Sachverhalt:
1. Hintergrund und bisherige Entwicklung Markomannenstraße
Mit Beschluss vom 29.11.1979 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg die Verlegung des städtischen Straßenreinigungs- und Fuhramtes von der Hornstraße zur Markomannenstraße festgelegt. Gleichzeitig hat er beschlossen, dieses sich im städtischen Eigentum befindliche Grundstück mit der Flurnr.: 403/53 der Gemarkung Burgweinting der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB), heute das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH, in Erbpacht zu überlassen. In diesem Vertrag bestellte die Stadt der RVB GmbH ab dem 01.01.1980 für eine Teilfläche des Grundstücks mit einer Größe von etwa 30.000 qm ein Erbbaurecht für die Dauer von 20 Jahren, das bereits 1982 auf 45 Jahre bis Ende 2024 verlängert wurde. Die RVB wurde zudem beauftragt, die für das Straßenreinigungs- und Fuhramt erforderlichen Gebäude zu errichten und sie an die Stadt Regensburg zu vermieten.
Nach Fertigstellung der erforderlichen Infrastruktur, nämlich der Straßen, des Verwaltungsgebäudes, der Fuhrparkhallen, der Salzlagerhalle und der Betriebstankstelle im Jahr 1982 wurde das Grundstück dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im Rahmen eines Mietverhältnisses übergeben. Seither wird es ununterbrochen in dieser Form genutzt.
Im Juli 1983 hat die Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR) auf dem Grundstück eine Entwässerungsfläche geschaffen und ebenfalls an die Stadt vermietet. Der Bereich dient als Zwischenlagerfläche für den von den städtischen Kehrmaschinen gesammelten Straßenkehricht. Im Jahr 2014 wurde die Straßenkehrichtfläche für rund 70.000 € saniert.
Anfang der 90er Jahre richtete die Stadt auf dem Grundstück mit eigenen Haushaltsmitteln und mit Zustimmung des Vermieters einen Recyclinghof ein. Dieser musste, um den Anforderungen der Abfallwirtschaftsgesetze, zuletzt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, stetig ausgebaut und hinsichtlich Abfallvermeidung und Wiederverwertung innovativ gestaltet werden.
Eine im März 2007 erforderlich gewordene Organisationsuntersuchung des Recyclinghofes hatte ergeben, dass Optimierungsmaßnahmen bezüglich der Wertstoffannahme und der Logistik sowie die Erneuerung der Problemmüllsammelstelle notwendig wurden. Ein entsprechender Umbau des Recyclinghofes mit Kosten i. H. v. rund 800.000,00 Euro wurde in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt.
2. Aktueller Handlungsbedarf zur Zukunftssicherung Markomannenstraße
Mit Beschluss vom 28.11.2018 (VO/18/14828/70) hat der Stadtrat der Stadt Regensburg festgestellt, dass das insgesamt ca. 3 Hektar große Areal für derzeitige und künftige Aufgaben in der wachsenden Stadt Regensburg auch langfristig gut geeignet und auch flächenmäßig ausreichend bemessen ist. Auch die Lage des Standorts ist ebenso wie die Verkehrserschließung nach wie vor gut für die Aufgaben im Stadtgebiet geeignet. Außerdem hat die Nähe zur Fahrzeugwerkstatt der städtischen Tochtergesellschaft das Stadtwerk. Fahrzeuge und Technik, einen nicht zu unterschätzenden Vorteil, insbesondere auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Ein Verbleib auf dem Gelände bedingt jedoch eine Erweiterung insbesondere des Verwaltungsgebäudes sowie der Fahrzeughallen bzw. den Neubau dieser Einrichtungen mit größeren Dimensionen und ökologisch-technisch aktuellem Stand. Ebenso gelangt der Recyclinghof schrittweise an die Kapazitätsgrenze, was sich an dem massiven Rückstau der Anlieferfahrzeuge in den öffentlichen Raum widerspiegelt. Als wesentliche Gründe lassen sich nennen:
Gleichwohl können derzeitige Anlagen, wie zum Beispiel die Tankstelle oder die Waschhalle, wie bisher genutzt werden. Dadurch lassen sich bei der Neugestaltung des Standorts Markomannenstraße die Neuinvestitionen auf das tatsächlich notwendige Maß reduzieren bzw. gilt es, die bestehende Gebäudestruktur, sofern möglich, sinnvoll wiederzuverwenden. Gerade mit Blick auf den Aufbau einer Zero Waste Strategie für die Stadt Regensburg gilt es, den Anspruch nicht nur zu formulieren, sondern auch erlebbar am Standort Markomannenstraße für die Bürger*innen auszugestalten.
