Vorlage - VO/21/17866/51  

 
 
Betreff: Ehem. Bürgerstift St. Michael; Umbaumaßnahmen; hier: Umgestaltung Eingangsbereich; Aufwertung Innenhof; Ausgestaltung Garten für kindgerechte Nutzung - Maßnahmebeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.05.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
20.05.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

I. Ausgangssituation

 

Im März 2019 ging im Bürgerstift St. Michael das „Menschen-in-Not-Schutzhaus“ in Betrieb. In den folgenden Monaten wurde das Haus mit verschiedenen Wohngruppen und Büronutzungen belegt. Von März 2019 bis heute existieren folgende Nutzergruppen/ Projekte:

 

Amt für Jugend und Familie

 

Abteilung „Spezialisierte Soziale Dienste“:

 

        Hausverwaltung

        Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlung

        Jugendschutzstelle

        stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe „Betreutes Jugendwohnen“

        stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe „Inobhutnahmestelle“

        stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe „Kinderschutzhaus“

 

Abteilung „Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle“:

 

        Außenstelle

 

Abteilung „Dezentrale Soziale Dienste“:

 

        Stadtteilprojekt West

        Beratungsstelle HAJDe

        Koordinierungsstelle Familienstützpunkte

        Fachstelle Gewaltprävention an Schulen

 

Amt für Tagesbetreuung von Kindern

 

OptiPrax

 

Amt für Schulen in Kooperation mit dem Don-Bosco-Zentrum

 

Jugendwohnen

 

Amt für kommunale Jugendarbeit in Kooperation mit dem Don-Bosco-Zentrum

 

Wohnprojekt „WellKom“

Projekt „offene Wohngruppe“

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

 

 

Insgesamt wohnen und arbeiten ca. 100 Menschen im Bürgerstift St. Michael. Die Bewohner*innenhlen überwiegend zu einer besonders schutzbedürftigen Klientel, da sie häufig gewaltbedingte Traumata erlitten und/ oder in ihren Verhaltensweisen nicht berechenbar sind (z. B. ehemalige Flüchtlinge, sog. „Systemsprenger“, misshandelte und/ oder vernachlässigte Kinder, junge Frauen).

 

 

Um das vormals als Altenpflegeheim genutzte Gebäude der neuen Nutzung anzupassen, wurden Flächen, die von verschiedenen Einheiten gemeinschaftlich genutzt werden, hier insbesondere der Garten hinter dem Ostflügel, der Innenhof sowie der Vorhof, gemeinsam mit dem Gartenamt als Fachstelle überplant.

Ziel war es, diese Flächen an das neue Nutzungskonzept anzupassen. Der Garten soll kindgerecht, mit viel Spiel- und Erholungsfläche gestaltet werden. Insbesondere die in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen sollen hier einen Spiel-, Rückzugs-, und Erholungsraum finden. Außerdem soll der Garten für Veranstaltungen im Sommer nutzbar sein.

Im Innenhof sollen mehr Grünfläche und Sitzgelegenheiten mit Beschattung entstehen.

Der Vorhof soll besser strukturiert werden und es sollen hier vor allem Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden. 

 

Um die Maßnahme zeitgerecht starten zu können bedarf es eines Maßnahebeschlusses, der die konkrete Umsetzung in Auftrag gibt.

 

 

II. Kurzbeschreibung der Gesamtmaßnahme

 

Eingangsbereich

Die Grundgestaltung des Eingangsbereiches bleibt erhalten. Aufgrund seiner neuen Nutzung muss er aber in Teilbereichen erweitert und saniert werden. Für die dringend benötigten Fahrradständer entsteht im Süden eine zusätzliche Fläche mit Granitpflaster, ausgestattet mit 15 Anlehnbügeln. Flächen mit bereits verkahlter Strauchpflanzung und lückenhafte Rasenflächen werden gerodet und mit blühenden Bodendeckern neu bepflanzt.

 

Innenhof

Der Pflasterbelag des Innenhofes muss nach ca. 30 Jahren der Nutzung aus verkehrstechnischen Gründen erneuert werden. Das altersbedingte Herauslösen des Fugenmörtels führt zu Setzungen im Pflaster und einzelne Steine beginnen sich zu lösen. Im Zuge dessen ist aus ökologischen Gründen die Entsiegelung des Innenhofes anzustreben. Dadurch wird der sommerlichen Hitzeentwicklung im Innenhof entgegengewirkt und ein Beitrag zur natürlichen Versickerung des Niederschlagswassers geleistet. Da es sich bei dem Gebäudekomplex um ein barockes Ensemble handelt, werden bei der Umgestaltung wieder barocke Gestaltungselemente aufgenommen. Für die Mitarbeiter werden zwei Sitzmöglichkeiten geschaffen, beschattet mit Sonnenschirmen. Der in der Mitte des Hofes bereits vorhandene Brunnen soll erhalten bleiben. Es erfolgen zudem Pflanzungen aus Gräsern und blühenden Bodendeckern sowie vier kleinkronigen Bäumen.

 

Garten

Aufgrund der Umnutzung soll der zum Gebäude gehörende Garten umgestaltet werden. Das Grundgerüst der bestehenden Gehölzflächen sowie der Hauptweg des Gartens bleiben dabei erhalten. Für die langfristige Umnutzung ist der Bau eines Kletterspielgerätes und neuer Sitzplätze, sowie die Ausstattung mit neuem Sitzmobiliar notwendig. Außerdem ist die Sanierung der Gehölzflächen und das Anlegen weiterer Pflanzflächen mit Beerensträuchern und schattenspendenden Bäumen geplant.

 

 

III. Zeitlicher Ablauf

 

Die kindgerechte Ausgestaltung des Gartens, sowie die Umgestaltung des Eingangsbereiches soll noch im Sommer 2021 abgeschlossen werden. Das Gartenamt befindet sich hier bereits in der Ausführungsplanung.

r die Aufwertung des Innenhofes bedarf es noch eines Entwässerungsgutachtens und die Beauftragung eines externen Planungsbüros. Die Gutachter- und Planungsleistungen sollen im Laufe des Jahres 2021 vergeben werden, sodass die detaillierte Planung bis zum Jahr 2022 erfolgen und die Ausführung der Umbaumaßnahmen im Innenhof beginnen können. Es kann daher mit einer Fertigstellung der Gesamtmaßnahme voraussichtlich bis Herbst 2022 / Frühjahr 2023 gerechnet werden.

 

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

 

Die notwendigen Mittel lt. Kostenberechnungen des Gartenamtes (s. Anlage) belaufen sich auf rund 339.000 Euro brutto für die Umgestaltung des Eingangsbereiches, die Aufwertung des Innenhofes und die Ausgestaltung des Gartens für eine kindgerechte Nutzung.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2020 bis 2024 sind entsprechende Mittel im Einzelplan 4, UA 4681/01, eingeplant (vgl. Beschluss des JHA vom 28.10.2020 VO/20/17168/55).


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die Umbaumaßnahmen im ehem. Bürgerstift St. Michael werden entsprechend des Berichtes der Verwaltung umgesetzt.

 

 

 


Anlagen:

 

- Kostenberechnung Eingangsbereich

- Kostenberechnung Innenhof

- Kostenberechnung Garten

- Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200317_KoBe_Michlstift_Eingangsbereich (13 KB)    
Anlage 2 2 200317_KoBe_Michlstift_Innenhof (13 KB)    
Anlage 3 3 210318_KoBe_Michlstift_Garten2021 (193 KB)    
Anlage 4 4 Klimavorbehalt (1949 KB)