Gleichwohl können derzeitige Anlagen, wie zum Beispiel die Tankstelle oder die Waschhalle, wie bisher genutzt werden. Dadurch lassen sich bei der Neugestaltung des Standorts Markomannenstraße die Neuinvestitionen auf das tatsächlich notwendige Maß reduzieren bzw. gilt es, die bestehende Gebäudestruktur, sofern möglich, sinnvoll wiederzuverwenden. Gerade mit Blick auf den Aufbau einer Zero Waste Strategie für die Stadt Regensburg gilt es, den Anspruch nicht nur zu formulieren, sondern auch erlebbar am Standort Markomannenstraße für die Bürger*innen auszugestalten.

 

 

3. Flankierende Rahmenbedingungen

 

Ziel der Überarbeitung der Markomannenstraße ist die Realisierung eines Gesamtoptimums, das die Belange des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie der das Stadtwerk.Mobilität berücksichtigt. Daher wird im Folgenden auf die aktuellen Entwicklungsziele von das Stadtwerk.Mobilität eingegangen.

 

Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität ist seit dem 01.12.2019 von der Stadt Regensburg für weitere 10 Jahre beauftragt, den Stadtlinienverkehr der Stadt Regensburg zu organisieren und zu erbringen. Im öffentlichen Dienstleistungsvertrag wird geregelt, dass der Fahrzeugbetrieb schrittweise auf umweltfreundliche Fahrzeugantriebe umgerüstet wird. Als Mindestanforderung wurde festgelegt, dass 30% der Gesamtflotte bis 01.12.2027 mit lokalemissionsfreien Antrieben betrieben werden sollen.

 

Derzeit werden jährlich ca. 10% der Busflotte durch Neufahrzeuge ersetzt (10-12 Busse). Es besteht die Absicht, die Ersatz- und Neubeschaffungen ab 2020/2021 mit dem Ankauf von E-Solo- und E-Gelenkbussen durchzuführen, um das gesetzte Ziel einer Reduktion der Schadstoff- und Lärmemissionen im Stadtgebiet von Regensburg nachhaltig voranzubringen.

Weiter werden neue Linienergänzungen erarbeitet und bewertet. So sind u.a. P+R Konzepte, Tangentiallinien, Stadtraumerweiterungen (z.B. PLK) zu überprüfen und mit neuen Konzepten und Linienerweiterungen zu erschließen. Die neuen Fahrzeuge für die Linienerweiterungen sowie Anschaffungen für den emissionsfreien Ausbau sind für die Aufstellung (Nacht, Samstag, Sommerferien, Sonn- bzw. Feiertagen) in der Markomannenstraße am Gelände zu integrieren. Ebenso gilt es, die entsprechende Infrastruktur zum Laden bzw. Tanken zu schaffen. Parallel zum Aufbau der emissionsfreien Bussflotte sind entsprechende Lade- und Tankinfrastrukturen in Bezug auf Platzbedarf zu berücksichtigen.

 

Im Kern lassen sich folgende Prämissen für die Zukunftssicherung des Betriebshofs der das Stadtwerk.Mobilität auf dem Gelände der Markomannenstraße ableiten, die als flankierende Rahmenbedingungen zu sehen sind:

  • Herstellung/Sicherstellung der Brandschutzanforderungen bei den bestehenden Hallen.
  • Umfassende Ladeinfrastruktur (z.B. Pantographenladung für die Emils, Übernachtladen, Plug-In-Ladung für E-Busse ab 2021).
  • Überprüfung möglicher Wasserstofftechnologien für den Linieneinsatz.
  • Wachstum der Busflotte von heute 124 Kraftomnibussen auf ca. 150 Kraftomnibusse in den kommenden Jahren sowie Reduktion/Anpassung nach Einführung der Stadtbahn.
  • Integration multimodaler Verkehrsorganisation am Standort (zentrale Leitstelle, koordinierendes Personal, Wartung und Werkstatt).

