Sachverhalt:
1. Hintergrund
Aufbauend auf dem Beschluss VO/21/17737/70 „Weiterentwicklung Gelände Markomannenstraße - Grundsatzbeschluss zu Zielbild und Transformationspfad“ vom 04.05.2021 wurde der Transformationspfad mit den dort angekündigten Aspekten weiter ausgearbeitet und liegt nun in der gesamthaften Beschreibung vor.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse beschrieben. Für weiterführende Erläuterungen bzw. Detaillierungen sei auf die Anlage 1 „Transformation Gelände Markomannenstraße - Gesamtsicht und Varianten“ verwiesen.
2. Transformation Gelände Markomannenstraße
2.1. Gesamtsicht
Die Anlage 1 „Transformation Gelände Markomannenstraße - Gesamtsicht und Varianten“ baut auf den am 04.05.2021 gezeigten Ergebnissen auf und komplettiert den angedachten Transformationspfad um die Entwicklungsschritte auf dem Gelände der das Stadtwerk.Mobilität GmbH. Dabei lassen sich im Überblick folgende Punkte festhalten:
Die Transformation der unterschiedlichen Gebäudeeinheiten und Liegenschaftsbereiche soll in der inhaltlichen und funktionalen Verantwortung des jeweiligen Nutzers bzw. der jeweiligen Nutzerin durchgeführt werden. Dabei besteht der Anspruch, die Zielsetzung der Masterplanung im Hinblick auf eine in sich geschlossene und stimmige städtebauliche Gesamtstruktur und bauliche Gestalt sowie eine Gesamtwirtschaftlichkeit aus Konzernsicht zu erreichen.
2.2 Varianten der Transformation und deren Bewertung
Im Zuge der Bearbeitung des Transformationspfades und Priorisierung der einzelnen Transformationsschritte unter den Aspekten der Notwendigkeit und Dringlichkeit (sowohl aus Sicht des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie der das Stadtwerk.Mobilität GmbH) kristallisierten sich aus diversen möglichen Schritten vier wesentliche Varianten heraus, die in Bezug auf ihre Unterschiede im fortfolgenden kurz erläutert werden. In Bezug auf die gesamte Transformation sowie die alle Varianten betreffenden Transformationsschritte sei auf Anlage 1 „Transformation Gelände Markomannenstraße - Gesamtsicht und Varianten“ verwiesen.
Im Kern unterscheiden sich die vier Varianten hinsichtlich a) der Realisierung einer hybriden Nutzfläche für Gewerbe-, Büroräume oder auch sonstige Nutzungen, b) des Baues einer neuen Leitstelle und ggf. Drittvermarktung des bisherigen Betriebsdienstgebäudes im Zusammenhang der entstehenden Flächen für weitere Entwicklungen (z.B. Eigenbedarf Hallen, Werkstätten, Energieerzeugung, Vermarktung erschlossener Flächen, Büros, Innovationsflächen).
Obgleich die Varianten die Gebäudeelemente auf dem Gelände der das Stadtwerk.Mobilität GmbH betreffen, sind diese Varianten mit Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalyse über das Gesamtareal der Markomannenstraße hinweg zu bewerten, da sich in den einzelnen Schritten der Transformation notwendige Verfügungsflächen ergeben. Dazu werden folgende Dimensionen für eine gesamtheitliche Bewertung herangezogen:
1. Typos: Unter Typos werden die Aspekte „Nachhaltigkeit“ in Bezug auf Gebäudeaufbau und -struktur, „Arbeitsplatzqualität“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie „Flexibilität“ in der Gebäudenutzung bzw. Nutzung des Areals zusammengefasst.
