Vorlage - VO/21/17957/20  

 
 
Betreff: Befreiung von den Sondernutzungsgebühren aufgrund der Bautätigkeit in der Oberen Bachgasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.06.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.06.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 29. September 2020 (V0/20/17010/65) die Erneuerung von Anschlusskanälen mit Neubau von Schächten in der Oberen Bachgasse beschlossen.

 

Vorgesehen ist folgender Zeitplan:

 

rz bis November 2021

Erneuerung der Gas- und Stromleitungen

Erneuerung von Hausanschlüssen und Anschlusskanälen

Erneuerung der Telekommunikationsleitungen

Erneuerung von Kanalrevisionsschächten

(Teil)Pflasterung der Oberen Bachgasse

 

rz bis voraussichtlich Juli 2022

Restarbeiten und Abschluss des Straßenbaus

 

Der endgültige, detaillierte Zeitplan wird erst im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. vor

Bauausführung des jeweiligen Teil-Abschnittes festgelegt.

 

Von der geplanten Baumaßnahme sind aktuell folgende Sondernutzungen, Sondernutzungsgebühren und Anwesen betroffen:

 

Markisen:  ca.    300,00 Euro/Jahr

Werbeanlagen: ca. 2.400,00 Euro/Jahr

Warenauslagen: ca. 1.100,00 Euro/Jahr

Freisitze:  ca.    800,00 Euro/2021

 

Obere Bachgasse 1- 23

Neupfarrplatz 2, 15, 16

Wahlenstraße 24

Untere Bachgasse 14, 15

Obermünsterstraße 1, 2, 4, 6

Blaue-Stern-Gasse 1, 3

Alte Manggasse 1, 2

 

Sondernutzungsgebühren werden gemäß §§ 9 und 10 der Sondernutzungssatzung i. V. m. dem Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung für genehmigte Sondernutzungen (Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus; Art. 18 BayStrWG) erhoben.

 

Durch die Sanierung der Oberen Bachgasse erleiden dort ansässige Einzelhändler, Gastronomen und Gewerbetreibende einen erheblichen Umsatzrückgang. Diese kämpfen jedoch aufgrund der Corona-Pandemie bereits um ihre Existenz.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die ansässigen Gewerbetreibenden von der Sondernutzungsgebühr in den jeweiligen Jahren der Hauptbautätigkeit 2021 und 2022 zu befreien.

 

Die im angrenzenden Baubereich für den Bauablauf erforderlichen Baustelleneinrichtungen stellen für die davon betroffenen Gewerbetreibenden die gleiche Beeinträchtigung dar und sind daher bei der Gebührenerhebung in gleicher Weise zu behandeln.

 

 

Da den Gastronomen mit Freisitzflächen keine Ersatzflächen zur Verfügung stehen und die Freisitze nur betrieben werden können, wenn es die Situation erlaubt, werden Freisitze je nach Baufortschritt und in Absprache mit dem Tiefbauamt, der REWAG, und den bauausführenden Firmen geduldet. Eine formelle Sondernutzungserlaubnis und ein Gebührenbescheid werden nicht erteilt.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Einzelhändler, Gewerbetreibende und Gastronomen in der Oberen Bachgasse und den angrenzenden Eckstraßen werden in den Jahren der Hauptbautätigkeit 2021 und 2022 von den Gebühren für Sondernutzungen nach Artikel 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) befreit. Abweichend vom Beschluss des Stadtrats vom 8. Oktober 2020 (VO/20/17346/20) gilt diese Befreiung auch für Freisitze.