Vorlage - VO/21/17870/65  

 
 
Betreff: Baustellenerschließung "Neubau der Schulen am Sallerner Berg" über eine neu angelegte Baustraße ausgehend von der Aussiger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
18.05.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.05.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Vorbemerkung

Begründung der Notwendigkeit der Baustraße

Mit Grundsatzbeschluss vom 13.12.2018 hat der Stadtrat festgelegt, dass der Neubau der Grundschule am Sallerner Berg mit Dreifachturnhalle und Freisportanlagen sowie des Sonderpädagogischen Förderzentrums Jakob-Muth mit schulvorbereitender Einrichtung als auch ein fünfgruppiger Kinderhort einschließlich einer Quartiersunterkunft für das Gartenamt am Standort des bestehenden Schulzentrums Sallerner Berg voranzutreiben sind.

 

Geplant sind vier Baukörper, bestehend aus der Grundschule mit Kinderhort, der Förderschule mit schulvorbereitender Einrichtung und der Dreifachturnhalle mit Mensa und dem Unterkunftsgebäude. Diese werden der Topographie folgend höhenversetzt auf dem Grundstück situiert. Nach Abschluss der Baustelle erfolgt die Erschließung des Förderzentrums und der Dreifachturnhalle von der Harzstraße her. Die Grundschule und der Hort werden über die Hunsrückstraße erschlossen.

Die Realisierung des Neubaus erfolgt zeitversetzt in zwei Bauabschnitten, um den Auslagerungsbedarf der Schulen gering zu halten.

Der Neubau der Grundschule Sallerner Berg muss unter der Vorgabe errichtet werden, dass der Schulbetrieb am Standort aufrechterhalten werden kann. Die Jakob-Muth-Schule wird während der Bauzeit in den Altbau des ehemaligen Von-Müller-Gymnasiums ausgelagert.

Der Entwurf sieht vor, in einem 1. Bauabschnitt (BA) die bestehenden Turnhallen abzubrechen und an gleicher Stelle den Neubau der Grundschule mit Kinderhort unter laufendem Betrieb der Grundschule im Altbau - zu errichten. Eine Andienung der Baustelle kann auf Grund der Altbaukonstellation auf dem Grundstück ausschließlich von Norden her erfolgen.

Die nördliche Erschließung über die Hunsrückstraße ist derzeit auf Grund geologischer Gegebenheiten auf 5 t Gesamtlast beschränkt. Laut Gutachten des Büros Dr. Spang vom 22.10.2020 kann die Gewichtsbeschränkung auf 10 t Gesamtgewicht angehoben werden. Damit schließt die neue Beschränkung auch weiterhin eine Nutzung durch den Schwerlastverkehr auf Grund der geologischen Verhältnisse aus. Für die Erstellung des 1. BA (Grundschule mit Hort und Quartiersunterkunft) ist eine Baustraße zu errichten.

Nach Fertigstellung des 1. BA kann die Grundschule in dem Neubau in Betrieb gehen. Im 2. BA werden der Altbau der Grundschule und alle sonstigen auf dem Grundstück verbliebenden Gebäude abgebrochen und die JakobMuth-Schule mit 3-fach Turnhalle und Mensa neu errichtet.

Die Straßen auf dem Südhang des Sallerner Berger (Spessartstraße, Riesengebirgsstraße, Harzstraße usw.) unterliegen keiner Gewichtsbeschränkung. Die Nutzung dieser Straßen würde jedoch ein aufwendiges Beweissicherungsverfahren nach sich ziehen.

Aus diesen Gründen soll die für den Schwerverkehr im 1. BA ohnehin zwingend erforderliche Baustraße auch für die Abwicklung des Baustellenverkehrs im 2. BA genutzt werden.

 

Auswahl der Baustellenzufahrt ausgehend von der Aussiger Straße

Aufgrund der Tonnagebeschränkung der Straßen Im Reichen Winkel, Erzgebirgstraße und Hunsrückstraße wurden im Vorfeld die Möglichkeiten der Baustellenerschließung über zeitlich begrenzte Baustraßen untersucht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Baustraße ausgehend von der Aussiger Straße über den Nordhang des Sallerner Berges verlaufend zur Baustelle der Schulen, die geeignetste Variante darstellt. Die genaue Beschreibung der Variantenauswahl ist der Beschlussvorlage VO/20/17310/65 vom 16.12.2020 zu entnehmen.

