Vorlage - VO/06/1820/032  

 
 
Betreff: Einbeziehung der östlichen Hermann-Köhl-Straße in die Tempo-30-Zone und Änderung der Vorfahrtsregelung an deren Grenzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
08.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Hermann-Köhl-Straße wurde in 2005/2006 in ihrer gesamten Länge entsprechend dem Maßnahmenbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 19.07.2005 in zwei Bauabschnitten erneuert. Der Ausbau des westlichen Teils zwischen Lilienthalstraße und Wernerwerkstraße erfolgte ihrem Charakter entsprechend als Hauptverkehrsstraße. Der östliche Teil zwischen Dornierstraße und Lilienthalstraße ist als Anliegerstraße eingestuft und wurde deshalb mit geringerer Fahrbahnbreite und ohne Radwege erneuert.

 

Dieser östliche Abschnitt der Hermann-Köhl-Straße mit einer Länge von rd. 320 m ist für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Form der Anordnung einer Tempo-30-Zone geeignet. Die überwiegende Zahl der anliegenden Grundstücke weist mittlerweile Wohnbebauung auf. Die Umfeld- und tiefbaulichen Gegebenheiten entsprechen den rechtlichen Vorgaben für die Ausweisung einer Tempo-30-Zone.

 

Die östliche Hermann-Köhl-Straße wird damit in die bestehende Tempo-30-Zone "südliche Dornierstraße – Udetstraße – nördliche Michael-Burgau-Straße – Eisenmannstraße" mit einbezogen und rundet diese geschwindigkeitsbeschränkte Zone ab.

 

Bisher fließt der Fahrverkehr bevorrechtigt durch die Hermann-Köhl-Straße. Eine entsprechende Vorfahrt gebende Verkehrsbeschilderung ist vorhanden (siehe Anlage 1).

 

In Tempo-30-Zonen sollte jedoch der Grundsatz "rechts vor links" gelten. Die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Hermann-Köhl-Straße/Dornierstraße ist daher aufzuheben. Der Aufhebung widersprechende Gründe sind nicht erkennbar.

 

Zur Verdeutlichung der Hauptverkehrsströme ist an der Einmündung Lilienthalstraße/Her-mann-Köhl-Straße eine abknickende Vorfahrt mit Bevorrechtigung des Fahrverkehrs Lilienthalstraße – westliche Hermann-Köhl-Straße (zwischen Lilienthal- und Wernerwerkstraße) und in umgekehrter Richtung einzurichten und damit der aus der Tempo-30-Zone ausfahrende Verkehr unterzuordnen (siehe Anlage 2). Dies entspricht den mit an den Grenzen von Tempo-30-Zonen zu treffenden begleitenden Maßnahmen.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die östliche Hermann-Köhl-Straße (zwischen Lilienthalstraße und Dornierstraße) wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Daraus resultierend wird die Vorfahrtsregelung (abknickende Vorfahrt) an der Einmündung Hermann-Köhl-Straße/Dornierstraße aufgehoben und damit eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Die Einmündung Lilienthalstraße/Hermann-Köhl-Straße wird als abknickende Vorfahrt mit Bevorrechtigung des Fahrverkehrs Lilienthalstraße – westliche Hermann-Köhl-Straße (zwischen Lilienthal- und Wernerwerkstraße) eingerichtet.

Anlagen:

 

Anlagen:

2 Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4a_Tempo-30-Zone Beschlussvorschlag Anlage 1 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 2 2 4b_Tempo-30-Zone Beschlussvorschlag Anlage 2 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)