Vorlage - VO/21/18046/36  

 
 
Betreff: Neu- und Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Amt für Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
22.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Der taktische Einsatzwert einer Feuerwehr ist im Wesentlichen neben der personellen Aus­stattung auch von der technischen Fahrzeugausstattung abhängig und angelehnt an die Brandschutzbedarfsplanung.

Hier wiederum bildet die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen einen Kostenschwerpunkt. Zur Planung und zur rechtzeitigen Neu- und Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz das erstmalig im Jahre 2010 erstellte Fahrzeugkonzept fortgeschrieben und an die zeitlichen Veränderungen angepasst. Die Fortschreibung erfolgt bereits zum dritten Mal und wird dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Genehmigung vorgelegt.

Der Fahrzeugbedarf ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig wie der Fläche des Schutzgebietes, die Art der Bebauung, die Bebauungsdichte, Industrieanlagen, Verkehrsanlagen, Autobahn, Bahn, Schifffahrt etc. und von den dadurch ausgehenden möglichen Risiken. Des Weiteren ist der Fahrzeugbedarf auch von personellen Voraussetzungen sowie vom Aufbau und der technischen Ausstattung der Normfahrzeuge abhängig.

Ein aktuelles Fahrzeugkonzept bildet den notwendigen Bestandteil des Förderantrags für den Neubau der Hauptfeuerwache.

 

 

 

Im Fahrzeugkonzept mussten folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

Änderungen im Fahrzeugkonzept (vgl. dazu auszugsweise das Konzept auf den Seiten

28 ff)

 

Unter diesem Punkt werden grundsätzliche Änderungen im Fahrzeugkonzept aufgezeigt, hier handelt es sich um Änderungen bei der Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, beim Konzept zur Einsatzleitung bei Großschadenslagen und um wirkliche Erweiterungen des Fahrzeugparks der Feuerwehr Regensburg. Der Hintergrund für die Veränderungen sind geänderte oder gestiegene Anforderungen an die Aufgaben und den Einsatzdienst der Feuerwehr Regensburg.

 

8.1.      Neubeschaffung von zwei Kleintransportern statt der Wiederbeschaffung eines Mannschaftransportfahrzeugs im Jahr 2026

 

Bei der Ersatz-Beschaffung von einem Mannschaftstransportwagen ist eine mehrkostenneutrale Beschaffung von zwei Kleintransportern (z. B. VW Caddy) geplant.

Die Fahrzeuge sind für die Brandschutzerziehung in den Schulen (neu geschaffene Stelle im Jahr 2019) und in der Instandhaltung für die prüfpflichtigen Tätigkeiten in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet angedacht (Übertragung dieser Aufgabe vom Amt für Gebäudeservice an das Amt für Brand- und Katastrophenschutzschutz im Jahr 2020). Die Fahrzeuge werden ohne Sondersignalanlagen beschafft, da dies für die genannten Aufgaben nicht zwingend notwendig ist und diese mit E-Antrieb oder Hybrid-Technik ausgestattet werden sollen.

 

8.2. Änderung der Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (Kombi mit Pritsche/ Plane) zur Beschaffung eines Versorgungs-LKW (GW-L1) mit Hebebühne in 2021

 

Anstelle einer Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (Kombi mit Pritsche/ Plane) soll ein weiterer Versorgungs-LKW (GW-L 1) mit Hebebühne erworben werden.

Um den rechtlichen Anforderungen an eine Einsatzstellenhygiene gerecht werden zu können, werden entsprechende Versorgungsmodule vorgehalten, die ohne Zeitverzug und mit geringem Personalaufwand an Einsatzstellen gebracht werden müssen. Auch für die Ausbildung (z.B. Heißbrandausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren (FF) und die Berufsfeuerwehren (BF) außerhalb des Stadtgebiets) und für spezielle technische Hilfeleistung wird auf Einsatzmodule gesetzt, die keinerlei Fahrzeuge binden, sondern eingelagert sind und im Bedarfsfall flexibel und zeitnah eingesetzt werden können.

Ein weiterer aktueller Grund für die Beschaffung des Versorgungs-LKW ist der Brandschaden des Dekon-P, der bei der FF Burgweinting stationiert war und einen Totalschaden erlitten hat. Die Wiederbeschaffung des Bund-Fahrzeugs ist trotz größter Bemühungen vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz nicht absehbar. Deswegen ist geplant, die Beladung des Dekon-P in Modulen vorzuhalten, die dann wenigstens einen Übungsdienst und einen Einsatz in zweiter Ausrückung der Dekon-Komponente ermöglichen. Dies ist extrem wichtig, da dieses Fahrzeug ein Kernstück des Gefahrgutzuges ist, der in den letzten Jahren von den Freiwilligen Feuerwehren und den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr vorbildlich aufgebaut wurde.

