Vorlage - VO/21/17792/53  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Verfügungsfonds für Sportfördermittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
21.04.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
22.04.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Um der Sportverwaltung eine Förderung kurzfristig während eines Haushaltsjahres auftretender Sportprojekte zu ermöglichen, wird im Haushaltsplan künftig ein Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 30.000,00 € ausgewiesen, der im Zusammenhang mit den freiwilligen Leistungen zu beschließen ist. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft Direktorium 2 in Abstimmung mit dem Amtr Sport und Freizeit bis zu einem Betrag von 5.000,00 €, in allen anderen Fällen der Sportausschuss.

 

Die Finanzierung erfolgt ab dem Jahr 2022 durch die laufenden Einnahmen des Haushalts.

 

Gefördert werden Sportprojekte oder Engagements sowohl von Regensburger Sport- und Schützenvereinen, die die Voraussetzungen der lfd. Nummer 2 der gültigen Sportförderrichtlinien erfüllen als auch von Bürgerlichen Initiativen oder Schulen.

Die Projekte und Engagements müssen dabei nach Einschätzung der Sportverwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sportangebotes in Regensburg bieten.

 

Bedingungen:

Der Antragsteller hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von 30 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt.

Die einmalige Zuwendung beläuft sich grundsätzlich auf maximal 50 % der projektbezogenen Kosten.

 

Die Anträge sind grundsätzlich vor der Durchführung eines Sportprojektes zu stellen.

Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Durch die Vorlage von Kostenvoranschlag, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan muss nachgewiesen sein, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind.

 

Die von der Verwaltung in Nr. 11 angepassten Sportförderrichtlinien sind in der Anlage beigefügt. Der bisherige Betrag wurde von 1.500 € auf 5.000 € erhöht.

In diesem Zusammenhang wurden außerdem redaktionelle Änderungen in den Sportförderrichtlinien vorgenommen.

 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Ein Verfügungsfonds für Sportfördermittel wird ab 2022 eingerichtet.
  2. Dem Sportausschuss wird jährlich über die einzelnen Vergaben der Zuschüsse berichtet.
  3. Die Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien) werden gemäß dem beigefügten Entwurf, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, geändert.
    Die Änderungen treten am 01.05.2021 in Kraft.

Anlagen:

Sportförderrichtlinien mit Änderungen in Rot

Entwurf Sportförderrichtlinien

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sportförderrichtlinien mit Änderungen in Rot (163 KB)    
Anlage 2 2 Entwurf Sportförderrichtlinien (162 KB)