2. Topos:
3. Raumprogramm: Unter Raumprogramm wird der „Stellplatzbedarf“ für die Bewirtschaftung des Geländes erfasst.
4. Wirtschaftlichkeit: Unter Wirtschaftlichkeit werden zum einen die „Kosten“ ermittelt, die für die Umsetzung der Variante zum Tragen kommen, zum anderen der „Barwert“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Barwert nicht als klassischer Nettokapitalwert im Sinne einer klassischen Finanzierungsbetrachtung zu bewerten ist, sondern als Bemessungsgröße für die Vorteilhaftigkeit einer Variante in Relation zu den anderen 3 Varianten (siehe dazu auch Anlage 1 „Transformation Gelände Markomannenstraße - Gesamtsicht und Varianten“; dort dargestellt mit konkreten barwertigen Kosten und Erträgen).
Die Bewertung hinsichtlich dieser vier Dimensionen lassen sich als Spinnendiagramm darstellen, wobei die Vorteilhaftigkeit auf einer Skala von 1 (sehr nachteilig) bis 10 (sehr vorteilig) erfasst ist.
Abbildung 1: Zielmodell und Bewertung Variante 1
Variante 2: Neubau Leitstelle, keine Überbauung der Busabstellhallen
Abbildung 2: Zielmodell und Bewertung Variante 2
Variante 3: kein Neubau Leitstelle, Überbauung der Busabstellhallen, Modernisierung Betriebsdienstgebäude
Abbildung 3: Zielmodell und Bewertung Variante 3
Abbildung 4: Zielmodell und Bewertung Variante 4
Eine vergleichende Gesamtschau zeigt, dass die Variante 4 in nahezu allen Aspekten der vier Dimensionen am vorteilhaftesten ist. Das überrascht insofern nicht, als dass in Variante 4 der maximale funktionale Nutzen realisiert werden kann. Gleichwohl entstehen bei der Variante 4 im Vergleich zu den anderen Varianten die höchsten Kosten, lassen sich aber über die daraus entstehenden Nutzenvorteile im Sinne der barwertigen Betrachtung überkompensieren. Siehe dazu auch den Vergleich aller Varianten in Abbildung 5:
Abbildung 5: Vergleichende Gesamtschau der Varianten: 1-rot; 2-gelb; 3-grün; 4-blau
Aus dieser Logik heraus wäre Variante 4 in seiner gesamthaften Umsetzung auch als Variante zu favorisieren, vorbehaltlich der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Investitionsplanung der kommenden Jahre. An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass aus Konzernsicht (sowohl aus Sicht des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie der das Stadtwerk.Mobilität GmbH) bewertet wurde.
2.4. Kosten- und Zeitrahmen der gesamten Transformation am Beispiel Variante 4
Die Ermittlung eines Kostenrahmens für den Transformationspfad lässt sich am Beispiel der Variante 4 kurz darstellen (siehe auch Anlage 1 „Transformation Gelände Markomannenstraße - Gesamtsicht und Varianten“). Dazu folgende Anmerkungen:
Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte beläuft sich die Kostenschätzung für Variante 4 auf 129 Mio. €. Bis zum prognostizierten Abschluss der Transformation zum Bezugsjahr Juni 2033 errechnet sich unter der Annahme einer jährlichen Preissteigerung von ca. 3,1 % eine Gesamtpreissteigerung von 44,2 %.
Für die Umsetzung des Transformationspfads für Variante 4 lässt sich ein voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum von etwa 12 Jahren nennen (inkl. 1 Jahr Puffer für Unvorhergesehenes). Dieser Ablauf berücksichtigt sowohl die notwendigen Zeitbedarfe für Entscheidungsfindungsprozesse und Genehmigungen wie Baurechtschaffung als auch für Planen und Bauen. Zudem soll der Zeitplan auch die Finanzierbarkeit der Transformation ermöglichen. Eine weitere zeitlich bestimmende Randbedingung ist die Einschränkung durch das Bauen auf einem laufenden Betriebsgelände. Der Betrieb sowohl seitens des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie auch seitens der das Stadtwerk.Mobilität GmbH darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Gleichwohl gilt es aber, einen möglichst wirtschaftlichen Baubetrieb zu gewährleisten.