 

 

8.3.      Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) im Rahmen der überarbeiteten Fassung des Konzepts zur „Einsatzleitung bei Großschadenslagen“ in 2025

 

In den Pkt. 5.8 und 7.2.1 wird bereits die aktuelle Beschaffung des Abrollbehälters (AB) Besprechung beschrieben und der Beschluss dazu genannt. Hier wird die Entwicklung des Konzepts „Einsatzleitung bei Großschadenslagen“ kurz zusammengefasst und begründet.

 

Im Fahrzeugkonzept 2014 wurde hierfür ein fahrzeuggebundener ELW 2 vorgesehen, der im Rahmen der ersten Kostenschätzung im Jahr 2018 bei ca. 780.000 Euro statt den ursprünglich angesetzten 350.000 Euro lag. Daraufhin sollte das Konzept der vorhandenen Struktur mit Abrollbehältern angepasst werden und 2020/ 2021 ein AB Besprechung (aktuelle Kosten ca. 160.000 Euro abzüglich ca. 20.000 Euro Förderung) und im Jahr 2015 ein AB Einsatzleitung (ELW) (damalige Kostenschätzung ca. 300.000 Euro) angeschafft werden.

In der Zwischenzeit ist aber auch diese Planung erneut überarbeitet worden. Es wird eine kostengünstigere Variante favorisiert, die weitere Vorteile für die technische Reserve bringt. Statt dem AB ELW wird die Beschaffung eines zweiten ELW 1 geplant (aktuell geschätzte Kosten ca. 350.000 Euro). Dieses Fahrzeug soll baugleich zu dem 2024 in der Wiederbeschaffung vorgesehenen ELW 1 in 2024 oder 2025 beschafft werden, um als technische Reserve zu fungieren und bei Großschadenslagen zusammen mit dem AB Besprechung für die Einsatzleitung eine ausreichend dimensionierte Plattform bieten.

Die Änderung des Konzepts verursacht geringere als die ursprünglich im Jahr 2014 angesetzten Kosten für den ELW 2 und bringt im alltäglichen Betrieb den Vorteil, dass die taktische Reserve für den ELW 1 der Berufsfeuerwehr nicht länger durch das Fahrzeug der UG ÖEL, das beim LZ Altstadt stationiert ist, gestellt werden muss.

 

 

8.4.      Neubeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) als Lehrgangsfahrzeug im Jahr 2026

 

Die Berufsfeuerwehr Regensburg ist auch ein Ausbildungsstandort für die sieben Berufsfeuerwehren Bayerns. An jedem dieser Berufsfeuerwehrstandorte werden hauptberufliche Kräfte in Laufbahnlehrgängen ausgebildet. Um das nötige Lehrgangsangebot abdecken zu können, ist diese bayernweite Zusammenarbeit zwingendtig.
 

r diese Ausbildungsverpflichtung erhält die Stadt Regensburg Lehrgangskosten von den externen Lehrgangsteilnehmern erstattet. In der aktuellen Umbausituation der Hauptfeuerwache sind dies ca. 90.000 Euro jährlich. Geplant ist, nach der Fertigstellung der Hauptfeuerwache, ein Lehrgangsangebot von jährlich 16 Gruppenführern und 16 Anwärtern im Grundlagenmodul anzubieten. Dies würde Einnahmen in Höhe von ca. 250.000 Euro bedeuten.
 

Damit diese Lehrgänge stattfinden können, benötigt die Ausbildungsabteilung ein funktionstüchtiges Löschgruppenfahrzeug. Ist ein solches Fahrzeug nicht greifbar, kann ein Lehrgang nicht durchgeführt werden. Aktuell nutzt die Berufsfeuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug, dass zur technischen Reserve zählt. Fällt ein Fahrzeug aus dem im Einsatz befindlichen Fuhrpark aus, muss dieses Lehrgangsfahrzeug abgezogen werden.

Aktuell werden nur Gruppenführerlehrgänge mit einer Lehrgangszeit von sechs Wochen abgehalten, was die Wahrscheinlichkeit eines Fahrzeugausfalles und einen möglichen Abbruch des Lehrgangs im vertretbaren Rahmen hält.

Nach dem Umbau der Hauptfeuerwache soll jährlich der Gruppenführerlehrgang mit einer Ausbildungszeit von sechs Wochen sowie das Grundlagenmodul mit einer Ausbildungszeit von sechs Monaten durchgeführt werden. Ein Ausbildungsfahrzeug wird somit mit allen regulär anfallenden Wartungen ca. acht Monate im Jahr fest belegt sein. Dies entspricht nicht der Anforderung an die technische Reserve und nicht lösbare Konkflikte zwischen Einsatzgeschehen und Ausbildung sind absehbar.

 

 

Als Lehrgangsfahrzeug wird, wie an allen anderen Schulungsstandorten der Berufsfeuerwehren auch, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 (HLF 20) benötigt. Die Anforderungen gehen aus den Fahrzeugen des Löschzuges hervor, auf denen die ausgebildeten Kräfte im Anschluss eingesetzt sind.

In der lehrgangsfreien Zeit wird das Fahrzeug in der Brandschutzerziehung (neu geschaffene Stelle seit 2019) genutzt, der zweifelsfrei eine wichtige Bedeutung zukommt.