 

 

4. Grundsätzliche Überlegungen zur Transformation der Markomannenstraße 3

 

Am 24.09.2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Machbarkeitsstudie zusammen mit dem beauftragten Dienstleister johannsraum sowie das Stadtwerk Regensburg statt. Ziel der Machbarkeitsstudie ist, ein Gesamtoptimum für die Belange a) des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie b) der das Stadtwerk Mobilität herauszuarbeiten. Daher erfolgten die Arbeitstreffen und Abstimmungen im engen Schulterschluss, um den übergreifenden Blick auf das Gesamtareal der Markomannenstraße stets im Auge zu haben. Bei der Erarbeitung wurde stets überprüft, in welchen Bereichen sinnhaft Synergien in der Nutzung von Gebäuden hergestellt werden können bzw. wie sich Arbeits- und Verkehrsabläufe (Mitarbeiter*innen sowie Bürger*innen) am effizientesten darstellen lassen. Dazu wurden die relevanten Fachbereiche sowie die Betriebs- und örtlichen Personalratsgremien regelmäßig eingebunden. Im Ergebnis wurde ein Transformationsprozess erarbeitet, der den Weg von der Ausgangssituation in mehreren Schritten zum Zielbild beschreibt (siehe Anlage 1: „Machbarkeitsstudie Markomannenstraße Grundsatz“). Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wird auf die Ergebnisse und Erkenntnisse Bezug genommen, die für das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark relevant sind. Die Optimierungsmöglichkeiten, die entlang der Grundstücksgrenze zwischen dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie dem das Stadtwerk.Mobilität zum Tragen kommen, sind dabei berücksichtigt.  

 

Bei den Überlegungen zu der möglichen Transformation wurden die aktuell bestehenden Entscheidungen bzw. Beschlüsse (siehe Punkt 2.) als Rahmenbedingung nochmal reflektiert, wobei sich in einigen Themen alternative Lösungen anbieten, die dem Gesamtoptimum besser Rechnung tragen:

 

  • Splitt- und Salzlagerung: Im Rahmen der Neudimensionierung des Salzvorrates in Höhe von 4.000 t (im Nachgang des Winters 2010/2011) wurde im Rahmen der Beschlüsse vom 31.03.2011 (VO/11/6324/70) bzw. vom 28.11.2018 (VO/18/14828/70) der Bau einer neuen Salzlagerhalle in die Wege geleitet. Nachdem die Ausschreibung der Bauleistungen (vorgenommen durch das Stadtwerk Regensburg) im Sommer 2020 zu einem erheblich höheren Kostenvoranschlag geführt hatte, wurde die Ausschreibung der Bauleistung zunächst „on hold“ gesetzt. Dieser Schritt hat sich insofern angeboten, da im Rahmen der Machbarkeitsstudie das Gesamtgelände in den Fokus genommen wurde und die Aufgabe bzw. Rolle der neuen Salzhalle am Gelände nochmal im Gesamtkontext der Transformation geprüft werden konnte. Als Ergebnis daraus lassen sich im Kern folgende Punkte festhalten:
    • r die Lagerung der 4.000 t Salz bietet sich anstelle einer Salzhalle die Lagerung in Silos an, wodurch auch geringere Entstehungskosten zu erwarten sind.
    • Durch die Lagerung in Silos ergibt sich eine Flexibilität für die Entwicklung/Transformation am Gelände der Markomannenstraße sowie die perspektivische Flexibilität, wenn etwa eine Vorratshaltung an mehreren Standorten im Stadtgebiet in Betracht gezogen wird. Die dezentrale Lagerhaltung birgt auch Effizienzvorteile bei der Durchführung des Winterdienstes. Darüber hinaus lässt sich die Lagerung von derzeit 4.000 t Salz ggf. leichter an zukünftige Bedarfe bzw. Dimensionierungen der Bevorratung anpassen. Ebenso können derzeit bestehende Lagerorte außerhalb des Geländes der Markomannenstraße ggf. in ein zukünftiges (nicht streng zentrales) Lagerkonzept mit aufgenommen werden.
    • Die Fläche am Gelände der Markomannenstraße, die ursprünglich für eine neue Salzhalle vorgesehen wäre, steht für den Transformationsprozess zur Verfügung und nimmt im Zielbild eine neue Rolle ein.

