Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte in der Marienstraße wurde im Jahr 1971 durch die katholische Filialkirchenstiftung erbaut und im Jahr 2012 von der Stadt Regensburg übernommen. Um den kurzfristigen Bedarf an Betreuungsplätzen so schnell wie möglich zu decken und den geregelten Betrieb wieder aufnehmen zu können, erfolgte vor Beginn der Nutzung eine teilweise Renovierung der Oberflächen und eine auf das Notwendigste begrenzte Instandsetzung der Haustechnik. Ziel der mittelfristigen Planungen war es, die Kindertagesstätte einige Jahre in diesem Zustand zu nutzen, bevor die Räumlichkeiten generalsaniert werden. Aufgrund der Größe des Investitionsprogramms und der höheren Priorisierung anderer Baumaßnahmen, musste die Sanierung der viergruppigen Kindertagesstätte fortlaufend im Investitionsplan nach hinten geschoben werden. Eine Generalsanierung der Anlage ist in den nächsten Jahren nicht in Sicht.
Insbesondere der Zustand der Sanitäranlagen macht es aber notwendig, relativ kurzfristig tätig zu werden und notwendige Sanierungen durchzuführen. Die Sanitäranlage der Einrichtung befindet sich weitestgehend noch im ursprünglichen Zustand und soll nun saniert werden.
Vor Klärung des Maßnahmenumfanges wurden zwei grundlegende Varianten zur Ertüchtigung der Sanitäranlagen im Erdgeschoss des Gebäudes untersucht. Variante 1 bildet die Vollsanierung der Sanitäranlagen ab, in Variante 2 ist nur die Reparatur der Oberflächen und der Austausch beschädigter Sanitärobjekte berücksichtigt. Als Fachdienststelle hat das Amt für Gebäudeservice auf die wesentlichen Vor – u. Nachteile beider Varianten hingewiesen und Variante 2, vor allem unter Berücksichtigung des Haushaltsgrundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, zur Umsetzung empfohlen. Diese Empfehlung berücksichtigt die voraussichtlich in 2024 mit Planungsarbeiten beginnende Generalsanierung. Angesichts des optischen Zustandes der Sanitäranlagen hat sich das Amt für Kindertagesbetreuung letztendlich jedoch für Variante 1 und somit zur grundlegenden Sanierung der Sanitäranlagen entschieden.
Zur Sanierung der Sanitäranlagen ist der vollständige Rückbau der Sanitäreinrichtungen, des Fliesenbelags an Wand und Boden, des Fußbodenaufbaues und der abgehängten Decke notwendig. Anschließend können Wasser – u. Abwasserleitungen ausgetauscht und die Elektroleitungen erneuert werden. Die neuen Leitungen werden wieder an die angrenzenden Bestandsleitungen angeschlossen. Im Anschluss erfolgt die Wiederherstellung des Putzes, des Estrichs, die Durchführung der Trockenbauarbeiten für Decke und Vorsatzschalen sowie das Fliesen von Wand und Boden, bevor schließlich die neuen Sanitärgegenstände montiert werden können. Da die Arbeiten weitestgehend unter laufendem Betrieb durchgeführt werden müssen, ist die Aufstellung eines provisorischen WC –Containers notwendig. Darüber hinaus muss die Baustelle über einen eigens hergestellten Durchbruch in das Gebäude erschlossen werden.
Für die Maßnahme ergeben sich Kosten von rund 215.000 € brutto. Aufteilung auf Kostengruppen: KG 200 Herrichten des Geländes 2.400 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 52.000 € KG 400 Technische Anlagen 117.000 € KG 600 Einbauwickeltisch 3.600 € KG 700 Planungsleistungen 40.000 € berechnete Gesamtkosten: 215.000,00 €
Aufgrund der hohen Auslastung von Amt 60 und den langen Vorlaufzeiten für die Beauftragung von externen Planern durch Abt. 60.3, kann die Maßnahme nicht in 2021 abgewickelt werden.
Aus vorgenannten Gründen wird der Ausführungsbeginn der Maßnahme für das Ende des 1. bzw. für Anfang des 2. Quartals 2022 festgelegt. Für die Abwicklung der Maßnahme wird ein Zeitraum von 10 – 12 Wochen veranschlagt.
Mittel für die Maßnahme sind auf der Haushaltsstelle 0.4641.5090 in Höhe von 215.000 € veranschlagt.
Der Bau- und Vergabeausschuss und der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Die Ausführung der Sanierung der Sanitäranlagen nach Maßgabe der Beschlussvorlage.
Anlage:
Planungsauftrag Marienstraße Klimavorbehalt Stufe 3
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