Vorlage - VO/21/17979/DB1  

 
 
Betreff: Fortführung Förderprogramm "Zukunftsprogramm Geburtshilfe" in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
17.06.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
24.06.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

I. Beschreibung Förderprogramm, Antragsverfahren, Einrichtung Koordinierungsstelle

 

Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14. September 2018 trat die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) in Kraft. Zweck der Zuweisung ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung.

 

Nach der GebHilfR sind Kooperationen zwischen Landkreisen und zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten ausdrücklich erwünscht. Dies gilt insbesondere, wenn ein benachbarter Landkreis oder eine benachbarte kreisfreie Stadt nicht über eine Geburtshilfestation verfügt oder wenn anzunehmen ist, dass ein erheblicher Teil der in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gemeldeten Neugeborenen in einer benachbarten Kommune geboren werden.  

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 8. November 2018 (VO/18/14840/DB1) und eines entsprechenden Beschlusses des Regensburger Kreistages vom 24. Oktober 2018 wurde mit Datum vom 21. November 2018 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Förderprogramm „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ (ehemals Förderprogramm Hebammen und Geburtshelfer) beantragt. Mit Zuwendungsbescheid vom 8. Mai 2019 hat der Freistaat Bayern der Stadt Regensburg eine Zuwendung zur Unterstützung, Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Hebammenversorgung sowie Wochenbettbetreuung gewährt. Die Förderanträge sind jährlich bis zum 15. November des dem Bewilligungszeitraum vorangehenden Kalenderjahrs zu stellen. Der Bewilligungszeitraum endet mit Ablauf des Haushaltsjahres (Kalenderjahres).

 

 

II. Entwicklung und aktueller Stand Förderprogramm Regensburg

a) Aufbau der Hebammenkoordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle, die im Rahmen des Förderprogramms geschaffen wurde, wurde beim Gesundheitsamt eingerichtet, da diese für die Stadt und den Landkreis Regensburg zuständig ist. Nachdem die GebHilfR einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ermöglicht, wurde ein Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt und die Vollzeitstelle sodann zum 1. März 2019 besetzt. Die Besetzung erfolgte mit zwei Hebammen, die sich die Stelle jeweils in Teilzeit teilen, um auch Urlaubs- und Krankheitstage abdecken zu können. Nach derndigung einer der Hebammen aufgrund beruflicher Umorientierung zum 15. September 2019 ist die Koordinierungsstelle seit Januar 2020 wieder vollumfänglich besetzt.

 

Ziel ist es, die Versorgung der Hebammenhilfe durch freiberufliche Hebammen zu stärken und möglichst vielen in Stadt und Landkreis Regensburg eine Hebammenbetreuung zu ermöglichen. Ebenso ist es das Ziel der Koordinierungsstelle, die Arbeit der freiberuflichen Hebammen zu organisieren, zu erleichtern und diese untereinander zu vernetzen.

 

Nach der personellen Besetzung der Koordinierungsstelle wurden folgende Handlungsfelder schwerpunktmäßig aufgebaut:

 

  • Organisation einer Hebammenakutversorgung im Wochenbett (Bereitschaftsdienste)
  • Organisation von Fortbildungen für die freiberuflichen Hebammen
  • Unterstützung der Hebammen beim Qualitätsmanagement
  • glichkeiten zur Vernetzung der freiberuflichen Hebammen durch Organisation eines Qualitätszirkels
  • Netzwerkarbeit mit allen Institutionen rund um die Geburt
  • Ansprechpartnerinnen für die freiberuflichen Hebammen in berufspolitischen sowie berufspraktischen Fragen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Akutversorgungsprogrammes und der Hebammenarbeit an sich

 

b) Aktueller Stand

Die Koordinierungsstelle konnte die o. g. Handlungsfelder erfolgreich aufbauen. Sowohl bei Frauen/Familien mit Unterstützungsbedarf als auch bei Hebammen und weiteren Akteuren im Bereich der Geburtshilfe erfreut sich das Projekt großer Bekanntheit und bekommt sehr guten Zulauf.

