Vorlage - VO/21/17758/65  

 
 
Betreff: Ausbau der Egerstraße und Kanalsanierung
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
14.04.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
22.04.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Kenngrößen der Maßnahme:

Straßenbau:

- Länge der Egerstraße:       rd. 350 m

- mittlere Breite des vorhandenen Verkehrsraums:    9,50 m

- Erneuerung bzw. Neubau von Straßenentwässerungsleitungen  ca. 25 Stück

 

Kanalsanierung:

- Erneuerung und Vergrößerung des Mischwasserkanals auf DN 400 ca. 100 m

- Neubau von Einsteigschächten      ca. 3 Stück

- Renovierung mittels Schlauchliner DN 250 - 350    ca. 209 m

- Erneuerung Hausanschlüsse      ca. 28 Stück

 

Ausgangssituation

Die Egerstraße verläuft auf einer Länge von rund 350 m zwischen der Straße „Im Reichen Winkel“ und der „Aussiger Straße“. Sie ist durchgängig auf einer Breite von 5,00m bis 5,50m asphaltiert. Beidseits der Fahrbahn besteht ein unbefestigter, geschotterter und rund 1,50 m breiter Seitenstreifen, der jeweils mittels einer Entwässerungsrinne von der Fahrbahn getrennt ist.
Im Westen mündet zwischen der Hausnummer 9 und 11 die Marienbader Straße ein.

 

Die Fahrbahn ist stark uneben, rissig und verdrückt. Es gibt flächig Asphaltausbrüche und zahlreiche provisorisch verschlossene Flickstellen. Trotz einiger vorhandener Straßenabläufe ist eine geregelte Oberflächenentwässerung nicht mehr gewährleistet. Durch frühere Spartenverlegungen ist der Straßenaufbau sehr uneinheitlich. Der Straßenoberbau ist durchwegs unterdimensioniert und irreparabel verschlissen. Das gilt auch für die Entwässerungsrinnen.

Durch Unterhaltsmaßnahmen lässt sich die verbrauchte Bausubstanz nicht mehr wiederherstellen, eine grundlegende Neuherstellung des Straßenoberbaus nach den Regeln der Technik im Zuge eines Straßenausbaus ist unumgänglich. Da eine Kanalsanierung ansteht, die auch mit Aufgrabungen verbunden ist, ist aus wirtschaftlichen Gründen eine Bündelung der Maßnahmen zielführend.

 

Die Egerstraße befindet sich in einer Tempo 30 – Zone und es ist ein LKW-Durchfahrtsverbot ab 3,0 to (Anlieger frei) angeordnet.

 

künftige Straßengestaltung:

Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung ist die Egerstraße als Erschließungsstraße einzuordnen.

 

Um das verkehrsgerechte Verhalten wirksamer zu beeinflussen ist zur Eingrenzung der gefahrenen Geschwindigkeit eine Fahrbahnanhebung im Kreuzungsbereich Eger- / Marienbader Straße vorgesehen.

 

Auf der Westseite ist zukünftig ein durchgängiger Gehweg mit einer Breite von min. 2,00 m Breite vorgesehen und auf der Ostseite soll der verbleibende öffentliche Platz für Pkw-Stellplätze bzw. als Grünstreifen genutzt werden.

 

Im Einmündungsbereich zur Marienbader Straße wird an den bestehenden Straßenquerschnitt (Gehweg/Fahrbahn/asphaltierter Seitenstreifen) angeschlossen.

 

Weitere wesentliche Randbedingungen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind:

- Es werden ausschließlich städtische Straßengrundstücke überplant und umgebaut.

- Freihalten und Befahrbarkeit von Grundstückszufahrten und Zugängen

- Berücksichtigung der Höhenlagen von Zufahrten, Zugängen, Einfriedungen

- Gewährleistung einer ausreichenden Neigung an jeder Stelle der befestigten Fahrbahn für den Abfluss von Oberflächenwasser

- Berücksichtigung der Spartenlagen und der Schutzabstände zu Versorgungsleitungen

 

Unter diesen Prämissen hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, der u.a. neben der durchgängigen asphaltierten Fahrbahn auf der Ostseite 16 öffentliche Stellplätze und Grüninseln sowie 4 Baumstandorte vorsieht.

