Vorlage - VO/21/17880/66  

 
 
Betreff: Entwicklungskonzept Region Regensburg - Zwischenstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
04.05.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

1. Ausgangssituation und aktueller Projektstand

 

Am 25.06.2019 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Regensburg die notwendigen Schritte zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes (Entwicklungskonzept Region Regensburg) für Stadt und Landkreis Regensburg sowie weitere mit Regensburg verflochtene Gemeinden durchzuführen. Anlass hierfür sind absehbare Herausforderungen wie eine zunehmende Zersiedlung und die damit einhergehende Verkehrsbelastung bei steigenden Bevölkerungszahlen im Raum Regensburg. Etliche Anspche, mit denen sich künftig die Region auseinandersetzen muss, können bei Betrachtung des Gesamtraums wesentlich effizienter erfüllt werden als bei isoliertem Handeln. Zur Konzeption und Begleitung eines breit angelegten öffentlichen Beteiligungsverfahrens wurde die Firma B.A.U.M. Consult beauftragt.

 

Im Februar 2020 fand dazu eine erste Auftraggeber-Werkstatt im Rahmen der Stadt-Umland-ARGE statt. Bei dieser Veranstaltung konnten 15 Handlungsfelder identifiziert werden, für die eine Kooperation im regionalen Sinne als sinnvoll erachtet wird. Die einzelnen Themen wurden dabei hinsichtlich ihrer Relevanz bis ins Jahr 2040 betrachtet.

 

Nach einer langen pandemiebedingten Unterbrechung folgte die zweite Auftraggeber-Werkstatt im Januar 2021 in rein digitaler Form. Die bereits definierten Handlungsfelder wurden auf der Zielebene weiter konkretisiert. Die Ergebnisse der beiden Werkstätten dienen als Basis für die Einbindung der politischen Gremien im Rahmen der Gemeindebeteiligung. Diese soll bis Mitte Mai 2021 abgeschlossen sein. 

 

 

2. Handlungsfelder und entsprechende Kooperationsansätze

 

Der wohl größte Handlungsbedarf besteht in einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Das für die Zukunft prognostizierte Bevölkerungswachstum muss dringend in einer optimierten regionalen Verteilung abgebildet werden. Durch einen intensiven Austausch mit dem Landkreis muss der künftige Wohnungsbau verstärkt in leistungsfähigen Gemeinden insbesondere entlang der Schienenverkehrsinfrastruktur stattfinden. Voraussetzung ist eine regionale Abstimmung zur räumlichen Siedlungsentwicklung (Wohnen und Gewerbe, soziale Infrastruktur etc.), die auch eine gerechte Lastenverteilung beinhaltet. Grundsätzlich muss auf eine bauliche Konzentration und dichtere Strukturen geachtet werden, um einer Zersiedlung vorzubeugen und Flächenressourcen zu schonen.

 

Die Siedlungsentwicklung muss mit einer gut abgestimmten ÖPNV-Anbindung einhergehen. Der Themenkomplex Mobilität wird in einem gesonderten Mobilitätskonzept für die Region umfassend untersucht. Entscheidend ist bei der verkehrlichen Anbindung eine deutliche Veränderung zu Gunsten des Umweltverbundes (Stadtbahn, Regio-S-Bahn). Große Bedeutung hat dabei eine punkt-axiale Verdichtung entlang von Verkehrsachsen. Die Reduzierung des PKW-Gebrauchs auch im Umland kann durch dichtere Takte im ÖPNV und durch Schnellbuslinien, Hauptradrouten sowie zusätzliche P&R-Anlagen an Umsteigepunkten des ÖPNV/SPNV angestoßen werden.

