Vorlage - VO/21/17941/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2021;
Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Regensburg zur Finanzierung von Fachkraftstellen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
17.06.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Seit dem 01.01.2021 gilt die „Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrations-richtlinie BIR)“, s. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 29.09.2020, Az. G3-6722-1-320 veröffentlicht im BayMBl.2020 Nr. 568 vom 07.10.2020. Sie löst die bis dahin gültige Beratungs- und Integrationsrichtlinie BIR, gültig ab 01.01.2018 ab.

 

Nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen zur Förderung der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund und zur Unterstützung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

 

Im Rahmen der Flüchtlings- und Integrationsberatung werden u.a. die Ausgaben für die Beratungskräfte, in geringfügigem Umfang vorhandenen Kinderbetreuungskräfte in Anker-einrichtungen und Assistenzkräfte zur Unterstützung der Beratungskräfte, sowie Verwaltungs- und Koordinationskräfte, jeweils begrenzt auf die Vergütung vergleichbarer staatlicher Beschäftigter, gefördert. Sachausgaben sind nur in dem in der BIR genannten begrenzten Umfang förderfähig.

 

Der Freistaat Bayern als Zuwendungsgeber stellt die bedarfsgerechte regionale Zuordnung der Beratungsressourcen sicher. Die anteilige bayernweite regionale Zuordnung der Beratungsressourcen erfolgt auf der Grundlage der bisherigen Beratungsstruktur (Stellenverteilung 2020).

Die für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Mittel werden aus Gründen der Kontinuität basierend auf der Stellenverteilung 2020 auf die Gebietskulissen (Landkreise und kreisfreie Städte) verteilt

Seit dem 01.01.2018 können neben den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege auch die Landkreise und kreisfreien Städte Zuwendungsempfänger sein.

 

Sind in einer Region mehrere Zuwendungsempfänger tätig, so müssen diese unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bei Antragstellung eine gemeinsame Regelung der örtlichen Zuständigkeit auf Basis der zur Verfügung stehenden Stellenanteile (Zuständigkeitsvereinbarung) vorlegen, sowie eine dementsprechende einheitliche Antragstellung sicherstellen.

 

In der Zuständigkeitsvereinbarung sind die Zusammenarbeit und Abstimmung, aber auch die Zuständigkeitsabgrenzungen zu konkretisieren.

Die im Rahmen der BIR geförderten Beratungsstellen werden zwischen den Zuwendungs-empfängern der Region aufgeteilt.

 

2. Situation in Regensburg bis zum Jahr 2020

 

Nach der bis zum 31.12.2020 gültigen Zuständigkeitsvereinbarung waren die Zuständigkeiten und Aufgaben im Stadtgebiet aufgeteilt auf 1,75 Stellen Diakonisches Werk Regensburg e.V., 4,16 Stellen Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. und 11,61 Stellen Stadt Regensburg.

Insgesamt hat die Stadt Regensburg im Jahr 2020 einen Zuschuss für die Fchtlings- und Integrationsberatung in Höhe von 69.450 € gewährt, davon hat das Diakonische Werk Regensburg e.V. eine Förderung in Höhe von 23.800 € und der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. in Höhe von 45.650 € erhalten.

Die abschließende Berechnung der Zuschüsse für 2020 steht aber noch aus und erfolgt nach Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise. Insbesondere beim Diakonischen Werk ist mit einer Rückforderung durch die Stadt zu rechnen, da die Flüchtlings- und Integrationsberatung bereits Mitte des Jahres eingestellt wurde.

 

3. Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung des Caritasverbandes Regensburg e.V.

 

Ab dem Jahr 2021 hat sich das Diakonische Werk Regensburg e.V. aus der Flüchtlings- und Integrationsberatung zurückgezogen. Die im Stadtgebiet Regensburg weiter tätigen Träger Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V. und Stadt Regensburg haben die geforderte Zuständigkeitsvereinbarung, die ab 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 gültig ist, bereits abgeschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarung wurde an die Gültigkeit der BIR angepasst und trägt zu einer Verbesserung der Planungssicherheit der Träger bei.

 

Nach der vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erstellten Liste zur Stellenverteilung sind für die kreisfreie Stadt Regensburg insgesamt 17,51 Stellen beantragbar.

Die zur Verfügung stehenden Stellenanteile, sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben im Stadtgebiet Regensburg wurden einvernehmlich aufgeteilt (3,54 Stellen Caritasverband Regensburg und 12,64 Stellen Stadt Regensburg, d.h. 16,18 Stellen gesamt).

Der Gebietskulisse stehen weitere 1,33 Stellen bezogen auf 17,51 Stellen zur Verfügung. Dazu stehen Entscheidungen noch aus.

