Vorlage - VO/21/17949/65  

 
 
Betreff: Klärwerk Regensburg;
Erweiterung des Einzuggebietes der Gemeinde Barbing
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
06.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Das Abwasser der Ortsteile Friesheim, Illkofen, Auburg, Eltheim und Altach der Gemeinde Barbing wird derzeit in der Kläranlage Auburg mit einer Ausbaugröße von 2.000 Einwohnerwerten (EW) behandelt. Das gereinigte Abwasser wird in den Auburger Graben eingeleitet. Die tatsächliche Belastung der Anlage ergibt sich im Wesentlichen aus den ca. 1.700 angeschlossenen Einwohnern.

Die Gemeinde Barbing beabsichtigt zukünftig aus wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Gründen ihr Abwasser nicht mehr in der gemeindeeigenen Kläranlage selbst zu reinigen, sondern über eine Pumpstation und eine Druckleitung an das in Barbing bestehende Entwässerungssystem anzuschließen, das bereits das Abwasser dem Klärwerk der Stadt Regensburg zuleitet. Die Gemeinde Barbing hat daher mit Schreiben vom 03.12.2020 einen Antrag auf Änderung/Erweiterung ihres Entwässerungsgebiets, das bereits zum Klärwerk Regensburg entwässert, gestellt. Demnach sollen die Ortsteile Friesheim, Illkofen, Auburg, Eltheim und Altach in dieses Entwässerungsgebiet der Gemeinde Barbing aufgenommen werden. Für eine Änderung des Entwässerungsgebiets ist nach §1 Abs. 4 der bestehenden Vereinbarung vom 26.06/01.07.1980 zwischen der Stadt Regensburg als Klärwerksbetreiber und der Gemeinde Barbing als an das städtische Klärwerk angeschlossene Gemeinde das Einvernehmen der Stadt Regensburg erforderlich. Das Einvernehmen kann gemäß der o.g. Vereinbarung nur verweigert werden, wenn anlässlich der Änderung ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 dieser Zweckvereinbarung (insbesondere Überschreitung der EW-Kontingente bzw. der maximalen Übernahmemenge) zu befürchten ist.

 

2. Fachliche Auswirkungen auf das Klärwerk der Stadt Regensburg

 

Die geplante Erweiterung des Einzugsgebietes muss im Rahmen des aktuellen Kontingentes der Gemeinde Barbing von 7.000 EW abgedeckt werden. Nach den letzten Analysenergebnissen aus dem Jahr 2020 liegt die aktuelle Belastung bei ca. 4.000 bis 5.000 EW. Mit dem Anschluss der weiteren Ortsteile Friesheim, Illkofen, Auburg, Eltheim und Altach ist mit einer zusätzlichen Belastung von ca. 1.700 EW zu rechen. Damit würde das vorhandene Abwasserkontingent von 7.000 EW fast vollständig erreicht werden. 

Damit eine künftige Entwicklung der Gemeinde Barbing auch weiterhin gewährleistet werden kann, hat die Gemeinde Barbing ein zusätzliches Abwasserkontingent in Höhe von 1.500 EW von der Gemeinde Pentling auf einer jährlichen Mietbasis ausgeliehen. Die Vereinbarung zwischen den beiden Gemeinden ist befristet bis zu einer Fertigstellung einer Kapazitätserweiterung des Klärwerks Regensburg; hier beabsichtigt die Gemeinde Barbing dann ihr eigenes Kontingent zu erhöhen und hat dazu bereits – im Zuge der Erweiterungsplanungen des Klärwerks Regensburg - zusätzliche EW-Kontingente beantragt.

 

Die zusätzlichen Ortsteile Friesheim, Illkofen, Auburg, Eltheim und Altach sollen an das bestehende Entwässerungsnetz der Gemeinde Barbing angeschlossen werden. Das Abwasser würde dann über das bestehende Pumpwerk in Barbing über eine Druckleitung in das Klärwerk Regensburg eingeleitet. Die Übergabemengen werden mittels Durchflussmesseinrichtungen am Übergabepunkt zwischen Barbing und Regensburg erfasst. Die Übergabemenge ist entsprechend der Zweckvereinbarung auf maximal 80 l/s begrenzt. Auf Basis der bisher übergebenen (gemessenen) Mengen beabsichtigt die Gemeinde Barbing auch mit den derzeitigen Planungen für die Gebietserweiterung den festgelegten Höchstzufluss (in l/s) weiterhin einzuhalten. Die zusätzliche Jahresabwassermenge (in m3/a) aus Barbing würde dann über die vorhandene Abflussmessung am Übergabepunkt erfasst und entsprechend der Gemeinde mit in Rechnung gestellt.

 

Zusammenfassend sind somit auf Grundlage des vorliegenden Planungsstands durch die Erweiterung des Entwässerungsgebiets keine Probleme (bezüglich Abwasserkontingenten und Abwassermengen) für die Abwasseranlagen der Stadt zu erwarten. Aufgrund der derzeitigen Auslastung des vorhandenen EW-Kontingents der Gemeinde Pentling (vorhanden: 12.000 EW, aktuelle Belastung: ca. 7.500 EW) ist auch bei der Gemeinde Pentling das durch die EW-Vermietung verringerte EW-Kontingent ausreichend.

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Für den Anschluss der zusätzlichen Ortsteile von Barbing sollen nach der grundsätzlichen Zustimmung seitens der Stadt Regenburg (durch die Erteilung des „Einvernehmens zur Gebietserweiterung“ mit vorliegendem Beschluss) die konkreten Planungen aufgenommen werden. Eine Inbetriebnahme wäre dann bis spätestens Ende 2024 vorgesehen.

 

Mit der Erweiterung des Einzugsgebietes um die Ortsteile Friesheim, Illkofen, Auburg, Eltheim und Altach wären dann alle öffentlich entsorgten Ortsteile der Gemeinde Barbing abwassertechnisch an das Klärwerk der Stadt Regensburg angeschlossen.

 

Nach Vorliegen der entsprechenden Ausführungspläne der Gemeinde für den Anschluss der Ortsteile kann die vorhandene Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Barbing an die künftigen Verhältnisse angepasst werden und damit die Gebietserweiterung endgültig vereinbart werden; die Änderungszweckvereinbarung wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Das Einvernehmen zur Erweiterung des Entwässerungsgebiets der Gemeinde Barbing mit den Ortsteilen Friesheim, Illkofen, Auburg, Eltheim und Altach wird erteilt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Aktualisierungen der bestehenden Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und der Gemeinde Barbing nach Vorliegen konkreter Planungen der Gemeinde Barbing zu erstellen und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_17949_65_210615 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt_HHW_Klärwerk_ (1955 KB)