 

Der gesundheitlichen Versorgung kommt im regionalen Kontext eine hohe Bedeutung zu. Als Regionalzentrum nimmt die Stadt Regensburg eine Versorgungsfunktion weit über die Region hinaus wahr. Das Gesundheitssystem muss insbesondere in den Umlandgemeinden bedarfsgerecht ausgebaut werden. Zur Versorgungssicherung ist auch die Pflege- und Nachwuchsförderung intensiv voranzutreiben. Mit der demografischen Entwicklung ergibt sich ein Mehrbedarf in der Langzeitpflege, sodass das gestufte Versorgungssystem der Gesundheitsregion-plus dringend angepasst werden muss. Agglomerationsvorteile können innerhalb der Region außerdem genutzt werden, indem sich Ärzte im Rahmen der Telemedizin und der digitalen Beratung zusammenschließen und enge Kooperationen zu den Krankenhäusern pflegen.

 

Im Sinne des ambitionierten Ziels der Klima-Neutralität 2040 muss diesem Handlungsfeld bei allen regionalen Entwicklungen eine sehr hohe Priorität zukommen. Ein bedeutender Beitrag hierzu kann hinsichtlich der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien geleistet werden. Die Mobilität im Raum Regensburg und darüber hinaus soll künftig verstärkt elektrischer Art sein. So ist der Austausch von Stadt und Landkreis hinsichtlich der Erzeugung und Versorgung mit erneuerbaren Energien wesentlich. Eine große Rolle kommt auch der energetischen Infrastruktur zu, die nur gemeinsam effizient entwickelt werden kann (Nahwärmenetze, Kraft-Wärme-Kopplung, Speicherung, etc.). Durch die Bildung von Energiegemeinschaften können enorme Agglomerationseffekte erzielt werden. Ressourcen können außerdem eingespart werden, indem öffentliche sowie private Gebäude saniert werden. Voraussetzung v.a. bei privater Betrachtung sind eine hohe Transparenz sowie die Kommunikation mit der Bürgerschaft und zentrale Anlaufstellen der Beratung. Mit gezieltenrdermaßnahmen können entscheidende Anreize geschaffen werden.

 

Im Bereich Natur und Landschaft steht die Verringerung des Flächenverbrauchs im Vordergrund. Das kann nur in Zusammenhang mit einer effizienten Siedlungsentwicklung gelingen. Gleichzeitig müssen ökologisch wertvolle Flächen und natürliche Erholungsräume in Stadt und Umland mittels eines gemeinsamen Freiraumkonzepts betrachtet werden. Durch ein gemeinsames Management sollen naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung oder von Vorhaben einzelner Kommunen oder Privater regional abgestimmt werden. In dicht besiedelten Bereichen müssen angepasste rtnerisch nutzbare Flächen geschaffen werden. Als Beispiele sind Pocket-Parks und das Urban Gardening zu nennen.

 

Die Bedeutung für Bodenschutz muss grundsätzlich und insbesondere auch im Bereich einer nachhaltigen Landwirtschaft gesteigert werden. Einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz kann die Steigerung biologisch sowie regional und damit saisonal erzeugter Lebensmittel leisten. Um möglichst alle Lebensmittelerzeuger einzubinden, ist die Weiterentwicklung der Öko-Modellregion Regensburg unabdingbar. In gleichem Maße muss aber auch die Direktvermarktung der aus dem Umland gewonnenen Produkte intensiviert werden. Das gelingt, indem etwa zusätzliche Märkte für den Verkauf sowie Kooperationen mit vorhandenen Verkaufsstellen in Stadt und Umland geschaffen werden.

 

Im Sinne einer regionalen Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen spielt das Thema Marketing auch abgesehen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig kann dadurch die regionale Wertscpfung ausgeweitet werden.