 

  • Interimslösungen:r die Behebung der akuten arbeitsschutzrechtlichen Mängel wurde eine Vorgehensweise in 2 Horizonten definiert. Der erste Horizont soll die unmittelbaren Handlungsnöte beheben, insbesondere die Realisierung einer Umkleide gemäß der Anforderungen zur Schwarz-Weiß-Trennung. Hierfür wurde am 08.10.2020 ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt (siehe VO/20/17087/70). Der zweite Horizont zielt auf die langfristige Entwicklung/Umsetzung von dauerhaften Lösungen (innerhalb der nächsten 5-7 Jahre), um den Bedarfen der Stadt Regensburg in 2030 und darüber hinaus gerecht zu werden (Berücksichtigung des aktuellen und zu erwartenden Wachstums). Zur Behebung von Handlungsnöten im ersten Horizont sind im Investitionsprogramm 2021-2025 insgesamt Mittel i.H.v. 1,85 Mio. € vorgesehen. Bei der Machbarkeitsstudie wurde explizit geprüft, inwieweit Lösungen für den ersten Horizont auch Bestand für den zweiten Horizont haben können, sodass Doppelinvestitionen bzw. Sunk Cost vermieden werden können. Als Ergebnis lassen sich im Kern folgende Punkte festhalten:
    • Durch den Transformationsprozess können Interimslösungen vermieden werden.
    • Die für die Interimslösung vorgesehenen Haushaltsmittel könnten für die eigentliche Ziellösung verwendet werden.
    • Die im Rahmen der Interimslösung notwendigen Container (als Ersatz für den Pausenraum) müssen a) nicht beschafft werden und b) stellen kein Hindernis im Rahmen des Transformationsprozesses dar.

 

  • Weiterentwicklung Recyclinghof: Das Zielbild für den Recyclinghof auf dem Gelände der Markomannenstraße verfolgt den Anspruch, der wachsenden Bedeutung der Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden. Auch den Umgang mit Recyclinggütern im Verständnis von Wertstoffen gilt es weiter zu etablieren. Aber insbesondere die Bereitstellung einer Infrastruktur, die es den Bürger*innen ermöglicht, schnell und unkompliziert Wertstoffe abzugeben, legt die Basis für eine breite Akzeptanz in der Stadtgesellschaft Regensburg zu den Aufgaben und Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft. Daher wird derzeit auch die Notwendigkeit eines zweiten Recyclinghofes für die Stadt Regensburg und mögliche Standorte geprüft. Gerade das Zusammenspiel der Lage eines möglichen zweiten Recyclinghofs im Stadtgebiet sowie die Frage der eventuell dezentralen Lagerung von Salz und Splitt für den Winterdienst wird in der Transformation der Markomannenstraße berücksichtigt, um ein nachhaltiges Optimum herauszuarbeiten. Damit im Zusammenhang steht auch die Überarbeitung der derzeit bestehenden 10 Anstellungen (Außenstandorte des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark). Der Entwicklungs- bzw. Abstimmungsprozess dazu wurde Ende 2019 gestartet und es wird in Q2 2021 die Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie für die Überarbeitung der Anstellungen vorgenommen (siehe Beschluss vom 21.07.2020, VO/20/16856/70). Als Ergebnis lassen sich im Kern folgende Punkte festhalten:
  • Der Transformationsprozess schärft die Aufgabe und Rolle des Recyclinghofes für Bürger*innen in Regensburg.
  • Die Wiederverwendung der derzeitigen Salzhalle sowie Weiterentwicklung zur Kreislaufwirtschaftshalle schafft erlebbare Räume rund um das Thema Wertstoff (u.a. Flohmarkthalle, Sammelstelle für gebrauchsfähige Güter wie im Rahmen der Zusammenarbeit mit Computerspende e.V., Fläche für Aktionen zu Recycling bzw. Upcycling). Im Rahmen des Aufbaus der Zero Waste Strategie für die Stadt Regensburg lassen sich dann zahlreiche weitere Maßnahmen definieren, bei denen eine Kreislaufwirtschaftshalle als Vehikel dienen kann.
  • Die klare Trennung der Verkehrs- bzw. Besucherströme zwischen dem Recyclinghof und dem restlichen Gelände behebt das aktuelle, in Teilen massive Verkehrsproblem in der jetzigen Zufahrt über die Markomannenstraße (bedingt durch den Rückstau in den öffentlichen Raum).
  • Die Transformation erlaubt die Flexibilität, um in Abhängigkeit der Entscheidung zu einem zweiten Recyclinghof im Stadtgebiet den Bürger*innen eine in sich stimmige Infrastruktur für Recyclingaufgaben zur Verfügung stellen zu können.

