Sachverhalt:
I. Ausgangssituation: Die Mittelschule Pestalozzi hat ein erhebliches Raumdefizit. Um für Abhilfe zu sorgen, müsste man am Standort einen Erweiterungsbau schaffen. Dieser Erweiterungsbau würde jedoch massiv in die vorhandene Gebäudenutzung eingreifen und eine vorübergehende Auslagerung der Schule erfordern. Hierfür fehlen Ausweichflächen und Umsetzungskapazitäten. Die Schulaufsicht hat die Genehmigung des offenen Ganztags für die kommenden Schuljahre aufgrund der eingeschränkten Raumsituation in Frage gestellt.
II. Lösungsansatz: In einem ersten Schritt zur Verbesserung der Raumsituation sollen im näheren Umfeld der Mittelschule Räume für die Zwecke der Ganztagsbeschulung angemietet werden (Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom 17.12.2020). Aufgrund des sehr gut funktionierenden offenen Ganztags ist die Nachfrage aber so hoch, dass diese Räume bei weitem nicht ausreichen. Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs soll daher ein Modulbau auf dem Schulgrundstück errichtet werden. Der geplante zweigeschossige Modulbau soll voraussichtlich aus zehn Ganztagsräumen mit jeweils rund 60 qm und zwei Verwaltungsräumen mit je 30 qm sowie ausreichend Sanitäranlagen bestehen. Die Hauptnutzfläche liegt somit zwischen 600 m² und 700 m². Die Räume können als Aufenthaltsräume, Lernwerkstätten, etc. für den Offenen Ganztag genutzt werden. Falls die Mittagsversorgung in externen Kantinen schulaufsichtlich für die Zukunft nicht mehr genehmigt wird, müssten diese Räumen auch für eine Mittagsversorgung (Ausgabeküche, Speiseraum) genutzt werden. Aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer ist eine Anmietung entsprechender Module unwirtschaftlich, die Module wären daher zu kaufen.
III. Finanzielle Auswirkungen Die Maßnahme ist im gültigen Investitionsprogramm 2020 bis 2024 nicht enthalten. Sie wird in der IP Fortschreibung im Entwurf 2021 bis 2025 mit Gesamtkosten i.H.v. rund 2,8 Mio Euro eingeplant. Der Mittelbedarf wird durch Kostenänderungen bzw. -verschiebungen bei anderen IP-Maßnahmen gedeckt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur kurzfristigen Deckung des Flächenbedarfs die temporäre Erweiterung durch einen Modulbau zu planen und zu realisieren.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||