 

Das Handlungsfeld Zukunftsfähiges Wirtschaften und Arbeiten bietet im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit immenses Potenzial. So lässt sich der Strukturwandel im Automotive Bereich oder etwa die GreenTech-Transformation nur regional bewältigen. Große Rolle spielt stets die Entwicklung von Gewerbestandorten, die im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens flächensparender zu gestalten sind. Eine Abstimmung auf Regionsebene (interkommunale Gewerbeflächen, Logistikstandorte) ist unabdingbar. Ähnlich muss eine tragfähige Einzelhandelsstruktur gemeinsam abgestimmt, erhalten bleiben bzw. weiterentwickelt werden. Auch ist der Sektor Wissenschaft und Forschung in die Fläche zu tragen. Beispielsweise können Gründerzentren bei enger Kooperation mit den Hochschulen in gut integrierten und angebundenen Umlandgemeinden entstehen. Mit dem Trend hin zum mobilen Arbeiten sind Voraussetzungen für Coworking Spaces zu schaffen.

 

Mit fortschreitender Digitalisierung ist eine flächendeckende digitale Infrastruktur mit hoher Priorität umzusetzen. Sowohl Verwaltungsabläufe als auch kommunale Dienstleistungen sind mit Nachdruck digital zu etablieren. Entscheidende Voraussetzung ist der Breitband- und Mobilfunkausbau in der Gesamtregion. Beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur sollen mehrere Kommunen kooperieren, um eine schnelle und effiziente Infrastrukturschaffung zu gewährleisten. Große Chancenr kooperative Umsetzungen bietet die derzeitige Bewerbung für die smart-city-Initiative des Bundes unter dem Leitthema „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“. Bei erfolgreicher Bewerbung durch die Stadt Regensburg, die durch den Landkreis unterstützt wird, sollen auch Projekte auf Ebene der Gesamtregion initiiert werden.

 

Auch das Thema „Bildung und lebenslanges Lernen berührt das Feld der Digitalisierung in immer höherem Maße. Schulen und Bildungseinrichtungen generell müssen digital ausgestattet werden. Etwa sind die Stadtbücherei und VHS am Haidplatz sowie die kooperierenden VHS-Standorte aus Stadt, Landkreis und Städtedreieck nach Bedarf zeitgemäß zu modernisieren. Digitale Bildungsangebote sollen für Stadt und Landkreis gebündelt abrufbar sein. Grundsätzlich soll ein gemeinsames Angebot in Zusammenarbeit mit IHK, HWK, OTH, Universität, VHS etc. geschaffen werden, um die berufliche Bildung und Fachkräftesicherung in der Region zu fördern. Potenzial bietet auch ein gemeinsamer Bibliotheksverbund von Stadt und Landkreis. Vorrangig im Bildungsbereich ist eine koordinierte Schulentwicklungsplanung zwischen Stadt und Landkreis, die insbesondere für weiterführende Schulen unabdingbar ist. Eine gemeinsame Abstimmung ist zudem im KiTa-, Grund- und Mittelschulbereich sowie zwischen den Berufsschulen nötig. Dem Thema der Ganztagesbetreuung wird künftig eine steigende Priorität beigemessen werden. Im Bereich der sozialpädagogischen Fachschulen und Fachakademien zeichnet sich ein Mehrbedarf an Fachkräften ab. Dieser kann durch eine von Stadt und Landkreis gemeinsam getragene Fachakademie gedeckt werden.

 

Tourismus und Naherholung: Durch ein ganzheitliches Marketing von Stadt und Umland sollen Besucherströme räumlich sowie zeitlich entzerrt werden. Dazu ist eine digitale Plattform zu etablieren, die möglichst alle Akteure einschließt und so das Potenzial der Gesamtregion präsentiert. Mit einer abgestimmten Eventplanung für Gäste aus dem nationalen und internationalen Raum können Aufenthalte, die sowohl die Stadt als auch das Umland einbeziehen, angeboten werden. Damit kann die teilweise stark belastete Altstadt, die mit dem Weltkulturerbetitel den touristischen Fokus bildet, geschützt werden. Gleichzeitig sind die Vorzüge der Naherholung im Umland zu stärken, was hier zu einer Steigerung der touristischen Wertschöpfung beiträgt. Eine gemeinsame Entwicklung ist auch im Bereich Sport zu fördern. So bestehen nur einzelne Kooperationen wie etwa bei Großsportereignissen. In Anbetracht der breiten Sport- und Vereinswelt in Stadt und Landkreis sind übergreifende Sportangebote zu schaffen.