 

  • Optimierungen durch gemeinsame Nutzung: Bei der Ausgestaltung des Zielbilds der Transformation galt es die Funktionsbereiche zu benennen, die nach Möglichkeit gemeinsam mit das Stadtwerk.Mobilität genutzt werden können. Hintergrund dafür ist eine optimierte Nutzung vorhandener Flächen am Gelände der Markomannenstraße. Als Ergebnis daraus lassen sich im Kern folgende Punkte festhalten:
    • Gemeinsame Nutzung von Schulungs- und Konferenzräumen, Sozialbereichen bzw. der Cafeteria.
    • Gemeinsame bzw. komplementäre Nutzung der Parkierungsfläche für Bürger*innen bzw. Besucher*innen des Recyclinghofs (Abstellfläche für Kraftomnibusse aerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes bzw. der Kreislaufwirtschaftshalle).
    • Gemeinsame Parkierungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen.
    • Schaffen von Flächen für zukünftige Entwicklungsräume auf dem Gelände der Markomannenstraße.
    • Entwicklung eines möglichen Standorts mit vermarktbaren Flächen zur wirtschaftlichen Verwertung und sozialräumlichen Ergänzung.

 

Weiterführende Erläuterungen und Erklärungen sind der Anlage 1 „Transformation Gelände Markomannenstraße grundsätzliches Vorgehen“ zu entnehmen.

 

 

5. Generelles Vorgehen bei der Durchführung der Machbarkeitsstudie

 

Bei der Vorgehensweise zur Machbarkeitsstudie wird ein ganzheitlicher Ansatz angewendet, der aus zwei Phasen besteht (siehe Abbildung 1: „Generelle Vorgehensweise Machbarkeitsstudie“)

 

In der ersten Phase, der „Erfassung“, wurden die planungstechnischen und betrieblichen Grundlagen aufbereitet, erste Bedarfe und Handlungszwänge ermittelt und die Studienstruktur entworfen. In regelmäßigen Terminen des Arbeitskreises wurden diese Grundlagen überprüft und das Studienkonzept fortgeschrieben.

 

 

Abbildung 1: Generelle Vorgehensweise Machbarkeitsstudie

 

Die zweite Phase, die „Vertiefung“, umfasst die Erarbeitung von nach Sparten untergliederten Erschließungs- und Bewegungsdiagrammen auf dem gesamten Betriebsgelände, die Umwandlung der Bedarfe in Flächenansätze, die Recherche und Dokumentation von Best-Practice-Beispielen für die unterschiedlichen Funktionsbereiche und deren Aufbereitung in Form von Bautypen als Grundlage für einen Transfer auf die Situation im Betriebsgelände. Aus diesen Grundlagen wird in Verbindung mit der Planung eines idealen zeitlichen Ablaufes unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe und Handlungszwänge der einzelnen Beteiligten ein Transformationsplan entworfen. Bei diesem Transformationsplan handelt es sich zwar um eine recht konkrete städtebauliche und architektonische Darstellung, der aber keine Architektur hinterlegt ist, sondern eine Art typologischer Baukasten, der in der Umsetzung in eine gebaute Transformation zu einem zeitlich, räumlich und wirtschaftlich gesamtheitlichen Bild mit gestalterisch sehr diversifiziertem Erscheinungsbild führen soll. In allen Entwicklungsschritten wird oberflächenschonend und mit einer maximalen Flexibilität geplant, sodass die fortlaufenden technischen Entwicklungen berücksichtigt werden können. Die einzelnen Transformationsschritte wurden ebenfalls in regelmäßigen Terminen des Arbeitskreises diskutiert, verändert und als Gesamtstudienkonzept verabschiedet.