 

Projektbeschreibung

Die Zu- und Abfahrt von der Baustraße erfolgt über die Aussiger Straße. Die Trasse verläuft parallel zum bestehenden Regenrückhaltebecken am Ende der Aussiger Straße. In diesem Bereich verlaufen zudem eine Gashochdruckleitung der REWAG und die Hauptwasserleitung vom Wasserwerk Sallern. Nach Rücksprache mit der REWAG stehen diese beiden Leitung nicht in Konflikt mit der Baustraße. Zudem unterquert die Baustraße die bestehende 20 KV Mittelspannungsfreileitung der REWAG. Das Regenrückhaltebecken wurde hinsichtlich der zusätzlichen Belastung, resultierend aus dem Baustellenverkehr geprüft, diesbezüglich bestehen keine Bedenken. Im Verlauf der Strecke werden die im Bereich des Nordhangs des Sallerner Berges vorhandenen Spazierwege des Öfteren gekreuzt, der Eingriff in das Naherholungsgebiet wird jedoch auf das unvermeidbare Minimum reduziert. Die Eingriffe in die ökologisch hochwertigen Wiesenflächen und die notwendige Rodung des Gebüsches und der vereinzelten Bäume, die unter die städtische Baumschutzverordnung fallen, wurden erfasst und werden entsprechend den Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans ausgeglichen. Die Trasse wurde auf einer großen Länge in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde und den Planern einspurig ausgebildet, um den Eingriff in die Natur zu minimieren.

 

Technische Beschreibung

Entwurfsmerkmale

Die Baustraße wurde in Anlehnung an die RASt 2006 und die RStO 12 geplant.

Die Baustraße wird hinsichtlich des Straßenquerschnitts und der Linienführung so gestaltet, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sowohl eine hohe Verkehrssicherheit, als auch ein geringer Eingriff in das hochwertige Naherholungsgebiet gewährleistet ist.

 

Linienführung

Die Linienführung wurde aufgrund der Vorgaben des Baubetriebes und des Naturschutzes gewählt. Die Länge der Baustraße beträgt 685 m. Die Radien sollen nicht kleiner als 30 m sein. In Abschnitten in denen dies aufgrund von Zwangspunkten nicht möglich ist, wurde die fahrgeometrische Eignung über Schleppkurven nachgewiesen. Die Längsneigung wurde auf 12 % begrenzt, um die Befahrbarkeit mit den Schwerverkehrsfahrzeugen sicherzustellen. Aufgrund des beschränkten Nutzerkreises (Schwerverkehr) ist eine fahrdynamische Bemessung der Baustraße nicht erforderlich. Die Baustraße wird auf einer Länge von ca. 430 m einspurig ausgebildet. Die restlichen Bereiche der Baustraße müssen zweispurig ausgebildet werden, um den notwendigen Begegnungsverkehr der Baufahrzeuge gewährleisten zu können. In diesen Bereichen ist eine gute Sichtbeziehung zwischen den Nutzern der Baustraße gewährleistet. Die Gradiente der Baustraße wurde geländenah geplant, damit massive Einschnitte und Dammschüttungen vermieden werden können. Im Einmündungsbereich der Baustraße in die Aussiger Straße muss das Sichtdreieck frei von Bewuchs gehalten werden.

 