 

Anliegerbeteiligung:

 

Die Beschlussvorlage wird anschließend den Anliegern bei einem Ortstermin vorgestellt.

Änderungswünsche werden geprüft und soweit vertretbar durch die Verwaltung bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

Fahrbahnaufbau:

Der neue bituminöse Oberbau entspricht der Belastungsklasse 1,0 der Straßenbaurichtlinien (RStO 12) für Anliegerstraßen:

 

   3,5 cm  Asphaltdeckschicht AC 8 DN

 14,5 cm   Asphalttragschicht AC 32 TS

 __42 cm         Frostschutzschicht 0/45         

                60 cm  Gesamtaufbau

 

Zwangspunkte insbesondere in der Höhenlage können das vereinzelte Anpassen von Grundstückseinfahrten und Einfriedungen erfordern.

 

Straßenentwässerungseinrichtungen:

In der Regel wird das Oberflächenwasser von der etwa 2,5 % quergeneigten Fahrbahn (Dachprofil) im Abstand von rund 35 m über Straßeneinläufe und eine beidseitige Rinne aus Betonplatten in den vorhandenen Mischwasserkanal abgeleitet.

 

Aufbau der PKW-Stellplätze:

 

   8 cm  Pflastersteine aus Beton, Format: 24/16 cm

  4 cm  Pflasterbett

 15 cm   Hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT); 0/32

 23 cm       Frostschutzschicht; 0/32                   

 50 cm  Gesamtaufbau

Grüninseln mit Einzelbäumen und/oder Sträuchern

Die Größe der Grüninseln ist variabel.

Die Ausführung der Randeinfassung erfolgt mittels eines Granitbordes B 6. Dieser wird an der Längsseite mit einem Stich von 10 cm gegenüber dem Fahrbahnbelag versetzt.

 

Aufgrund der Spartenlage sind derzeit 4 Baumstandorte vorgesehen. In den sonstigen Grüninseln sollen Sträucher gepflanzt werden (keine Tiefwurzler; z. Bsp. „Felsenbirne“).

Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuert. Es ist vorgesehen, die bestehenden Maststandorte nahezu unverändert zu belassen.

Als Leuchtentyp kommt eine in den Wohngebieten übliche technische LED-Leuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 7,50 m zur Ausführung.

Etwaige Spartenanpassungen:

Im gesamten Straßenquerschnitt verlaufen Sparten verschiedener Träger.
Um die 4 Baumstandorte zu realisieren ist im Umgriff der Grüninseln jeweils eine Strom-bzw. Telekomleitung zur verlegen.

Ansonsten ist bei den vorhandenen Strom- und Nachrichtenkabeln die tatsächliche Tiefenlage entscheidend, inwieweit diese durch den Straßenausbau tangiert werden. Bei Bedarf müssen die betroffenen Leitungen tiefer gelegt werden.

 

Die Schieber- und Hydrantenkappen der bestehenden Gas- und Wasserleitungen sind der veränderten Höhenlage der Straße anzupassen.

 

Kanalsanierung:

Die Kanäle in der Egerstraße mit dem Baujahr 1956-59 gehören zum Kanalsanierungsgebiet „Konradsiedlung“ und wurden im Rahmen der selektiven Kanalinspektion im Stadtgebiet im Jahr 2013 untersucht.

 

Bereits aufgrund des Baujahres ist anzunehmen, dass der Kanal undicht ist, da sich die bis in die 1960er Jahre verwendeten Dichtungen (Teerstrickdichtung) als nicht ausreichend abwasserresistent erwiesen haben.

