Vorlage - VO/21/17876/RV  

 
 
Betreff: Elternbeitragsersatz für die Monate Januar bis März 2021 für Mittagsbetreuungseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung Vorberatung
05.05.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
20.05.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

Detaillierte Ausführungsbestimmungen liegen - Stand 6.4.2021 -  noch nicht vor.

Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich die Abwicklung des Beitragsersatzes am für die Monate April bis Juni 2020 angewendeten Verfahren.

Der Freistaat übernimmt 70% der anerkannten Kosten und hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine freiwillige Mitfinanzierung der übrigen 30% durch die Kommunen vorgesehen.

 

Voraussetzung für den Beitragsersatz ist, dass die Eltern in den jeweiligen Monaten tatsächlich keine Beiträge zahlen bzw. dass diese zurückerstattet werden. Für Eltern von Kindern, die mehr als fünf Tage je Monat im Rahmen der Notbetreuung betreut werden, erfolgt von Seiten des Freistaats Bayern kein Beitragsersatz, da diese ja die mit den Elternbeiträgen vergüteten Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

 

Bis spätestens 31. Juli 2021 (Ausschlussfrist) ist ein Erstattungsantrag an den Freistaat Bayern durch die jeweiligen Träger zu stellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Folgende Pauschalen sind vorgesehen:

Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr: 68 €, davon 20 € Kommune, 48 € Freistaat

Verlängerte Mittagsbetreuung bis mind. 15:30 Uhr: 110 €, davon 33 € Kommune, 77 € Freistaat

 

Sofern die tatsächlich erhobenen Teilnehmerbeiträge geringer sind als die o.g. maximalen Förderbeträge, ist bei der Höhe der beantragten Fördermittel auf die tatsächlichen Teilnehmerbeiträge pro angemeldetem/r Schüler/in abzustellen.

 

Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Mittagsbetreuungseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen Elternbeiträge verlangen. Das bedeutet, die Kindertageseinrichtungen können sich theoretisch auch dafür entscheiden, die Elternbeiträge weiter zu verlangen.

 

 

Gesamtkosten für die städtischen Mittagsbetreuungseinrichtungen ca. 75.000 €

Davon werden 70% durch den Freistaat Bayern erstattet.

 

Kommunale freiwillige Mitfinanzierung (30%-Anteil) für die Mittagsbetreuungseinrichtungen freigemeinnütziger Träger ca. 30.000 €

 

Bei der Stadt Regensburg verbleibende Kosten: ca. 52.500 €.

 

 

Der Elternbeitragsersatz des Freistaates Bayern (70%) ist außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 0.2111.1610 zu vereinnahmen.

 

r die städtischen Mittagsbetreuungseinrichtungen erfolgt keine Veranschlagung im Haushaltsplan, hier entstehen jedoch Mindereinnahmen durch geringere Elternbeiträge.

 

Die Erstattung des kommunalen Anteils am Elternbeitragsersatz (30%) für die Einrichtungen der freigemeinnützigen Träger ist außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 0.2111.7008 bereitzustellen.

 

Über die wirtschaftliche Jugendhilfe werden von der Stadt Regensburg teilweise Elternbeiträge übernommen. Für die Monate Januar bis März 2021 wird hier insgesamt ein Einsparvolumen von ca. 5.000 € geschätzt.

 

Die Mindereinnahmen in Höhe von ca. 47.500 € werden über die Deckungsreserve gedeckt.


 

Der Ausschuss für Bildung empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

  1. Die nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (MaSGS) erhobenen bzw. zu erhebenden Benutzungsgebühren werden für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. März 2021 nicht erhoben, sofern eine Notbetreuung durch die städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung nicht oder maximal fünf Tage im Kalendermonat in Anspruch genommen worden ist. Bereits bezahlte Benutzungsgebühren werden zurückerstattet.

 

  1. Der vorgesehenen Beteiligung der Kommunen am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Mittagsbetreuungseinrichtungen für die Monate Januar bis März 2021 entsprechend der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 26. Januar 2021 wird zugestimmt. Dies gilt für kommunale und alle nicht kommunalen Einrichtungen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen und die vom Freistaat Bayern hierfür in Aussicht gestellte Kostenerstattung (siehe Sachverhalt) zu beantragen. Die nichtstädtischen Einrichtungen sind über die kommunale Förderung zu informieren und entsprechende Kostenerstattungen auf formlosen Antrag der Träger auszuzahlen.

 

  1. Wenn durch die bay. Staatsregierung eine Verlängerung des Erstattungszeitraums ab April 2021 beschlossen wird, gelten die unter 1. – 3. dieses Beschlusses aufgeführten Regelungen entsprechend.

Anlagen:

- Formular Klimavorbehalt