Sachverhalt:
Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 01.04.2021 bis zum 23.04.2021 zwei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 2).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 400.000,00 € und auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 490.000,00 €
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 400.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 490.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits durch die Deckungsreserve und andererseits durch die allgemeine Rücklage. Anlagen: 2
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