 

 

8.5.      Neubeschaffung eines zweiten Verkehrssicherungsanhängers (VSA) im Jahr 2026

 

Durch den dreispurigen Ausbau der BAB A 3 in beide Richtungen, der frühestens 2025 abgeschlossen sein wird, ist mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs zu rechnen. Bei Unfällen auf dreispurigen Autobahnen erhöht sich zunehmend das Gefahrenpotential für die Einsatzkräfte, da versucht wird den Verkehr wenigstens auf einer Spur an der Unfallstelle vorbeizuführen. Damit gewinnt eine frühzeitige und deutliche Verkehrslenkung an Bedeutung, die mit zwei VSA gut umzusetzen ist.

Es wird deshalb für die Sicherheit der Einsatzkräfte als notwendig angesehen, bei der Ersatzbeschaffung des VSA im Jahr 2025 einen weiteren VSA auszuschreiben und zu beschaffen.

Da der aktuelle VSA vor wenigen Jahren aufgrund der Änderung von rechtlichen Grundlagen eine neue Beladung erhalten hat, ist geplant, den zweiten Anhänger ohne Beladung zu beschaffen, um damit die Kosten zu senken.

 

 

8.6.      Neubeschaffung eines Abrollbehälters (AB) Hochvolt im Jahr 2028

 

Die Beschaffung eines AB Hochvolt, der zur Bergung von Elektro- und Hybridfahrzeugen dient, ist für 2028 geplant. Bedingt durch den größerwerdenden Markt für Elektrofahrzeuge, wird zwangsläufig diese Beschaffung notwendig werden, um das sichere Löschen und Bergen von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen zu ermöglichen. Bei dieser Art von Fahrzeugen besteht das Problem, dass bei einem Brand bereits nach kurzer Zeit die Akkumulatoren eine kritische Zündtemperatur erreichen und eigenständig abbrennen. Ab diesem Augenblick ist der Brand nur noch durch langfristiges Kühlen in den Griff zu bekommen und die Temperatur der Akkumulatoren unter die Selbstzündungstemperatur zu drücken. Dies ist mit dem

AB Hochvolt mit vertretbarem Personal und Materialaufwand möglich.

 

 

8.7.      Neubeschaffung eines vierten Wechselladerfahrzeugs (WLF) im Jahr 2026

 

Zudem ist für das Jahr 2026 die Neubeschaffung eines Wechselladerfahrzeuges angedacht, da mit der Beschaffung des AB Besprechung (siehe unter Pkt. 7.2.1 des anliegenden Fahrzeugkonzepts) die Anzahl der Abrollbehälter auf 16 Stück steigt. Gängige Praxis bei den Feuerwehren ist die Zuteilung von je einem Wechselladerfahrzeug (WLF) zu 4 Abrollbehälter. Dies erfordert dringend ein 4. WLF.

Außerdem ergeben sich aus der Alarmierungsbekanntmachung (ABeK) des Bay. Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr bestimmte Einsatz-Schlagworte, die drei der Abrollbehälter gleichzeitig für einen Einsatz vorsehen. Unter Berücksichtigung der technischen Reserve ist das 4. WLF damit ein Ergebnis aus der ABeK.

 

 

Die Aufstellung des durchschnittlich jährlichen Kostenaufwands für Ersatz- bzw. Neubeschaffungen wurde überarbeitet. Der jährliche Kostenaufwand (Stand Mai 2021) erhöhte sich auf rd. 645.000 Euro. Die Kostensteigerung ergibt sich durch die Veränderung der technischen Mindestanforderung an den Fahrzeugen. Auch die notwendigen Kleingeräte zum Erhalt der neuen Infrastruktur auf der Hauptwache tragen zur Kostenerhöhung bei.

 

Die im Fahrzeugkonzept geplanten Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen wurden im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 2025 berücksichtigt.

 

Die Aufstellung der geplanten Ersatz- und Neubeschaffungen aller Fahrzeuge für die BF und die FF wurde für den Zeitraum vom 2021 bis 2030 fortgeführt.

 

Die Aufstellungen der aktuellen Altersstruktur der Fahrzeuge der BF und FF wurden erneuert (Stand 2021).

 

Wesentliche Neuerungen (im Vergleich zum derzeitig gültigen Stand) wurden zur Vereinfachung im beiliegenden Entwurf rot hervorgehoben.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Fortschreibung des Fahrzeugkonzepts des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz wird beschlossen. Das Fahrzeugkonzept ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die im Fahrzeugkonzept genannten Neu- und Ersatzbeschaffungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021 Fahrzeugkonzept_V20.2_Endstand_25-06-21_Version_für_RSD_V20.2 (581 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 (576 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 (567 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3 (564 KB)    
Anlage 6 5 Anlage 4 (562 KB)    
Anlage 5 6 Anlage 5 (554 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 6 (402 KB)    
Anlage 8 8 Anlage7 (407 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 8 (402 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 9 (392 KB)