Sowohl für den Transformationspfad der Variante 4 wie auch für die Varianten 1 bis 3 gilt, dass die Umsetzungsschritte flexibel gehalten und gestaltet werden müssen, um über den relativ langen Zeitraum hinweg diversen externen Einflüssen Rechnung tragen zu können. Daher wurde im Zuge der Transformationsplanung bzw. -varianten darauf geachtet, dass die Umsetzungsschritte sich nicht zwingend bedingen, wenngleich sie logisch aufeinander aufbauen. Hervorzuheben ist dennoch, dass der Transformationspfad erst im Gesamtumfang und -ablauf seine vollen Stärken und Chancen ausspielen wird. Daher wird empfohlen, den Transformationspfad im Rahmen eines fortschreibenden Masterplans zukünftig als Leit- und Zielbild zu definieren. Alle Entwicklungsschritte sowohl auf dem Gelände des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie der das Stadtwerk.Mobilität GmbH gilt es auf Übereinstimmung mit dem Masterplan abzugleichen.
3. Umsetzung des ersten Transformationsschrittes
Alle vier Varianten des Transformationspfads beginnen mit dem gleichen ersten Schritt: Errichtung des gemeinsam genutzten Gebäudes mit den Wasch-, Umkleide- und Sozialräumen („Zuberhaus“ - in Anlehnung an einen Waschzuber) sowie Realisierung der künftigen Salz- und Splittlagerung auf Basis von Siloanlagen.
3.1. Zuberhaus
Kernanforderung an das Zuberhaus ist eine unmittelbare Bauplanung, -vorbereitung sowie -beginn, da die Fertigstellung innerhalb von 2-3 Jahren vor dem Hintergrund der arbeitsschutzrechtlichen Mängel auf Seiten des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark zwingend notwendig ist (siehe Beschluss VO/21/17737/70). Das Zuberhaus ist auf dem Gelände der das Stadtwerk.Mobilität GmbH vorgesehen, woraus sich für die Errichtung und für den Betrieb folgendes Modell anbietet:
Als Gesamtaufwendungen für den Bau des Zuberhauses werden ca. 8,1 Mio. € veranschlagt. Gemäß der anteiligen Nutzung fallen ca. 5,4 Mio. € als Investitionszuschuss seitens der Stadt Regensburg an. Dieser könnte wie folgt dargestellt werden:
Für eine zügige Umsetzung gilt es, eine Objektplanung nach HOAI unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Vergaberichtlinien zu starten, die mit einem detaillierten Bedarfs- und Raumprogramm durch die beiden Nutzer, das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark sowie das Stadtwerk.Mobilität GmbH, beginnt. Ziele der Planung sind die Berücksichtigung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit des Bauwerks im Hinblick auf Bau und Betrieb, des Einsatzes von nachwachsenden Baustoffen oder hybriden Bauweisen, Begrünungen von Dach und Fassaden sowie einer möglichst klimaneutralen Energieversorgung.
Die das Stadtwerk.Mobilität GmbH beabsichtigt, 2,7 Mio. € der anfallenden Errichtungskosten für das Zuberhaus (ca. 1/3-Anteil entsprechend der abgeschlossenen Bedarfsplanung) zu bestreiten, vorbehaltlich der Genehmigung der Wirtschaftsplanung 2021-2025). Bis zum Start der Objektplanung, insbesondere der Bedarfsplanung, wird dabei seitens das Stadtwerk.Mobilität GmbH entschieden, ob die für sich erst am Ende der Transformation benötigten Flächen gleich selbst genutzt oder zunächst fremdvermietet werden, um die finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre bewältigen zu können.
Das Zuberhaus soll nach Möglichkeit bis spätesten 2023 umgesetzt sein.