3. Flankierende Rahmenbedingungen
Ziel der Überarbeitung der Markomannenstraße ist die Realisierung eines Gesamtoptimums, das die Belange des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie der das Stadtwerk.Mobilität berücksichtigt. Daher wird im Folgenden auf die aktuellen Entwicklungsziele von das Stadtwerk.Mobilität eingegangen.
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität ist seit dem 01.12.2019 von der Stadt Regensburg für weitere 10 Jahre beauftragt, den Stadtlinienverkehr der Stadt Regensburg zu organisieren und zu erbringen. Im öffentlichen Dienstleistungsvertrag wird geregelt, dass der Fahrzeugbetrieb schrittweise auf umweltfreundliche Fahrzeugantriebe umgerüstet wird. Als Mindestanforderung wurde festgelegt, dass 30% der Gesamtflotte bis 01.12.2027 mit lokalemissionsfreien Antrieben betrieben werden sollen.
Derzeit werden jährlich ca. 10% der Busflotte durch Neufahrzeuge ersetzt (10-12 Busse). Es besteht die Absicht, die Ersatz- und Neubeschaffungen ab 2020/2021 mit dem Ankauf von E-Solo- und E-Gelenkbussen durchzuführen, um das gesetzte Ziel einer Reduktion der Schadstoff- und Lärmemissionen im Stadtgebiet von Regensburg nachhaltig voranzubringen. Weiter werden neue Linienergänzungen erarbeitet und bewertet. So sind u.a. P+R Konzepte, Tangentiallinien, Stadtraumerweiterungen (z.B. PLK) zu überprüfen und mit neuen Konzepten und Linienerweiterungen zu erschließen. Die neuen Fahrzeuge für die Linienerweiterungen sowie Anschaffungen für den emissionsfreien Ausbau sind für die Aufstellung (Nacht, Samstag, Sommerferien, Sonn- bzw. Feiertagen) in der Markomannenstraße am Gelände zu integrieren. Ebenso gilt es, die entsprechende Infrastruktur zum Laden bzw. Tanken zu schaffen. Parallel zum Aufbau der emissionsfreien Bussflotte sind entsprechende Lade- und Tankinfrastrukturen in Bezug auf Platzbedarf zu berücksichtigen.
Im Kern lassen sich folgende Prämissen für die Zukunftssicherung des Betriebshofs der das Stadtwerk.Mobilität auf dem Gelände der Markomannenstraße ableiten, die als flankierende Rahmenbedingungen zu sehen sind:
4. Grundsätzliche Überlegungen zur Transformation der Markomannenstraße 3
Am 24.09.2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Machbarkeitsstudie zusammen mit dem beauftragten Dienstleister johannsraum sowie das Stadtwerk Regensburg statt. Ziel der Machbarkeitsstudie ist, ein Gesamtoptimum für die Belange a) des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie b) der das Stadtwerk Mobilität herauszuarbeiten. Daher erfolgten die Arbeitstreffen und Abstimmungen im engen Schulterschluss, um den übergreifenden Blick auf das Gesamtareal der Markomannenstraße stets im Auge zu haben. Bei der Erarbeitung wurde stets überprüft, in welchen Bereichen sinnhaft Synergien in der Nutzung von Gebäuden hergestellt werden können bzw. wie sich Arbeits- und Verkehrsabläufe (Mitarbeiter*innen sowie Bürger*innen) am effizientesten darstellen lassen. Dazu wurden die relevanten Fachbereiche sowie die Betriebs- und örtlichen Personalratsgremien regelmäßig eingebunden. Im Ergebnis wurde ein Transformationsprozess erarbeitet, der den Weg von der Ausgangssituation in mehreren Schritten zum Zielbild beschreibt (siehe Anlage 1: „Machbarkeitsstudie Markomannenstraße Grundsatz“). Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wird auf die Ergebnisse und Erkenntnisse Bezug genommen, die für das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark relevant sind. Die Optimierungsmöglichkeiten, die entlang der Grundstücksgrenze zwischen dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie dem das Stadtwerk.Mobilität zum Tragen kommen, sind dabei berücksichtigt.
Bei den Überlegungen zu der möglichen Transformation wurden die aktuell bestehenden Entscheidungen bzw. Beschlüsse (siehe Punkt 2.) als Rahmenbedingung nochmal reflektiert, wobei sich in einigen Themen alternative Lösungen anbieten, die dem Gesamtoptimum besser Rechnung tragen:
Weiterführende Erläuterungen und Erklärungen sind der Anlage 1 „Transformation Gelände Markomannenstraße – grundsätzliches Vorgehen“ zu entnehmen.
5. Generelles Vorgehen bei der Durchführung der Machbarkeitsstudie
Bei der Vorgehensweise zur Machbarkeitsstudie wird ein ganzheitlicher Ansatz angewendet, der aus zwei Phasen besteht (siehe Abbildung 1: „Generelle Vorgehensweise Machbarkeitsstudie“)
In der ersten Phase, der „Erfassung“, wurden die planungstechnischen und betrieblichen Grundlagen aufbereitet, erste Bedarfe und Handlungszwänge ermittelt und die Studienstruktur entworfen. In regelmäßigen Terminen des Arbeitskreises wurden diese Grundlagen überprüft und das Studienkonzept fortgeschrieben.