Querschnittsgestaltung

Die Regelbreite der Baustraße im Bereich der Begegnungsflächen beträgt 6,0 m. Diese Breite ist gemäß RASt 2006 für die Begegnung der LKWs bei verminderter Geschwindigkeit ausreichend. Im Bereich der einspurigen Streckenführung wird die Baustraße mit einer Asphaltbreite von 4,0 m ausgebildet, um auch den Transport von Sondertransporten gewährleisten zu können und die notwendige Längsmarkierung aufnehmen zu können. Die Baustraße wird auf der gesamten Länge mit einer Fahrbahnmarkierung und Leitpfosten versehen. Diese dienen zur besseren Orientierung bei Dunkelheit. Die Leitpfosten werden in die beidseits angefügten Bankettstreifen gesetzt. In den Kurvenbereichen wird die Fahrbahnbreite von den Schleppkurven (Fahrgeometrie) vorgegeben. Am Anfang (Übergang Aussiger Straße) und am Ende (Bereich der Schulen) der Baustraße werden Begegnungsflächen für die LKWs geschaffen, um zu verhindern, dass die LKWs im Fahrbahnbereich der Aussiger Straße warten müssen und somit den Individualverkehr bzw. den Busverkehr behindern. Zudem ist es im Bereich des Regenrückhaltebeckens wichtig, dass hier Begegnungsverkehr stattfinden kann, damit die LKWs in diesem Bereich nicht gezwungen werden rückwärts zu fahren und somit die Spaziergänger, die sich auf den kreuzenden Parkwegen bewegen, zu gefährden. Im Bereich der Schulbaustelle ist es ebenso wichtig, eine großgige Begegnungsfläche anzulegen, da die Einfahrt auf das Schulgelände aufgrund der schützenswerten Bestandsbäume nur einspurig ausgebildet werden kann. 

 

Bodenverhältnisse

Im Trassenverlauf der Baustraße wurden geologische Aufschlussbohrungen durchgeführt. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf Klüfte. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich aufgrund von Klüften Schäden an der Baustraße einstellen, wird als gering beurteilt. Der Gutachter hat aber trotzdem empfohlen, die Baustraße vor Inbetriebnahme mit Schwerlastfahrzeugen zu befahren und die Baustraße optisch hinsichtlich Verformungen zu beurteilen. Außerdem muss die Baustraße regelmäßig kontrolliert werden. Der Empfehlung des Gutachters, die Baustraße nicht für den öffentlichen Verkehr freizugeben, wird nachgekommen.

 

Belastungsklasse

Die Befestigung der Baustraße erfolgt gemäß der Belastungsklasse 0,3 in Anlehnung an die RStO 12. Unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus sowie die Mehr- und Minderdicken infolge der örtlichen Verhältnisse ergibt sich eine Gesamtdicke des Oberbaus von 60 cm.

Demnach ist folgender Aufbau für die Baustraße vorgesehen:

14 cm Asphalttragschicht (abgesplittet)

46 cm Frostschutzschicht

60 cm Gesamtdicke des frostsicheren Aufbaus

 

Straßenentwässerung

Das im Bereich der geplanten Baustraße anfallende Niederschlagswasser wird durch die Querneigung der Fahrbahn dezentral abgeleitet und breitflächig über die Bankette versickert.

Aufgrund des ganzjährigen Betriebes der Baustraße wird diese im Winter durch den Einsatz von Taumitteln eisfrei gehalten.

Als Vernässungsschutz gegenüber des angrenzenden Fremdgrundstückes wird ein ca. 50 cm hoher Erdwall entlang der Grundstücksgrenze geschüttet.

 

Parkwege

Die bestehenden Parkwege bleiben überwiegend bestehen. Es werden nur Wege gesperrt, für die es zumutbare Umleitungen gibt. Die Kreuzungsbereiche der Sparzierwege mit der Baustraße werden durch Hinweisschilder und Piktogrammen, welche unmittelbar vor der Kreuzung angebracht werden, gesichert.  Um die Sicherheit bei der Wegekreuzung bei Station 0+072 zu erhöhen, wird der Parkweg senkrecht auf die Baustraße geführt. Die Kreuzungen der Parkwege mit der Baustraße werden bei Dunkelheit, während der Betriebszeit der Baustraße, beleuchtet.

 

Straßenausstattung und Sicherung der vorhandenen Wege

Beschilderung:

Die Baustraße als auch die Parkwege werden beschildert, um sowohl die LKW-Fahrer auf die kreuzenden Fußnger als auch die Fußnger auf die Baustraße aufmerksam zu machen. Der bestehende Fußngerüberweg in der Aussiger Straße wird beidseits mit gelben Blinklichtern gesichert.

 

Schrankenanlagen:

Die Zufahrt zur Baustelle wird für den öffentlichen Verkehr durch Schrankenanlagen untersagt.

 

Beleuchtung:

Aus naturschutzfachlichen Gründen darf die Baustraße nicht dauerhaft beleuchtet werden. Die Kreuzungen der Parkwege mit der Baustraße werden deshalb bei Dunkelheit nur während der Betriebszeiten der Baustraße beleuchtet.

