Sachverhalt:
Nachstehend wird die Jahresrechnung 2020 wiedergegeben sowie der in der Anlage nach Art. 102 GO i. V. m. § 77 KommHV – Kameralistik - zu erstellende Rechenschaftsbericht (Anlage 3) zur Haushaltsrechnung vorgelegt.
Die Jahresrechnung besteht aus der Haushaltsrechnung (Sollabschluss – siehe Anlage 1), die bereits mit dem vorläufigen Rechnungsabschluss am 25.03.2021 dem Stadtrat vorgelegt worden ist, und dem kassenmäßigen Abschluss (Istabschluss – siehe Anlage 2).
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 und der als Anlage beiliegende Rechenschaftsbericht für das gleiche Haushaltsjahr werden zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Sollabschluss
Istabschluss
Rechenschaftsbericht
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