Vorlage - VO/21/17893/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gem. Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
20.05.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 01.04.2021 bis zum 23.04.2021 zwei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt: 400.000,00 €

und auf den

Vermögenshaushalt insgesamt: 490.000,00 €

 


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 400.000,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 490.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt einerseits durch die Deckungsreserve und andererseits durch die allgemeine Rücklage. 


Anlagen: 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_4352-6369_AfVFB_20-05-2021_Anlage-1 (140 KB)    
Anlage 2 2 MB_1-0601-93595_AfVFB_20-05-2021_Anlage-2 (137 KB)