Sachverhalt:
1. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 4 der Jugendamtssatzung gehört dem Jugendhilfeausschuss ein/e Bedienstete/r der zuständigen Arbeitsagentur als beratendes Mitglied an. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).
Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2020 wurde Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt. Am 17.02.2021 teilte die Agentur für Arbeit Regensburg per E-Mail mit, dass Frau Dr. Scharf-Haggenmiller zu einer anderen Dienststelle wechselt und Frau Kerstin Obermeier als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt werden soll.
2. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Jugendamtssatzung gehört dem Jugendhilfeausschuss die Leitung des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern als beratendes Mitglied an. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).
Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2021 wurde Frau Katrin Roßbach als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt. Zum 01.04.2021 wechselte Frau Roßbach intern die Dienststelle. Frau Angelika Göstl wird zum 01.05.2021 die Aufgaben als stellvertretende Amtsleitung des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern wahrnehmen und soll nun anstelle von Frau Katrin Roßbach dem Jugendhilfeausschuss als stellvertretendes beratendes Mitglied angehören.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
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