 

Bau- und Unterhaltslast, Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst

Bei der Baustraße handelt es sich um eine private, nicht für den öffentlichen Verkehr zu widmende Straße, die lediglich zum Zwecke des Schulbauvorhabens und auch nur für die Dauer dieser Maßnahme errichtet und betrieben wird. Nach ordnungsgemäßer Herstellung der Baustraße gehen die Bau- und Unterhaltslast, sowie die Verkehrssicherungspflicht an das für den Schulbau federführende Hochbauamt über. Dies beinhaltet u.a. die Reinigung und den Winterdienst der Baustraße und die Unterhaltung bzw. den Betrieb der im Zusammenhang mit der Baustraße erstellten Einrichtungen im Bereich der kreuzenden Parkwege (Hinweisschilder, Schranken usw.). Die regelmäßige Kontrolle der Baustraße ist vom Hochbauamt durchzuführen. Des Weiteren obliegt dem Hochbauamt die Wahrnehmung der Aufgaben der Ordnungsbehörde. Dabei können die genannten Aufgaben und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte vergeben oder den jeweilig tätigen Baufirmen übertragen werden. Die dafür anfallenden laufenden Kosten werden über den Investitionshaushalt für den Schulneubau finanziert.

 

Betrieb der Baustraße

Der Betrieb der Baustraße wird auf folgende Zeiten beschränkt:

Werktags von 6:00 Uhr 19:00 Uhr

Auf der Baustraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt.

 

Oberbodenlager

Der abgetragene Oberboden wird parallel zur Baustraße zwischengelagert und während der Liegezeit begrünt. Dieser Oberboden wird zur Renaturierung der Flächen nach Rückbau der Baustraße wiederverwendet.

 

Natur und Landschaft

Die durch die Baustraße verursachten Eingriffe in die Natur und Landschaft wurden durch die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans erfasst und dokumentiert.

 

Projektwirkung:

Arten und Lebensräume:

Durch die Herstellung der 4 bzw. 6 m breiten Baustraße gehen teilweise Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren.

 

Boden:

Im Bereich der Baustraße wird der natürlich gewachsene Boden temporär überbaut. Dadurch gehen die Funktionen des Bodens als Puffer, Filter, Vegetationsstandort und Lebensraum an dieser Stelle für die Dauer der Betriebszeit der Baustraße verloren. Durch die Verdichtung des Bodens kommt es voraussichtlich zu nachhaltigen Beeinträchtigungen.

 

Schutzgut Wasser:

Durch die Herstellung der asphaltierten Baustraße wird offener Boden für die Dauer der Betriebszeit der Baustraße versiegelt. Das anfallende Oberflächenwasser wird breitflächig beidseitig der Baustraße versickert, Entwässerungsgräben sind nicht erforderlich. Dadurch wird der negative Einfluss auf das Grundwasser reduziert.

 

Klima und Luft:

Durch die Vergrößerung der Versiegelungsfläche erhöht sich grundsätzlich die Oberflächenerwärmung im Untersuchungsgebiet. Da es sich um horizontale Flächen handelt, wird der Kaltluftabzug nicht behindert.

 

Landschaftsbild und Erholung:

Zusätzliche Versiegelungsflächen, wenn auch nur temporär, verfremden den bisher wenig vorbelasteten Landschaftsraum nördlich des Sallerner Bergs über einen längeren Zeitraum und reduzieren die Naherholungsqualität.

 

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

- Erhalt der Biotope durch angepasste Trassenführung

- Baumschutzzaun und Einzelbaumschutz zur Vermeidung von Baumschäden

- Frühzeitiger Einbau eines Wurzelvorhangs in erforderlichen Bereichen

- Fachgerechter Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im Eingriffsbereich

- Hinweisschilder für Fußnger

- Erdwall als Vernässungsschutz

- Anpassung der Trasse ans Gelände

- Vermeidung von massiven Aufschüttungen und Abgrabungen

- ckbau der Baustraße nach Fertigstellung der Schule

 

Ausgleich des Eingriffes:

Der Ausgleich erfolgt gem. BayKompV (A).

