Vorlage - VO/21/18050/31  

 
 
Betreff: Erhöhung des Mitgliedsbeitrags an den Landschaftspflegeverband Regenburg e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz
06.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
22.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

Die Stadt Regensburg ist Mitglied im Landschaftspflegeverband Regensburg e. V. (im Folgenden „LPV“ genannt).

 

Der Landschaftspflegeverband Regensburg e. V. (im Folgenden: „LPV“) besteht seit 1992 und ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als Dienstleister für Gemeinden, Landwirte, Flächenbesitzer und Behörden versteht. Mitglieder sind der Landkreis Regensburg, alle seine Kommunen und die Stadt Regensburg. Vorsitzende ist satzungsgemäß die amtierende Landrätin.

 

Der LPV berät und plant im Rahmen der Landschaftspflege (entsprechend den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien - LNPR) und beantragt und vermittelt Fördermittel. Der LPV organisiert Pflegemaßnahmen und führt diese durch (z. B. Pflanzung und Pflege von Streuobstwiesen und Hecken, Entbuschung und Beweidung oder Mahd von wertvollen Trockenrasen oder Feuchtwiesen, naturnahe Gestaltung von Gräben und Bächen).

 

Die Landschaftspflege dient der Sicherung des Zustandes bzw. der Vielfalt an natürlichen oder schutzwürdigen Lebensräumen und damit der Bestandssicherung bedrohter heimischer Tier- und Pflanzenarten. Viele Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Bayerischen Biodiversitätsstrategie. Eine weitere wichtige Aufgabe, die der Landschaftspflegeverband wahrnimmt, ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für wertvolle Biotope.
Weitere Informationen zum Verein finden sich auch auf dessen Homepage unter: https://www.lpv-regensburg.de/

 

In der Stadt Regensburg sind die Tätigkeitsbereiche im Bereich Landschaftspflege vor allem im Landschaftsschutzgebiet Winzerer Höhen, in den Wiesen nördlich von Gallingkofen und in den Naturschutzgebieten im Bereich Keilberg und Brandlberg. Aufgrund unserer besonderen naturräumlichen Lage weisen die Schutzgebiete im Stadtgebiet von Regensburg, und dabei insbesondere die FFH-Gebiete am Brandlberg, Keilberg und Max-Schultze-Steig, eine außergewöhnliche Artenvielfalt auf.

 

Der LPV übernimmt zahlreiche organisatorische Aufgaben wie Akquise von geeigneten Flächen, Ansprache und fachliche Beratung von Flächeneigentümern in Bezug auf Förderungen, Abstimmungen mit Fachbehörden (z. B. untere Naturschutzbehörde bzw. Umweltamt), Vermittlung von Fördergeldern, Formulierung der Anträge und Verwendungsnachweise und die Organisation der praktischen Durchführung der Maßnahmen. Letztere erfolgt häufig durch ortsansässige Landwirte. Der LPV übernimmt dabei auch Vermittleraufgaben zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und den Behörden.

 

Die Finanzierung des LPV erfolgt laut Satzung über öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich anhand einer Pauschale pro Einwohner der jeweiligen Mitgliedsgemeinde und betrug für die Stadt Regensburg bisher 0,20 € pro Einwohner, ausgehend von ca. 170.000 Einwohnern (Stand 31.12.2020: 168.466 Einwohner), mithin ca. 34.000 €.

 

Nun ist laut Landschaftspflegeverband eine Erhöhung der Beiträge notwendig, weil aufgrund von steuerrechtlichen Vorgaben Kosten von Landschaftspflegemaßnahmen künftig anders abgerechnet werden müssen als bisher und der sog. Eigenanteil vollständig vom LPV übernommen werden muss.

 

Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur werden nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien mit bis zu 70 % der Kosten durch den Freistaat Bayern gefördert, bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung mit bis zu 90 %.

Dadurch verbleibt ein Eigenanteil zwischen 30 % und 10 % der Gesamtkosten.

 

Bisher hat der LPV grundsätzlich 10 % des Eigenanteils übernommen und den Rest der Gemeinde, in der die Pflege durchgeführt wurde, in Rechnung gestellt.