Abbildung 1: Generelle Vorgehensweise Machbarkeitsstudie
Die zweite Phase, die „Vertiefung“, umfasst die Erarbeitung von nach Sparten untergliederten Erschließungs- und Bewegungsdiagrammen auf dem gesamten Betriebsgelände, die Umwandlung der Bedarfe in Flächenansätze, die Recherche und Dokumentation von Best-Practice-Beispielen für die unterschiedlichen Funktionsbereiche und deren Aufbereitung in Form von Bautypen als Grundlage für einen Transfer auf die Situation im Betriebsgelände. Aus diesen Grundlagen wird in Verbindung mit der Planung eines idealen zeitlichen Ablaufes unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe und Handlungszwänge der einzelnen Beteiligten ein Transformationsplan entworfen. Bei diesem Transformationsplan handelt es sich zwar um eine recht konkrete städtebauliche und architektonische Darstellung, der aber keine Architektur hinterlegt ist, sondern eine Art typologischer Baukasten, der in der Umsetzung in eine gebaute Transformation zu einem zeitlich, räumlich und wirtschaftlich gesamtheitlichen Bild mit gestalterisch sehr diversifiziertem Erscheinungsbild führen soll. In allen Entwicklungsschritten wird oberflächenschonend und mit einer maximalen Flexibilität geplant, sodass die fortlaufenden technischen Entwicklungen berücksichtigt werden können. Die einzelnen Transformationsschritte wurden ebenfalls in regelmäßigen Terminen des Arbeitskreises diskutiert, verändert und als Gesamtstudienkonzept verabschiedet.
In Ergänzung wurden Gespräche auf betrieblicher Arbeitsebene sowohl im Bereich der das Stadtwerk.Mobilität, der das Stadtwerk.Fahrzeuge und Technik wie auch im Bereich des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark geführt. Die Auswertung der Erkenntnisse sind ebenso in die Studie eingeflossen wie einzelne Machbarkeitsüberprüfungen aus technischer und betrieblicher Sicht bei Zulieferern und Systemherstellern. Die Studie befindet sich aktuell im letzten Teil dieser zweiten Phase.
6. Nächste Schritte
Am Ende der zweiten Phase erfolgt die „Synthese“. Dabei werden die zu den einzelnen Maßnahmen der Transformationsschritte zugehörigen Kostenschätzungen und Termin- bzw. Phasenpläne erarbeitet. Diese dienen als Grundlage für eine barwertige Betrachtung der Maßnahme. Alternativen bestehen in einer Umschichtung der Transformationsschritte ebenso wie in der Ergänzung durch mögliche verwertbare Bauwerke in städtebaulicher Ergänzung und Arrondierung der betrieblich notwendigen Funktionen. Im Rahmen einer barwertigen Betrachtung werden alle kostentechnischen Ereignisse, also anfallende Ausgaben wie auch Einnahmen, auf einen gemeinsamen Zeitpunkt referenziert, um eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher zeitlicher Abläufe der Transformation zu erzielen. Die vergleichende Betrachtung umfasst neben der Wirtschaftlichkeit und barwertigen Vor- und Nachteilen einzelner Varianten insbesondere auch funktionale, stadträumliche, ökologische und soziale Aspekte.
Der zusammenfassende, fortschreibungsfähige Masterplan zur Transformation des gesamten Areales wird begleitet von einer übersichtlichen Prozessbegleitung, die den Gesamtverlauf der Studie darstellt.
Im Rahmen der Finalisierung der Machbarkeitsstudie werden Investitionsaufwände sowie Zeitachsen einer möglichen Umsetzung definiert. Dabei ist festzuhalten, dass sich zwar die Umsetzungsschritte in Teilen bedingen, der tatsächliche Zeitansatz aber nach den Rahmenparametern, wie Finanzierungsmöglichkeit bzw. -zeiträume, ausgerichtet werden muss. Auch lassen sich Umsetzungsschritte, die sich gegenseitig nicht bedingen, beliebig gestalten.
Eine bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Überprüfung bzw. Einschätzung ist noch nicht erfolgt. Teilflächen des Gesamtprojektes liegen im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 105 "Zwischen Sachsenstraße und Stadtgrenze". Zudem sind weitere Aspekte (verkehrliche Anbindung, Leistungsfähigkeit der angrenzenden Verkehrsknoten, Schallschutz etc.), die unter Umständen Auswirkungen auf die stadträumliche Umgebung haben können, weiter zu prüfen.
Der Ausschuss beschließt:
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