Sachverhalt: Die Hermann-Köhl-Straße wurde in 2005/2006 in ihrer gesamten
Länge entsprechend dem Maßnahmenbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 19.07.2005 in zwei Bauabschnitten
erneuert. Der Ausbau des westlichen Teils zwischen Lilienthalstraße und
Wernerwerkstraße erfolgte ihrem Charakter entsprechend als Hauptverkehrsstraße.
Der östliche Teil zwischen Dornierstraße und Lilienthalstraße ist als Anliegerstraße
eingestuft und wurde deshalb mit geringerer Fahrbahnbreite und ohne Radwege
erneuert. Dieser östliche Abschnitt der Hermann-Köhl-Straße mit einer
Länge von rd. 320 m ist für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Form der Anordnung
einer Tempo-30-Zone geeignet. Die überwiegende Zahl der anliegenden Grundstücke
weist mittlerweile Wohnbebauung auf. Die Umfeld- und tiefbaulichen
Gegebenheiten entsprechen den rechtlichen Vorgaben für die Ausweisung einer
Tempo-30-Zone. Die östliche Hermann-Köhl-Straße wird damit in die
bestehende Tempo-30-Zone "südliche Dornierstraße – Udetstraße – nördliche
Michael-Burgau-Straße – Eisenmannstraße" mit einbezogen und rundet diese
geschwindigkeitsbeschränkte Zone ab. Bisher fließt der Fahrverkehr bevorrechtigt durch die
Hermann-Köhl-Straße. Eine entsprechende Vorfahrt gebende Verkehrsbeschilderung
ist vorhanden (siehe Anlage 1). In Tempo-30-Zonen sollte jedoch der Grundsatz "rechts
vor links" gelten. Die Vorfahrtsregelung an der Einmündung
Hermann-Köhl-Straße/Dornierstraße ist daher aufzuheben. Der Aufhebung widersprechende
Gründe sind nicht erkennbar. Zur
Verdeutlichung der Hauptverkehrsströme ist an der Einmündung
Lilienthalstraße/Her-mann-Köhl-Straße eine abknickende Vorfahrt mit
Bevorrechtigung des Fahrverkehrs Lilienthalstraße – westliche
Hermann-Köhl-Straße (zwischen Lilienthal- und Wernerwerkstraße) und in umgekehrter
Richtung einzurichten und damit der aus der Tempo-30-Zone ausfahrende Verkehr
unterzuordnen (siehe Anlage 2). Dies entspricht den mit an den Grenzen von
Tempo-30-Zonen zu treffenden begleitenden Maßnahmen. Der
Ausschuss beschließt: Die östliche Hermann-Köhl-Straße (zwischen
Lilienthalstraße und Dornierstraße) wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Daraus
resultierend wird die Vorfahrtsregelung (abknickende Vorfahrt) an der
Einmündung Hermann-Köhl-Straße/Dornierstraße aufgehoben und damit eine
Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Die Einmündung
Lilienthalstraße/Hermann-Köhl-Straße wird als abknickende Vorfahrt mit
Bevorrechtigung des Fahrverkehrs Lilienthalstraße – westliche
Hermann-Köhl-Straße (zwischen Lilienthal- und Wernerwerkstraße) eingerichtet.
Anlagen: 2 Lagepläne
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