 

In Ergänzung wurden Gespräche auf betrieblicher Arbeitsebene sowohl im Bereich der das Stadtwerk.Mobilität, der das Stadtwerk.Fahrzeuge und Technik wie auch im Bereich des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark geführt. Die Auswertung der Erkenntnisse sind ebenso in die Studie eingeflossen wie einzelne Machbarkeitsüberprüfungen aus technischer und betrieblicher Sicht bei Zulieferern und Systemherstellern. Die Studie befindet sich aktuell im letzten Teil dieser zweiten Phase.

 

 

6. Nächste Schritte

 

Am Ende der zweiten Phase erfolgt die „Synthese“. Dabei werden die zu den einzelnen Maßnahmen der Transformationsschritte zugehörigen Kostenschätzungen und Termin- bzw. Phasenpläne erarbeitet. Diese dienen als Grundlage für eine barwertige Betrachtung der Maßnahme. Alternativen bestehen in einer Umschichtung der Transformationsschritte ebenso wie in der Ergänzung durch mögliche verwertbare Bauwerke in städtebaulicher Ergänzung und Arrondierung der betrieblich notwendigen Funktionen. Im Rahmen einer barwertigen Betrachtung werden alle kostentechnischen Ereignisse, also anfallende Ausgaben wie auch Einnahmen, auf einen gemeinsamen Zeitpunkt referenziert, um eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher zeitlicher Abläufe der Transformation zu erzielen. Die vergleichende Betrachtung umfasst neben der Wirtschaftlichkeit und barwertigen Vor- und Nachteilen einzelner Varianten insbesondere auch funktionale, stadträumliche, ökologische und soziale Aspekte.

 

Der zusammenfassende, fortschreibungsfähige Masterplan zur Transformation des gesamten Areales wird begleitet von einer übersichtlichen Prozessbegleitung, die den Gesamtverlauf der Studie darstellt.

 

Im Rahmen der Finalisierung der Machbarkeitsstudie werden Investitionsaufwände sowie Zeitachsen einer möglichen Umsetzung definiert. Dabei ist festzuhalten, dass sich zwar die Umsetzungsschritte in Teilen bedingen, der tatsächliche Zeitansatz aber nach den Rahmenparametern, wie Finanzierungsmöglichkeit bzw. -zeiträume, ausgerichtet werden muss. Auch lassen sich Umsetzungsschritte, die sich gegenseitig nicht bedingen, beliebig gestalten.

 

Eine bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Überprüfung bzw. Einschätzung ist noch nicht erfolgt. Teilflächen des Gesamtprojektes liegen im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 105 "Zwischen Sachsenstraße und Stadtgrenze". Zudem sind weitere Aspekte (verkehrliche Anbindung, Leistungsfähigkeit der angrenzenden Verkehrsknoten, Schallschutz etc.), die unter Umständen Auswirkungen auf die stadträumliche Umgebung haben können, weiter zu prüfen.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Überarbeitung Markomannenstraße“ für die Belange des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der angestrebte Transformationspfad zur weiteren Entwicklung der Markomannenstraße im Allgemeinen sowie für die Belange des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im Besonderen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Synergiepotentiale in der Geländenutzung, die sich entlang der Grundstücksgrenze zwischen dem Gelände des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie das Stadtwerk.Mobilität ergeben, werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Auswirkungen auf die bestehende Beschlusslage zu a) „Neubau Salzhalle“ sowie b) „Interimslösung Umkleide“ werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kosten-Nutzen-Abschätzungen in Bezug auf den Umgang mit der a) Salzlagerung (höhere Flexibilität durch Silo-Lösung) sowie b) der Interimslösung (Verzicht von Doppelkosten in Höhe von 1,85 Mio. €) zu validieren und eine entsprechende Beschlussvorlage aufzubereiten.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Transformation in Bezug auf zeitliche Abfolge sowie die Investitionsbetrachtung weiter zu detaillieren und ein mit das Stadtwerk.Regensburg GmbH abgestimmtes Gesamtkonzept als finale Entscheidungsgrundlage aufzubereiten.
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Transformation Gelände Markomannenstraße_grundsätzliches Vorgehen 210408_final (2424 KB)    
Anlage 2 2 Klimavorbehalt (226 KB)