Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.03.2021 bis zum 30.03.2021 zwei entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 2).
Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 226.832,88 €
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.03.2021 bis zum 30.03.2021 drei Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 37.000,00 € und auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 78.000,00 €
1.) Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 226.832,88 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.
2.) Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 115.00,00 €.
Anlagen: 3
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