 

1. Hebammenakutversorgung

Mitwirkende freiberufliche Hebammen werden durch die Koordinierungsstelle in einen Dienstplan eingeteilt und erhalten für die zusätzliche Bereitschaftszeit eine Bereitschaftspauschale in Höhe von 90 Euro/Tag. Inzwischen sind 33 freiberufliche Hebammen bei der Koordinierungsstelle gelistet, von denen 25 aktiv Bereitschaftsdienste leisten. Zusätzlich werden die Frauen seit Mai 2020 über einen Hebammen-Telefondienst mitbetreut, der inzwischen an zwei Tagen pro Woche angeboten wird. Durch die Ausweitung des Versorgungsangebots durch die Hebammen-Telefonsprechstunde und die Kooperation mit einer Regensburger Hebammenpraxis konnte vielen Frauen umfangreich geholfen werden. Die Hebammenakutversorgung schließt die bestehende Lücke und es gibt keine unbesetzten Dienste. Die Zufriedenheit der Wöchnerinnen und Hebammen zeigt, dass das Konzept sehr sinnvoll aufgebaut ist und es in der Form die nächsten Jahre beibehalten werden sollte.

 

2. Organisation von Fortbildungen für die freiberuflichen Hebammen

In 2020 wurden drei Fortbildungen für die Hebammen der Hebammenkoordinierungsstelle organisiert. Auch für 2021 sind drei Fortbildungen geplant. Fortbildungswünsche der Hebammen werden berücksichtigt. Die Kosten der Fortbildungen für die Hebammen werden über die Fördergelder der Koordinierungsstelle übernommen.

 

3. Unterstützung der Hebammen beim Qualitätsmanagement

Alle freiberuflich tätigen Hebammen, die dem Rahmenvertrag zur Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß §134a SGB V beigetreten sind und Leistungen gemäß diesem Vertrag abrechnen, müssen ein Handbuch zum Qualitätsmanagement führen. Um die Hebammen administrativ zu unterstützen und zu entlasten, hat die Koordinierungsstelle im Jahr 2020 für Hebammen, die Bereitschaftsdienste übernehmen, an drei Terminen eine QM-Sprechstunde angeboten. QM-Sprechstunden werden auch in 2021 angeboten. Die Kosten werden ebenfalls von den Fördergeldern der Koordinierungsstelle entrichtet.

 

4. Möglichkeiten zur Vernetzung der freiberuflichen Hebammen durch Organisation eines Qualitätszirkels

Da ein Team-Mitglied der Koordinierungsstelle auch QZ-Leiterin ist, konnte im Jahr 2020 ein Qualitätszirkel ins Leben gerufen werden. Dieser wird fortgesetzt. Die Kosten/Teilnahmegebühren werden von den Fördergeldern der Koordinierungsstelle übernommen.

 

5. Netzwerkarbeit mit allen Institutionen rund um die Geburt

Die Koordinierungsstelle ist mit allen relevanten Akteuren im Bereich der Geburtshilfe vernetzt: Freiberufliche Hebammen in Stadt und Landkreis Regensburg, Geburtskliniken, Hebammenpraxen, Gynäkologen, KoKi Stadt und Regensburg Land, Schwangerenberatungsstellen, Amt für Integration und Migration, KJF, Familienstützpunkte und Familienzentren, Bayerischer Hebammenlandesverband, Koordinierungsstellen für Hebammen in ganz Bayern, FOS/BOS Regensburg, Berufsinformationszentrum, OTH Regensburg. Zudem vernetzt die Koordinierungsstelle die Hebammen untereinander.

 

6. Ansprechpartnerinnen für die freiberuflichen Hebammen in berufspolitischen sowie berufspraktischen Fragen

Die Hebammenkoordinierungsstelle ist Montag bis Freitag für die Hebammen erreichbar. Die Hebammen werden in die Entscheidungen über Dienstzahlen und Telefondienste miteinbezogen, sodass eine sehr kollegiale Arbeitsatmosphäre herrscht. Die Koordinierungsstelle agiert oftmals als Bindeglied beispielsweise zum Gesundheitsamt oder auch dem Bayerischen Hebammenlandesverband. Sie organisiert sofern coronabedingt möglich Treffen und Aktionen zur Teamstärkung und als Dankeschön für die Mitwirkung im Bereitschaftsdienst.