Die neuen Vorgaben bedingen, dass der Eigenanteil vollständig vom LPV übernommen werden muss, er kann den Gemeinden nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Dies führt zu erhöhten Kosten für den Landschaftspflegeverband.

 

Die Höhe der Eigenanteile für die Stadt Regensburg unterlag von Jahr zu Jahr abhängig von den durchgeführten Maßnahmen („Jahresbauprogramm“) starken Schwankungen. Im Mittel beliefen sie sich auf ca. 3.500 € pro Jahr. Dieser Anteil ist vergleichsweise gering, weil in der Stadt Regensburg überproportional viele Maßnahmen im Rahmen des LPV-Projekts „Juradistl“ mit erhöhten Fördersätzen (85 % oder 90 %) durchgeführt wurden und so für die Stadt Regensburg gar kein Eigenanteil oder nur 5 % der Gesamtkosten anfielen.

Ohne diese erhöhte Förderung würden sich die Eigenanteile der Stadt auf ca. 30.000 € erhöhen (ausgehend vom jeweiligen Jahresbauprogramm).

 

Unabhängig davon erhielt der LPV bisher jährlich eine höhere Spende durch die Sparkasse Regensburg, die nun weggefallen ist.

 

Insgesamt ergibt sich so bereits ab dem Jahr 2021 eine Finanzierungslücke beim LPV von ca. 50.000 100.000 €, die über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge geschlossen werden soll bzw. muss. Daher sollen die Mitgliedsbeiträge auf 0,50 € je Einwohner erhöht werden, rückwirkend ab dem Jahr 2021, sodass der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Stadt Regensburg ca. 85.000 € betragen würde, also ca. 50.000 € mehr als bisher.

 

Der Vorstand hat bei seiner Sitzung am 24. Juni 2021 empfohlen, die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen und die Mitglieder hierüber in der Mitgliederversammlung Ende Juli 2021 abstimmen zu lassen.

 

Nach Gegenrechnung mit der oben dargestellten Einsparung bedeutet die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für die Stadt Regensburg einen Mehraufwand in Höhe von ca. 20.000 €, ohne dabei jedoch in Rechnung zu stellen, dass sich die Stadt Regensburg durch die organisatorischen Leistungen des LPV Personal spart. Der eingesparte fachliche und verwaltungstechnische Aufwand, wenn die Pflege der Flächen aufrechterhalten werden soll, entspricht ungefähr dem Umfang einer halben Stelle. Zudem kommt es zu einem geringfügigen finanziellen Vorteil, da die Stadt Regensburg nun bei der Abrechnung des Eigenanteils nicht mehr mit der Umsatzsteuer des Verbandes belastet wird.

 

2. Finanzierung

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen ab dem Jahr 2022 bei der HHSt 0.3605.6610 zur Verfügung. Die Mehrausgaben im laufenden Haushaltsjahr werden im Rahmen des für die Haushaltsplanung 2021 vorgegebenen Gesamtbudgets des Umweltamtes gedeckt.

 

 

 

3. Weiteres Vorgehen

Die Mitgliedschaft im Landschaftspflegeverband Regensburg e. V. ist für die Stadt Regensburg von großem Wert. Ohne dessen Unterstützung wäre die notwendige Pflege unserer wertvollen Flächen insbesondere auf den Winzerer Höhen, in den Naturschutzgebieten und den artenreichen Wiesen im Regensburger Norden mit erheblich höherem Aufwand verbunden als bisher. Die Zusammenarbeit hat sich über die vergangenen Jahre bewährt.

Dem Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz sowie dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen wird vorgeschlagen, sich dem Votum des Vorstands des Landschaftspflegeverbandes e. V. anzuschließen und ab dem Jahr 2021 die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen.

 

 

 


 

Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags an den Landschaftspflegeverband Regensburg e. V. nach Maßgabe der Beschlussvorlage sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Anlagen:

 

- Klimavorbehalt; Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen der Stadt Regensburg

 Stufe 3: Ergebnisdarstellung in der Beschlussvorlage

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Prüfschema Klimavorbehalt (1948 KB)