1.
Sachverhalt: Die
Meldung und Aufnahme geplanter Maßnahmen in ein Jahresprogramm sind
Voraussetzung zur Förderung der Altstadtsanierung Regensburg durch Bund und
Land. Das
anliegende Förderprogramm 2007 beinhaltet Kosten für die Vorbereitung und
begleitende Öffentlichkeitsarbeit der Sanierung sowie für Ordnungsmaßnahmen
einschließlich des Vollzugs des Sozialplanes, und sonstige Kosten. Im Rahmen
der Vorbereitung der Sanierung sind zudem Kosten für die weitere konkrete
Planung im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung des Bereiches Marina-Quartier-Schlachthofareal
vorgemerkt. Der nach
den Städtebauförderungsrichtlinien auf die Stadt entfallende
Finanzierungsanteil des Gesamtvolumens i.H.v. 425.000 € beträgt 40 v. H. der
förderfähigen Kosten und beläuft sich demnach auf 170.000 €. Das Programm
2007 ist innerhalb der Stadtverwaltung mit der zuständigen Arbeitsgruppe
Sanierung abgestimmt. 2.
Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen: Die
Finanzhilfen von Bund und Land betragen je 30 % aus den förderfähigen Kosten
(zusammen 60 %). Der verbleibende Anteil von 40 %, das sind wie oben
dargestellt 170.000 €, ist von der Stadt Regensburg zu tragen. Die
aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2007 bis
2010 (sh. Jahresantrag) umfassen folgende Beträge:
Die
erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2006-2010 (vgl.
insb. UA 6152/01 sowie UA 6152/09, UA 6366/01 und UA 6408/03/04/06) bzw. im
Entwurf des Haushaltsplanes 2007 (vgl. insb. HhSt. 0.6152.6551/6750)
vorgesehen. Der
Planungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt/
der Stadtrat beschließt: Der
Jahresantrag 2007 zum Städtebauförderungsprogramm mit einem Gesamtvolumen von
425.000.- € und einer Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg in Höhe von
170.000.- € wird beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Jahresantrag 2007 einschließlich der
Fortschreibung der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.
Anlagen:
- Übersicht der Einzelmaßnahmen - Erläuterungen zum Jahresantrag
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