 

7. Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Akutversorgungsprogrammes und der Hebammenarbeit an sich

Die Koordinierungsstelle nimmt an den Treffen der Koordinierungsstellen in Bayern teil und konnte in dem Rahmen ihre Arbeit vorstellen. Es erfolgte eine Beteiligung an Aktionen wie beispielsweise der „Gesundheitswoche“ der Gesundheitsregionplus im Donaueinkaufszentrum. Ferner gibt es regelmäßige Berichte sowohl in den regionalen Medien als auch in Fachzeitschriften.

 

 

III. Fortführung

Die maßgebliche Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Deshalb haben sich Oberbürgermeisterin und Landrätin bereits mit einem gemeinsamen Schreiben Mitte Februar 2021 an den Bayerischen Gesundheitsminister gewandt und für eine weitere finanzielle Unterstützung des Freistaats und eine Aufnahme der Förderung in den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege ausgesprochen. Im Antwortschreiben unterstrich der Gesundheitsminister die hohe Bedeutung einer flächendeckenden und gut funktionierenden Hebammenversorgung und den Erfolg des Förderprogramms. Er bekräftigte dabei das Ziel des Festhaltens an der weiteren Verstetigung des Förderprogramms. Aufgrund der coronabedingten Umstellung des Freistaates Bayern auf Einjahreshaushalte müsse das Förderprogramm jedoch von Jahr zu Jahr neu genehmigt werden. Er versicherte aber, dass die Geltungsdauer der Richtlinie rechtzeitig und unproblematisch verlängert werde, soweit der Landtag die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, wovon nach derzeitigem Stand auszugehen sei.

 

Die Erfahrungen aus der Regensburger Umsetzung des Förderprogramms machen deutlich, dass die langfristige Sicherstellung der Hebammenversorgung für die Wöchnerinnen sowie die Unterstützung der Hebammen und Geburtshelfer unabdingbar ist. Die Notwendigkeit ergibt sich sowohl aus den zu Teilen bestehenden Versorgungslücken für die Wöchnerinnen ohne Förderprogramm als auch um die Hebammen und Geburtshelfer in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und die Attraktivität des Berufs zu steigern.

 

Deshalb wird empfohlen, weiterhin eine Förderung für die Umsetzung des Förderprogramms Geburtshilfe in der Region Regensburg zu beantragen. Aufgrund der nur jährlichen Verlängerung der GebHilfR wird vorgeschlagen, die Fortführung ohne klare zeitliche Befristung zu beschließen, sofern sich die Förderbedingungen nicht wesentlich ändern. Dies gibt auch Klarheit in Bezug auf die jährlichen Haushalts- und Finanzplanungen. Bei maßgeblichen inhaltlichen oder finanziellen Änderungen der GebHilfR ist der Stadtrat erneut mit dem Thema zu befassen und es ist darüber Beschluss zu fassen, ob und wenn ja, in welcher Form weiterhin eine Förderung zu beantragen ist. Zudem ist dem Stadtrat alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

IV. Finanzierung

Die maximale Höhe der Zuweisung bemisst sich nach der Anzahl der Geburten in Krankenhäusern im relevanten Gebiet im Jahr vor dem Bewilligungszeitraum, multipliziert mit dem Faktor 40. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt anfallen. Nicht zuwendungsfähig sind Gemeinkosten sowie Investitionen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben einbringen.

 

Kreisfreie Städte und Landkreise können sich an der Aufbringung der Eigenmittel eines Zuweisungsempfängers beteiligen, wenn sich eine geförderte Maßnahme einer Nachbarkommune im Bereich der Wochenbettbetreuung auch auf ihr Gebiet auswirkt. Die Stadt Regensburg und der Landkreis Regensburg bringen deshalb gemeinsam die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10 %, d.h. jährlich ca. 21.500 Euro auf. Die Stadt und der Landkreis Regensburg übernehmen zudem je zur Hälfte die Arbeitsplatzkosten für die Koordinierungsstelle in Höhe von gesamt ca. 44.000 Euro (dynamisch ansteigend) und die Hälfte der um 5 % pauschal vom Freistaat gekürzten Personalausgaben wegen des Besserstellungsgebots.