 

Der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. beantragt zur Finanzierung der in der Flüchtlings- und Integrationsberatung tätigen Beratungskräfte, die die in der Zuständigkeitsvereinbarung festgelegten Aufgaben erfüllen, auch ab dem Jahr 2021 eine Förderung durch die Stadt Regensburg. Neben der Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgte bereits in den vergangenen Jahren eine zusätzliche Förderung durch die Stadt Regensburg im Rahmen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich.

Die Förderung der Personalkosten der Träger erfolgt nach der BIR durch eine Festbetragsfinanzierung, der 73% der vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ermittelten Personaldurchschnittskosten im öffentlichen Dienst nach der jährlich angepassten jeweils geltenden Fassung zugrunde liegen. Ebenso erfolgt eine pauschale Abgeltung bestimmter Sachausgaben und der Ausgaben für Kinderbetreuungs- und Assistenzkräfte.

In Bezug auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt der Festbetrag bei pauschalierter Berechnung nach der BIR je Beratungsvollzeitstelle 51.656,25 € im Kalenderjahr 2021.

 

Außerdem müssen die Träger einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.

Die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Eigenmittel dürfen nicht durch Drittmittel ersetzt werden.

 

Der Caritasverband Regensburg rechnet mit einer erheblichen Finanzierungslücke und beantragt daher einen Zuschuss der Stadt Regensburg zur Finanzierung der in der Flüchtlings- und Integrationsberatung tätigen Fachkräfte.

 

Damit die im Stadtgebiet Regensburg wohnenden Menschen, die zur Zielgruppe nach der BIR gehören, weiter angemessen zu den verschiedenen Lebensbereichen beraten und unterstützt werden können, befürwortet die Verwaltung den Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V..

 

4. Förderung durch die Stadt Regensburg

 

Dem Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. kann, wie nachfolgend dargestellt, dem Grunde nach entsprochen werden. Zur Finanzierung der Fachkraftstellen in der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den Ankereinrichtungen des Freistaates Bayern in Regensburg kann ein Zuschuss analog den Vorjahren gewährt werden.

 

Unter der Voraussetzung der Mitförderung durch den Freistaat Bayern und der Einhaltung der Vorgaben der seit dem 01.01.2021 gültigen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) des Freistaates Bayern durch den Träger, gewährt die Stadt Regensburg ab dem Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss für die Flüchtlings- und Integrationsberatung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V.

Die Förderdauer beträgt drei Jahre und entspricht der Laufzeit der zwischen der Stadt Regensburg und dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. geschlossenen und ab 01.01.2021 gültigen Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung.

Die Stadt Regensburg fördert mit ihrer Zuwendung ausdrücklich die nicht nach der BIR zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. wird bei der Aufgabenwahrnehmung der Flüchtlings- und Integrationsberatung nach Maßgabe der Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung 2021 von Personen in den Ankereinrichtungen des Freistaates Bayern in Regensburg gefördert.

 

Die Stadt Regensburg beteiligt sich ab dem Jahr 2021 weiterhin im bisherigen Umfang an der Finanzierung von 3,54 Fachkraftstellen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung von Personen in den Ankereinrichtungen des Freistaates Bayern in Regensburg wie folgt:

 

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der tatsächlich anfallenden Ausgaben (Personal- und Sachkosten) abzüglich der staatlichen Förderung gewährt. Der Eigenanteil des Trägers ist durch den finanziellen Anteil von 50 % an den tatsächlich anfallenden Ausgaben abzüglich der staatlichen Förderung gedeckt.

In dem Zuschuss enthalten ist eine pauschale Förderung der Sachkosten in Höhe von bis zu 6.000 €hrlich.

 

Nach dem Finanzierungsplan des Trägers errechnet sich für das Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich ein Zuschuss der Stadt Regensburg in Höhe von 34.500 € und für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 38.000 €.

Für das Jahr 2023 kann noch keine konkrete Berechnung erfolgen, weil der Finanzierungsplan für 2023 erst im März 2022 vom Träger vorgelegt werden muss. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Zuschuss entsprechend der tariflichen Erhöhungen der Lohnkosten steigen wird.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger (Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.).

 

Weiterführende und abweichende Regelungen der Aufgabenbereiche bleiben der Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung vorbehalten.

 

Eine Korrektur der im Haushalt 2021 bereits eingeplanten Förderung, die auf der bis zum 31.12.2020 gültigen Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung beruhte, erfolgt im Nachtragshaushalt 2021.

 

 

 

 

 

 


 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Die Stadt Regensburg fördert die Flüchtlings- und Integrationsberatung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e. V. in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 nach Maßgabe des dargestellten Sachverhalts.

 

 

 


Anlagen:

 

VO/21/17941/50_Formular Stufe 3 Prüfschema_FIB 2021

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_17941_50_formular-stufe-3-pruefschema_FIB 2021 (1947 KB)