Vorlage - VO/21/17996/65  

 
 
Betreff: Erneuerung von Haupt- und Anschlusskanälen und Renovierung des Hauptkanals im Kanalsanierungsgebiet Reithmayrstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Mischwasserkanäle im Kanalsanierungsgebiet Reithmayrstraße wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels Kamerabefahrung erstmals im Jahr 2015 zur Feststellung des Sanierungsbedarfes inspiziert. Die Sanierung der Kanäle in der Reithmayrstraße, Habbelstraße, Zirngiblstraße und tlw. Königswiesenweg mit dem Baujahr 1956/58 ist aufgrund von Schäden und einer verbesserungswürdigen Hydraulik erforderlich. Bei dem fast 50 Jahre alten Steinzeug-Kanal DN 250 400 sind Risse, schadhafte Anschlüsse, Wurzeleinwüchse, Muffenversätze etc. festgestellt worden.

 

Die überwiegenden Schäden befinden sich in den Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentwässerungsleitungen. Diese weisen verschobene Verbindungen, Risse mit Scherbenbildung, Wurzeleinwüchse und Ablagerungen auf. Die erforderliche Dichtheit des Sammelkanals und der Anschlusskanäle ist aufgrund der vorhandenen Schäden und des Kanalalters nicht gegeben. Auf einer Länge von rd. 967 m des Sammelkanals ermöglichen die Randbedingungen eine grabenlose Renovierung mittels vor Ort härtendem Schlauchlining-Verfahren.

 

Auf einer Länge von rd. 74 m ist gemäß hydraulischer Berechnung eine Vergrößerung der vorhandenen Kanaldimension des Sammelkanals von DN 300 auf DN 500 notwendig.

Die Schäden und Randbedingungen bei einzelnen Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentsserungsleitungen erfordern deren Erneuerung in offener Bauweise. Vereinzelte Anschlusskanäle sollen aufgrund der örtlichen Randbedingungen und der geringen Schäden mittels vor Ort härtendem Schlauchlining-Verfahren renoviert werden.

 

Zeitlicher Ablauf der Maßnahme:

Die Durchführung der Kanalbaumaßnahme im Kanalsanierungsgebiet Reithmayrstraße ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen.

 

Umfang der Maßnahme:

Die Kanalsanierung im Gebiet Reithmayrstraße umfasst voraussichtlich folgenden Umfang:

 

ca. 74 m Kanalerneuerung Mischwasserkanal DN 500

ca. 967 m Kanalrenovierung Mischwasserkanal DN 250 400

ca. 3 Stck. Einsteigschächte DN 1200

ca.  209 m Erneuerung von Grundstücksanschlusskanälen

ca. 56 m Renovierung von Grundstücksanschlusskanälen

ca. 126 m Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau und die technischen Regelwerke vorgegeben.

 

Von Seiten der REWAG werden im Gebiet Reithmayrstraße ebenfalls Arbeiten durchgeführt, die grundsätzlich mit den Kanalarbeiten abgestimmt sind.

 

Kosten der Maßnahme (brutto inkl. Baunebenkosten):

Kosten der Mischwasserkanäle einschließlich der Schächte

und Grundstücksanschlüsse 1.372.068,- EUR

Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen 191.228,- EUR

Kosten der Gesamtmaßnahme: 1.563.296,- EUR

 

Haushaltsmittel:

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 2025 sind im UA 7009/32 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95032 die Mittel für die Mischwasserkanäle berücksichtigt.

 

Die Mittel für die Straßenentwässerung sind in UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2020 - 2024 ist die Maßnahme grds. veranschlagt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Die Erneuerung von Haupt- und Anschlusskanälen und die Renovierung des Hauptkanals im Kanalsanierungsgebiet Reithmayrstraße (Reithmayrstraße, Habbelstraße, Zirngiblstraße und tlw. Königswiesenweg) sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 


Anlagen:

Beschlusslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_17996_65_18_3A01_390T1a_Reithmayrstraße_Beschlusslageplan_20210423 (1377 KB)    
Anlage 2 2 VO_21_17996_65_Geb_Reithmayrstraße_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1952 KB)