 

 

 

Personal-kosten

Sach- kosten

Projekt-kosten (zuwen-dungsfähig)

rder-summe*

Eigenanteil

Over- head-

kosten

rzungsbetrag Personal kosten

Eigenanteil gesamt

Anteil Stadt

(50 %)

2021

55.564,57

159.877,90

212.664,24

191.120

21.544,24

44.000

2.778,23

68.322,48

34.161,24

2022

57.231,51

158.210,96

212.580,89

191.120

21.460,89

45.000

2.861,58

69.322,47

34.661,23

2023

58.948,46

156.494,01

212.495,05

191.120

21.375,06

46.000

2.947,42

70.322,48

35.161,24

2024

60.716,91

154.725,56

212.406,62

191.120

21.286,62

47.000

3.035,85

71.322,47

35.661,23

2025

62.538,42

152.904,05

212.315,55

191.120

21.195,55

48.000

3.126,92

72.322,47

36.161,24

*in Abhängigkeit der Geburtenzahlen das dem Bewilligungszeitraum vorangehenden Jahres

 

Die Erstattung des städtischen Eigenanteils an den Landkreis Regensburg erfolgt jeweils im auf das Projektjahr folgenden Kalenderjahr, da sodann alle Personal- und Sachausgaben sowie die Geburtenzahlen und damit die maximale Fördersumme feststehen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Meldungen zum Nachtragshaushalt 2021 (Änderungen in Bezug auf die Finanzplanung ab den Jahren 2022) sowie für die Haushalts- und Finanzplanungen der Jahre 2022 ff. angemeldet.

 

Die voraussichtliche Zuwendung der Regierung von Oberfranken aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) hat die Stadt an den Landkreis Regenburg weiterzuleiten. Diese Weiterleitung wird wie bereits in der Vergangenheit in Form eines Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Rahmen dieser Weitergabe der Mittel ist das EU-Beihilferecht zu beachten und der sog. DAWI-Freistellungsbeschluss anzuwenden. Insoweit ist der Landkreis mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAWI) im Rahmen des Zuwendungsbescheides zu betrauen. Die Aufgabe der Sicherung der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung stellt unstreitig eine betrauungsfähige DAWI dar, vgl. auch Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe b und c des DAWI-Freistellungsbeschlusses.

Sollte die Regierung von Oberfranken ihrerseits einen Zuwendungsbescheid erlassen, hat der Landkreis Regensburg zudem sämtliche darin enthaltene Hinweise und Regelungen zu beachten, sowie die darin festgelegten Bedingungen und Auflagen einzuhalten.

 


 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschließt:

 

  1. Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, - vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisausschusses des Landkreises Regensburg - über das Jahr 2021 hinausgehend die Anträge für das Förderprogramm „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und dieses nach Genehmigung der Förderanträge weiter umzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss bei wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinie in Bezug auf Umfang und Höhe der Zuweisung zu informieren, um sodann über die weitere Fortführung beschließen zu können.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zweijährig über den aktuellen Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt /

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

5. Den Eigenanteil und die nicht zuwendungsfähigen Arbeitsplatzkosten tragen Stadt und Landkreis Regensburg zu gleichen Teilen. Die hälftigen Kosten sind dem Landkreis Regensburg in dem auf das Projektjahr folgenden Kalenderjahr zu erstatten.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Regierung von Oberfranken an die Stadt bewilligte Zuwendung an den Landkreis Regensburg als Letztempfänger weiterzuleiten. Dazu wird der Landkreis Regensburg mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Rahmen des zu erlassenen Zuwendungsbescheides gemäß des DAWI-Freistellungsbeschlusses betraut.

 


Anlage:

 

Prüfschema zum Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 (1992 KB)