3.2 Salz- und Splittlagerung
Derzeit wird die Bevorratung von 4.000 t Salz und 2.000 t Splitt an zwei Standorten realisiert. Dabei wird der gesamte Splittvorrat und 1.500 t Salz am Gelände der Markomannenstraße 3 und 2.500 t Salz in einer angemieteten Halle gelagert. Für die ursprünglich geplante Salzhalle, bei der das Stadtwerk.Mobilität GmbH als Vermieter fungieren sollte, sind 246.591 € Mietkosten jährlich vorgesehen bzw. eingeplant. Bei einer 25-jährigen Laufzeit entspricht das einem Mietaufwand von ca. 6,2 Mio. €. Basis hierfür war eine Kostenschätzung von 3.773.747 € (Stand 23.08.2019). Nachdem der Mietzins sich an den Errichtungskosten orientiert, wäre zwischenzeitlich mit einer deutlich höheren Miete zu rechnen, da der Bau der Salzhalle auf Basis eines (einzigen) Angebots im Sommer 2020 ca. 1,2 Mio. € Mehraufwand verursacht hätte. Im Vergleich dazu liegt der Mietzins für die 2.500 t Salzlagerung außerhalb der Markomannenstraße 3 bei derzeit 79.200 € jährlich.
Eine Lagerung der gesamten Salz- und Splittvorräte am Gelände des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark ist mit Abschluss des Transformationspfads vollständig darstellbar. In einem ersten Schritt gilt es, einen Teil der Salzsilos zunächst auf dem Gelände der das Stadtwerk.Mobilität GmbH zu positionieren. Sobald der bestimmungsgemäße Endstand im neuen Werkhof des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark fertiggestellt ist, werden die Silos dorthin umgesetzt. Die frei werdende Fläche wird gemäß dem Transformationspfad anderweitig genutzt.
Die Umsetzung der Silolösung lässt sich in zwei Komponenten unterteilen:
Die Beschaffung der in Summe 10 notwendigen Silos beläuft sich gemäß Kostenermittlung auf ca. 2,72 Mio. €.
Die Errichtung der Stellfläche erfolgt zum einen auf dem Gelände der das Stadtwerk.Mobilität GmbH (6 Silos), zum anderen auf dem Gelände des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (4 Silos). Beide Stellflächen gilt es herzustellen bzw. den Anforderungen des Umwelt-/Bodenschutzes (Salzeintrag) anzupassen. Nach Fertigstellung ist eine Anmietung der Flächen geplant, die sich auf dem Grundstück der das Stadtwerk.Mobilität GmbH befinden.
Folgende Grobkostenansätze für die Errichtung der Stellplätze werden veranschlagt: - Planung und Bau der Aufstellflächen, Gründung: 0,61 Mio. € - Planung und Bau Kehrrichtplatz; Abbruch und Neubau: 0,38 Mio. €
Die ermittelten gesamthaften (Grob-)Kosten für die Umsetzung der künftigen Salz- und Splittlagerung auf Basis von Siloanlagen sowie die damit einhergehende Verlegung des Kehrrichtplatzes (d.s. 2,72 Mio. € + 0,61 Mio. € + 0,38 Mio. €) sind im derzeitigen IP-Entwurf 2021-2025 in Höhe von 3,71 Mio. € (2021 bis 2025) erfasst.
Die Umsetzung soll nach Möglichkeit bis (spätestens) 2025 erfolgt sein.
4. Nächste Schritte
Zur Umsetzung des Zuberhauses und der Silolösung gilt es die notwendigen Schritte seitens des das Stadtwerk.Mobilität GmbH sowie seitens des Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark zu starten. Kernaufgaben werden dabei die weitere Konkretisierung und Abstimmung zu den Anforderungen des Zuberhauses sowie die Baugenehmigungs- bzw. Verkehrsplanung sein (zusätzliche Ein-/Ausfahrt Benzstraße zur Realisierung des neu geplanten Recyclinghofs im Zusammenspiel der Kreislaufwirtschaftshalle).
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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