- Ausgleich durch temporäre Flächenaufwertung

- Begrünung der Oberbodenmiete und des Erdwalls

- Gehölzpflanzung mit standortgerechten autochthonen Sträuchern

- Dauerhafter Ausgleich im Sinne der Baumschutzsatzung

- Aufbau von punktuellen Lesesteinriegeln entlang der Ranker

- Ausgleich über das Ökokonto

 

Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor Ort ausgeführt.

 

ckbau der Baustraße

Nach Fertigstellung der Schulbaumaßnahme werden sämtliche Einrichtungen (Beschilderung, Schranken usw.) wieder demontiert. Die Asphaltflächen werden rückgebaut und der Asphalt fachgerecht entsorgt. Der verwendete Frostschutz wird ausgebaut und einer anderen Nutzung zugeführt. Notwendige Geländeauffüllungen werden mit unbelastetem Boden vorgenommen. Der zwischengelagerte Oberboden wird im Bereich der zurückgebauten Baustraße wieder angedeckt. Der Oberboden wird nach Vorgabe des Gartenamts fachgerecht wieder eingebaut und mit artenreichem Saatgut begrünt. Die Parkwege werden in ihre ursprüngliche Lage zurückverlegt.

 

Grunderwerb

Die für die Baustraße notwendigen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Regensburg.

 

Genehmigungen

Wasserrecht

Die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens ist nicht notwendig, da eine dezentrale Ableitung und breitflächige Versickerung des Niederschlagswassers erlaubnisfrei sind.

 

Umweltrecht

Die Baumfällungen als auch der Eingriff wurde von der unteren Naturschutzbehörde, Umweltamt der Stadt Regensburg genehmigt.

 

Baugenehmigung

Die Einholung einer Baugenehmigung ist nicht notwendig (vgl. Beschlussvorlage VO/20/17310/65 vom 16.12.2020).

 

rm

Schallschutzmaßnahmen werden durch die Baustraße nicht ausgelöst (vgl. Beschlussvorlage VO/20/17310/65 vom 16.12.2020).

 

Denkmalpflege

Im Bereich der Baustraße 9 b liegen keine Verdachtsflächen vor (vgl. Beschlussvorlage VO/20/17310/65 vom 16.12.2020).

 

Kampfmittelvorerkundung

Eine Kampfmittelvorerkundung wurde durchgeführt. Es wurde eine potentielle Kampfmittelbelastung ermittelt. Gemäß baufachlicher Richtlinie Kampfmittelräumung besteht für die Trasse weiterer Erkundungsbedarf. Dies bedeutet, vor Beginn der Bauarbeiten ist die Trasse auf Kampfmittelbelastung zu sondieren.

 

Bauzeit

Es ist geplant, mit dem Bau der Baustraße im Oktober 2021 zu beginnen. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen.

 

Kosten

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten einschl. Baunebenkosten (Planungskosten und Ausgleichsmaßnahmen) für die Baustraße belaufen sich auf rd.  800.000,- EUR.

 

ckbaukosten:

Die Rückbaukosten betragen rd. 250.000,- EUR.

 

Unterhalts- und Betriebskosten

Die Unterhalts- und Betriebskosten betragen für die gesamte Nutzungsdauer rd. 300.000,- EUR.

 

Finanzierung

Im aktuellen IP 2020 2024 stehen im UA 21111/00 auf der Haushaltsstelle 1.21111.9580 insgesamt 1,3 Mio. € zur Verfügung. Davon im Haushaltsjahr 2021 1,2 Mio. € (einschl. HH-Rest) ab 2025 ff. 0,1 Mio. € zur Verfügung.

Bei der Fortschreibung des IP`s 2021 2025 werden im UA 21111/00 Gesamtkosten von insgesamt 1,35 Mio. € berücksichtigt, welche saldoneutral innerhalb der Maßnahme gegenfinanziert werden.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Baustellenerschließung für den Neubau der Schulen am Sallerner Berg über eine neu angelegte Baustraße, ausgehend von der Aussiger Straße, ist nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in den Jahren 2021 und 2022 zu erstellen.


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtslageplan

Anlage 2 Klimavorbehalt Stufe 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_17870_65_Anlage 1 Übersichtslageplan zum Beschluss 18.05_20.05 (2896 KB)    
Anlage 2 2 VO_21_17870_65_Anlage 2 Baustraße Klimavorbehalt Stufe 3 (1948 KB)