Sachverhalt:
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Detaillierte Ausführungsbestimmungen liegen - Stand 6.4.2021 - noch nicht vor. Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich die Abwicklung des Beitragsersatzes am für die Monate April bis Juni 2020 angewendeten Verfahren. Der Freistaat übernimmt 70% der anerkannten Kosten und hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine freiwillige Mitfinanzierung der übrigen 30% durch die Kommunen vorgesehen.
Voraussetzung für den Beitragsersatz ist, dass die Eltern in den jeweiligen Monaten tatsächlich keine Beiträge zahlen bzw. dass diese zurückerstattet werden. Für Eltern von Kindern, die mehr als fünf Tage je Monat im Rahmen der Notbetreuung betreut werden, erfolgt von Seiten des Freistaats Bayern kein Beitragsersatz, da diese ja die mit den Elternbeiträgen vergüteten Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Bis spätestens 31. Juli 2021 (Ausschlussfrist) ist ein Erstattungsantrag an den Freistaat Bayern durch die jeweiligen Träger zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen
Folgende Pauschalen sind vorgesehen: Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr: 68 €, davon 20 € Kommune, 48 € Freistaat Verlängerte Mittagsbetreuung bis mind. 15:30 Uhr: 110 €, davon 33 € Kommune, 77 € Freistaat
Sofern die tatsächlich erhobenen Teilnehmerbeiträge geringer sind als die o.g. maximalen Förderbeträge, ist bei der Höhe der beantragten Fördermittel auf die tatsächlichen Teilnehmerbeiträge pro angemeldetem/r Schüler/in abzustellen.
Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Mittagsbetreuungseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen Elternbeiträge verlangen. Das bedeutet, die Kindertageseinrichtungen können sich theoretisch auch dafür entscheiden, die Elternbeiträge weiter zu verlangen.
Gesamtkosten für die städtischen Mittagsbetreuungseinrichtungen ca. 75.000 € Davon werden 70% durch den Freistaat Bayern erstattet.
Kommunale freiwillige Mitfinanzierung (30%-Anteil) für die Mittagsbetreuungseinrichtungen freigemeinnütziger Träger ca. 30.000 €
Bei der Stadt Regensburg verbleibende Kosten: ca. 52.500 €.
Der Elternbeitragsersatz des Freistaates Bayern (70%) ist außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 0.2111.1610 zu vereinnahmen.
Für die städtischen Mittagsbetreuungseinrichtungen erfolgt keine Veranschlagung im Haushaltsplan, hier entstehen jedoch Mindereinnahmen durch geringere Elternbeiträge.
Die Erstattung des kommunalen Anteils am Elternbeitragsersatz (30%) für die Einrichtungen der freigemeinnützigen Träger ist außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 0.2111.7008 bereitzustellen.
Über die wirtschaftliche Jugendhilfe werden von der Stadt Regensburg teilweise Elternbeiträge übernommen. Für die Monate Januar bis März 2021 wird hier insgesamt ein Einsparvolumen von ca. 5.000 € geschätzt.
Die Mindereinnahmen in Höhe von ca. 47.500 € werden über die Deckungsreserve gedeckt.
Der Ausschuss für Bildung empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Anlagen: - Formular Klimavorbehalt |
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