Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 29. September 2020 (V0/20/17010/65) die Erneuerung von Anschlusskanälen mit Neubau von Schächten in der Oberen Bachgasse beschlossen.
Vorgesehen ist folgender Zeitplan:
März bis November 2021 Erneuerung der Gas- und Stromleitungen Erneuerung von Hausanschlüssen und Anschlusskanälen Erneuerung der Telekommunikationsleitungen Erneuerung von Kanalrevisionsschächten (Teil)Pflasterung der Oberen Bachgasse
März bis voraussichtlich Juli 2022 Restarbeiten und Abschluss des Straßenbaus
Der endgültige, detaillierte Zeitplan wird erst im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. vor Bauausführung des jeweiligen Teil-Abschnittes festgelegt.
Von der geplanten Baumaßnahme sind aktuell folgende Sondernutzungen, Sondernutzungsgebühren und Anwesen betroffen:
Markisen: ca. 300,00 Euro/Jahr Werbeanlagen: ca. 2.400,00 Euro/Jahr Warenauslagen: ca. 1.100,00 Euro/Jahr Freisitze: ca. 800,00 Euro/2021
Obere Bachgasse 1- 23 Neupfarrplatz 2, 15, 16 Wahlenstraße 24 Untere Bachgasse 14, 15 Obermünsterstraße 1, 2, 4, 6 Blaue-Stern-Gasse 1, 3 Alte Manggasse 1, 2
Sondernutzungsgebühren werden gemäß §§ 9 und 10 der Sondernutzungssatzung i. V. m. dem Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung für genehmigte Sondernutzungen (Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus; Art. 18 BayStrWG) erhoben.
Durch die Sanierung der Oberen Bachgasse erleiden dort ansässige Einzelhändler, Gastronomen und Gewerbetreibende einen erheblichen Umsatzrückgang. Diese kämpfen jedoch aufgrund der Corona-Pandemie bereits um ihre Existenz.
Es wird daher vorgeschlagen, die ansässigen Gewerbetreibenden von der Sondernutzungsgebühr in den jeweiligen Jahren der Hauptbautätigkeit 2021 und 2022 zu befreien.
Die im angrenzenden Baubereich für den Bauablauf erforderlichen Baustelleneinrichtungen stellen für die davon betroffenen Gewerbetreibenden die gleiche Beeinträchtigung dar und sind daher bei der Gebührenerhebung in gleicher Weise zu behandeln.
Da den Gastronomen mit Freisitzflächen keine Ersatzflächen zur Verfügung stehen und die Freisitze nur betrieben werden können, wenn es die Situation erlaubt, werden Freisitze je nach Baufortschritt und in Absprache mit dem Tiefbauamt, der REWAG, und den bauausführenden Firmen geduldet. Eine formelle Sondernutzungserlaubnis und ein Gebührenbescheid werden nicht erteilt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Einzelhändler, Gewerbetreibende und Gastronomen in der Oberen Bachgasse und den angrenzenden Eckstraßen werden in den Jahren der Hauptbautätigkeit 2021 und 2022 von den Gebühren für Sondernutzungen nach Artikel 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) befreit. Abweichend vom Beschluss des Stadtrats vom 8. Oktober 2020 (VO/20/17346/20) gilt diese Befreiung auch für Freisitze.
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