Sachverhalt:
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Detaillierte Ausführungsbestimmungen liegen jetzt in der am 29.03.2021 im BayMBl. 2021 Nr. 229 veröffentlichten Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen vor. Der Freistaat übernimmt 70% der anerkannten Kosten und hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine freiwillige Mitfinanzierung der übrigen 30 % durch die Kommunen vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Folgende Pauschalen sind vorgesehen: Krippenkinder: 342,86 €, davon 102,86 € Kommune, 240 € Freistaat Kindergartenkinder: 50 €, davon 15 € Kommune, 35 € Freistaat (zusätzlich leistet der Freistaat bereits dauerhaft 100 Euro Elternbeitragszuschuss) Schulkinder (Horte): 100 €, davon 30 € Kommune, 70 € Freistaat Kinder in Kindertagespflege: 200 €, davon 60 € Kommune, 140 € Freistaat
Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen Elternbeiträge verlangen. Das bedeutet, die Kindertageseinrichtungen können sich theoretisch auch dafür entscheiden, die Elternbeiträge weiter zu verlangen.
Gesamtkosten ca. 809.400,00 €
Davon werden 70% durch den Freistaat Bayern erstattet.
Bei der Stadt Regensburg verbleibende Kosten: ca. 242.820,00 €.
Der Elternbeitragsersatz des Freistaates Bayern (70%) ist außerplanmäßig in den jeweiligen Unterabschnitten 4641 (städtische Kindertagestätten), 4642 (städtische Kinderhäuser), 4645 (städtische Kinderhorte) und 4643 (Kindertagesstätten Freigemeinnütziger Träger) bei Grp. 1610 zu vereinnahmen.
Für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt keine Veranschlagung des kommunalen Anteils im Haushaltsplan, hier entstehen jedoch Mindereinnahmen durch geringere Elternbeiträge.
Für die Einrichtungen der freigemeinnützigen Träger erfolgt die Erstattung des kommunalen Anteils am Elternbeitragsersatz (30%) überplanmäßig bei Haushaltsstelle 0.4643.7008. Die Erstattung des Staatlichen Anteils (70%) ist überplanmäßig bei den Haushaltsstellen 0.4643.70081, 0.4643.70082 und 0.4643.77082 bereitzustellen. Dieser wird der Stadt Regensburg durch den Freistaat Bayern erstattet werden.
Über die wirtschaftliche Jugendhilfe werden von der Stadt Regensburg insgesamt monatliche Teilleistungen von ca. 70.000 € an Elternbeiträgen übernommen. Geschätzt sind davon für die Monate Januar bis März 2021 etwa 35.000 € bis 50.000 € pro Monat nicht zu leisten, so dass für die drei Monate insgesamt ein Einsparvolumen von ca. 105.000 € bis 150.000 € angesetzt werden kann.
Die Mindereinnahmen, die zwischen 92.820 € und 137.820 € liegen, werden über die Deckungsreserve gedeckt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Anlagen: Formular Klimavorbehalt
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