Sachverhalt:
Um der Sportverwaltung eine Förderung kurzfristig während eines Haushaltsjahres auftretender Sportprojekte zu ermöglichen, wird im Haushaltsplan künftig ein Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 30.000,00 € ausgewiesen, der im Zusammenhang mit den freiwilligen Leistungen zu beschließen ist. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft Direktorium 2 in Abstimmung mit dem Amt für Sport und Freizeit bis zu einem Betrag von 5.000,00 €, in allen anderen Fällen der Sportausschuss.
Die Finanzierung erfolgt ab dem Jahr 2022 durch die laufenden Einnahmen des Haushalts.
Gefördert werden Sportprojekte oder Engagements sowohl von Regensburger Sport- und Schützenvereinen, die die Voraussetzungen der lfd. Nummer 2 der gültigen Sportförderrichtlinien erfüllen als auch von Bürgerlichen Initiativen oder Schulen. Die Projekte und Engagements müssen dabei nach Einschätzung der Sportverwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sportangebotes in Regensburg bieten.
Bedingungen: Der Antragsteller hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von 30 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Die einmalige Zuwendung beläuft sich grundsätzlich auf maximal 50 % der projektbezogenen Kosten.
Die Anträge sind grundsätzlich vor der Durchführung eines Sportprojektes zu stellen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Durch die Vorlage von Kostenvoranschlag, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan muss nachgewiesen sein, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind.
Die von der Verwaltung in Nr. 11 angepassten Sportförderrichtlinien sind in der Anlage beigefügt. Der bisherige Betrag wurde von 1.500 € auf 5.000 € erhöht. In diesem Zusammenhang wurden außerdem redaktionelle Änderungen in den Sportförderrichtlinien vorgenommen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen: Sportförderrichtlinien mit Änderungen in Rot Entwurf Sportförderrichtlinien
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