Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 13.12.2018 wurde Herr Christian Wolf als Mitglied des Sicherheitsbeirates berufen. Herr Wolf war stimmberechtigtes Sicherheitsbeiratsmitglied und vertrat die Interessen und Belange des Bereichs „Hotels und Gaststätten“. Ebenfalls mit Beschluss vom 13.12.2018 wurde Herr Michael Scharff als stellvertretendes Mitglied für den Bereich „Hotels und Gaststätten“ in den Sicherheitsbeirat berufen.
Mit Nachricht vom 31.03.2021 teilte die DEHOGA Bayern e. V. Bezirk Oberpfalz der Geschäftsstelle des Sicherheitsbeirates mit, dass sich Herr Wolf nicht mehr in dieser Position befindet. Er wird damit gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung – SIS) ordentliches Mitglied des Sicherheitsbeirates für den Bereich Hotels und Gaststätten abberufen. Gleichzeitig schlug die DEHOGA Bayern e. V. Bezirk Oberpfalz Herrn Scharff als Nachfolger für den vakant gewordenen Sitz im Sicherheitsbeirat für den Bereich Hotels und Gaststätten vor (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Sicherheitsbeiratssatzung). Herr Scharff hat seine Bereitschaft, das Amt als ordentliches Mitglied im Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg für den Bereich Hotels und Gaststätten zu übernehmen, der Geschäftsstelle mitgeteilt.
Herr Scharff ist bereits berufenes stellvertretendes Mitglied im Sicherheitsbeirat für den Bereich Hotels und Gaststätten. Damit Herr Scharff das Amt als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied für den Bereich Hotels und Gaststätten ausüben kann, verzichtet er freiwillig auf sein Stellvertreteramt. Mit Nachricht vom 31.03.2021 informierte Herr Scharff über seinen Amtsverzicht. Der freiwillige Verzicht des Herrn Scharff ist gleichzusetzen mit einer Amtsniederlegung im Sinne des § 4 Abs. 1 der Sicherheitsbeiratssatzung. Da Herr Scharff nicht gleichzeitig das Amt als ordentliches Mitglied sowie das als Stellvertreter übernehmen kann, liegt ein wichtiger Grund für die Niederlegung von Herrn Scharff vor.
Durch die Niederlegung von Herrn Scharff wurde das Amt des stellvertretenden Mitglieds für den Bereich Hotels und Gaststätten vakant. Mit Nachricht vom 31.03.2021 wurde Herr Mascarello als künftiges stellvertretendes Mitglied für den Bereich Hotels und Gaststätten vorgeschlagen. Die Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, wurde vorab von DEHOGA Bayern e. V. Bezirk Oberpfalz bei Herrn Mascarello abgefragt.
Des Weiteren wurde mit Beschluss vom 13.12.2018 Herr Dorner als stellvertretendes Mitglied des Sicherheitsbeirates berufen. Herr Dorner vertrat als stellvertretendes Mitglied im Sicherheitsbeirat die Interessen des Bereichs Sozialarbeit.
Mit Nachricht vom 31.03.2021 teilte Herr Adler, stimmberechtigtes Sicherheitsbeiratsmitglied für den Bereich Sozialarbeit, mit, dass sich Herr Dorner nun im Ruhestand befindet. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der Sicherheitsbeiratssatzung ist aus dem betroffenen Bereich ein neuer Besetzungsvorschlag einzuholen, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied oder dessen Vertreter in der laufenden Amtszeit des Sicherheitsbeirates aus dem Bereich ausscheidet, für den es in den Sicherheitsbeirat bestellt ist.
Mit Nachricht vom 31.03.2021 wurde Herr Engelbrecht als künftiges stellvertretendes Mitglied für den Bereich Sozialarbeit vorgeschlagen. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Sicherheitsbeiratssatzung beruft der Stadtrat das scheidende Mitglied (Herrn Dorner) ab und bestellt für die verbleibende Amtsperiode ein neues Mitglied in den Beirat, gemäß Besetzungsvorschlag Herr Engelbrecht.
alte Besetzung (Auszug):
neue Besetzung (Auszug):
Die Bearbeitung dieser Beschlussvorlage ist vom Klimavorbehalt ausgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
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