 

Eng mit diesen Ansätzen verknüpft ist das Handlungsfeld Kulturelles Leben. Mit einer zentralen und umfassenden Kulturplattform sollen Kulturanbieter aus der Region in ihrer Bekanntheit gestärkt werden. Dabei ist auf eine geeignete Organisationsform zu achten, die touristische und kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen abbildet. Damit kann das Umland etwa bei Rahmenprogrammen der Tagungs- und Veranstaltungsbranche noch effizienter eingebunden werden. Für das Umland und die Stadt gilt es gleichermaßen, Räume für niedrigschwellige Kunst und Kultur sowie für bürgerschaftliches Engagement zu schaffen.

 

In ähnlicher Weise soll es auch für das rgerschaftliche Engagement eine Plattform geben, die Aktivitäten von Stadt und Kommunen sowie Vereinen miteinander verbindet. Mit einer höheren Transparenz werden Teilhabemöglichkeiten erleichtert. Es bietet sich beispielsweise ein gemeinsamer Austausch in der Archivpflege, der Heimatforschung oder ein gemeinsamer historischer Verein an.

 

Das Themenfeld „Zusammen leben spielt sich in erster Linie auf Quartiersebene bzw. in der unmittelbaren Nachbarschaft ab. Als gemeinsame Ansätze sind aber ein kommunales Integrationsmanagement sowie ein Migrationsmanagement zu nennen.

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Gemeinden werden von der Firma B.A.U.M Consult zusammengestellt und bilden die Grundlage für die nächsten Beteiligungsschritte.

 

Dabei wird der digitalen Beteiligung pandemiebedingt eine höhere Bedeutung beigemessen und soll dreiteilig erfolgen. In einer ersten Phase wird die Bürgerschaft in der Region zu gewünschten Schwerpunkten und der Bereitschaft zur Mitwirkung an den geplanten Vorhaben befragt. Dieses Format soll das Stimmungsbild zum bisherigen Stand einfangen und kann bereits, vor Abschluss der Gemeindebeteiligung, starten. Nach Beendigung der Gemeindebeteiligung am 17. Mai 2021 startet die zweite Phase. Mit der Beteiligung von Experten will man das lokale Fachwissen von Fachverbänden, Interessensvereinigungen sowie Bürgerinitiativen, Vereinen und weiteren Netzwerken einbinden. Bei den Expertenwerkstätten werden auch die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger behandelt und im Nachgang eingearbeitet. Mit dieser Grundlage folgt eine dritte Phase der digitalen Beteiligung. Der neue Stand wird im Herbst 2021 außerdem ein zweites Mal den politischen Gremien im Rahmen der Gemeindebeteiligung vorgelegt.

 

Eine dezentrale Beteiligung der breiten Bürgerschaft soll parallel zu den digitalen Formaten stattfinden, sofern dies das Pandemiegeschehen zulässt. Eine Großveranstaltung kann nach aktuellem Stand nicht verbindlich geplant werden und ist im Sinne einer Abschlusspräsentation im Herbst 2021 angedacht. Das Konzept soll im Dezember 2021 fertiggestellt sein.


Der Ausschuss beschließt:

 

Die unter Punkt 2 getroffenen Ausführungen und die Ergänzungen in den Unterlagen zur Gemeindebeteiligung werden als Stellungnahme der Stadt Regensburg im Beteiligungsverfahren zum Entwicklungskonzept Region Regensburg eingebracht.


Anlagen:

 

1) Unterlagen Gemeindebeteiligung

2) Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhang I Unterlagen_Gemeindebeteiligung (839 KB)    
Anlage 2 2 02. II Anlage_Klimavorbehalt Stufe 3 (1948 KB)