Darüber hinaus wurden bei der Inspektion weitere sanierungsbedürftige Schäden sowohl im Sammelkanal als auch in den Anschlusskanälen z.B. in Form von Rissen, Wurzeleinwuchs und verschobenen Verbindungen festgestellt.

 

Für den Kanal in der Egerstraße wurde im Bereich der Einmündung zur Aussiger Straße im Rahmen der hydraulischen Berechnung für den Generalentwässerungsplan eine hydraulische Überlastung ermittelt, sodass hier auf einer Strecke von ca. 85 m eine Vergrößerung des Kanals von DN 250 auf DN 400 erforderlich ist.

 

Für die übrige Kanalstrecke kann der vorhandene Querschnitt beibehalten werden.

Um die vorhandenen Schäden zu beheben und die Dichtheit wiederherzustellen ist hier eine Renovierung mittels unterirdischem Verfahren durch Auskleidung mit dem sog. Schlauchlining-Verfahren möglich und wirtschaftlich.

Der letzte Abschnitt des Kanals bei der Einmündung „Im Reichen Winkel“ wurde bereits saniert.

 

Es wird angestrebt, dass fehlende private Kontrollschächte im Vorfeld oder im Zuge der Kanalsanierungsmaßnahme von den Anliegern mit eingebaut werden.

 

Unabhängig von der erforderlichen Sanierung des Kanals sind mit dem Asphalteinbau sämtliche Schachtdeckel an den neuen Höhenverlauf der Straße anzupassen.

Kosten und Finanzierung:

Gemäß Kostenberechnung ergeben sich folgende Kostenansätze:

Straßenausbau (einschl. Erneuerung der Straßenbeleuchtung) rd. 900.000,- €.

Kanalsanierung  rd. 530.000,- €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2020 - 2024 im UA 6308/08 auf der Haushaltsstelle 1.6308.9508 (Straßenbau) sowie im UA 7009/24 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95024 (Kanalbau) grundsätzlich veranschlagt.

 

Beim Kanalbau wurde im Zuge der Entwurfsplanung ein höherer Erneuerungsbedarf i.H.v. rd. 75.000,- € festgestellt als ursprünglich angenommen.

Die Ursachen sind u. a. mit der rechnerisch hydraulischen Überlastung und dem damit verbundenen Vergrößerungsbedarf, einem Mehraufwand wegen der ungünstigen Spartenlage sowie einem Mehrbedarf im Rahmen der Erneuerung in den Anschlusskanälen aufgrund des baulichen Zustandes begründet.

 

Die entsprechende Anpassung der Haushaltsansätze und die saldoneutrale Gegenfinanzierung erfolgen im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2021 – 2025 im Rahmen des Investitionsgesamtvolumens der gültigen Finanz- und Investitionsplanung durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen.

 

Durchführung der Baumaßnahme:

Die Kanalsanierung sowie der Straßenausbau sollen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung im Jahr 2022 abgewickelt werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausbau der Egerstraße und die Kanalerneuerung werden nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2022 durchgeführt.

 

 


Anlagen:

Nr. 1: Übersichtslageplan vom Februar 2021 – unmaßstäblich –

Nr. 2.1: Lageplan vom Februar 2021, südlicher Teil 2021 – unmaßstäblich –

Nr. 2.2: Lageplan vom Februar 2021, nördlicher Teil 2021 – unmaßstäblich –

Nr. 3: Querschnitt vom Februar 2021 – unmaßstäblich –

Nr. 4:  Kanallageplan vom März 2021 – unmaßstäblich-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlage_Egerstraße_Anlage1 (115 KB)    
Anlage 2 2 Beschlussvorlage_Egerstraße_Anlage2 (337 KB)    
Anlage 3 3 Beschlussvorlage_Egerstraße_Anlage3 (165 KB)    
Anlage 4 4 Überschichtslagepan Kanalsan_Egerstr_Anlage 4 (154 KB)    
Anlage 6 5 VO_21_17758_65_Egerstraßer-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt_ (1972 KB)