Vorlage - VO/21/17994/11  

 
 
Betreff: Neuberechnung von Beförderungsämtern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
16.06.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.06.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Auf Basis des Stellenplans 2021 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

 

1.  Stellenplanänderungen ohne Stellenobergrenzenberechnung

 

     Aufgrund der sachgerechten Bewertung der Funktionen durch die Bewertungs-

     kommission v. 06.05.2021 ergeben sich Stellenanpassungen.

 

     Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

 

 

 

UA

Stkz

Punktwert

von

Besoldungsgruppe

Nach

Besoldungsgruppe

4071

51 0012

44

EG 9b

A 11

4071

51 0013

43

EG S 17

A 11

7701

70 12001

25

A 6 / A 8

A 9  2. QE

7201

70 22000

51

A 11

A 12

0001

D1 1201

41

A 9 – A 11

A 11

 


2. Gesetzliche Stellenobergrenzen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz

 

2.1. Obergrenzen für Beförderungsämter nach Art. 26 Abs. 1 Bayerisches

        Besoldungsgesetz- 4. QE -

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 15

 

       32,00

 

5% aus 777,98= 38,90

 

39,00

 

7,00 Anhebungen

möglich

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 7 Planstellen von A 13 / A 14 nach A 15.

 

Auf Grund der Stellenbewertungen wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen

 

 

 

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16

 

 

 

      10,60

 

 

 

1,5% aus 777,98 =  11,67

 

 

12,00

 

 

 

 

1,00 Anhebung

möglich

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 15 nach A 16.

 

Auf Grund der Stellenbewertungen wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen

 

 

 

2.2. Obergrenzen für Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden

        oder beruflichen Schulen nach Art. 27 Abs. 5 Besoldungsgesetz

 

BesGrp

Vollstellen lt.

Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16 + Z

 

0,0

 

30% aus 4,0 = 1,20

 

1,0

1 Anhebung möglich

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 16 nach

A 16 + Z.

 

Auf Grund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.


3. Stadtinterne Obergrenzenregelungen

 

3.1. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) – 4. QE –

       Lehrkräfte an beruflichen Schulen (Schl. 40 + 49) -

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Angestelltenstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an beruflichen Schulen – beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

149,08

8,00

157,08

 

   147,08

 

A 15

  56,00

0,00

  56,00

  30 = 65,72

     66,00

10 Anhebungen möglich

A 15 + Z

    3,00

0,00

    3,00

 

       3,00

 

A 16

    3,00

0,00

    3,00

 

       3,00

 

 

 

 

219,08

 

   219,08

 

 

 

Bei BesGr. A 15 bestehen rechnerisch 10 Anhebungsmöglichkeiten von A 13 / A 14 nach

A 15.

 

Aktuell wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

3.2. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) – 4. QE –

       Lehrkräfte an Gymnasien (Schl. 50) -

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an Gymnasien – beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

45,00

1,00

46,00

 

     46,00

 

A 15

21,00

0

21,00

30 = 20,70

     21,00

 

A 15 + Z

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

A 16

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

 

 

69,00

 

     69,00

 

 


3.3. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Gewerbliche Fachlehrkräfte mit

       Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schlüssel 42) –   sowie

 

       Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) – Fachlehrkräfte für

       Hauswirtschaft mit Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schl. 44) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für gewerbliche Fachlehrkräfte beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

 26,00

4,00

30,00

 

    30,00

 

A 12

 10,00

0,00

10,00

25 = 10,00

    10,00

 

 

 

 

40,00

 

    40,00

 

 

 

4. Die unter der Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Stellenplanänderungen sollen die

    stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten

    schaffen.  Die Beförderungsämter können übertragen werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Personalausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt,

 

die im Bericht vorgeschlagenen Stellenplanänderungen zu genehmigen.

 

  1. Der Personalausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Berechnung der Beförderungsämter für den Nachtragshaushalt 2021 durchzuführen und die sich hieraus ergebenden möglichen Änderungen des Stellenplans in den Vorschlag des Stellenplans für den Nachtragshaushalt 2021 einzuarbeiten. Grundlage für diese Nachberechnung sind die am 16.06.2021 vom Personalausschuss getroffenen Beschlüsse in der Form, die sie durch die nochmalige Überprüfung der Verwaltung erhalten.