Sachverhalt:
1. Konvent der Bürgermeister für Energie und Klima – Covenant of Mayors for Climate & Energy
Der Klimawandel ist eine der weltweit größten Herausforderungen unserer Zeit und erfordert gemeinsames Handeln und weltweite Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden. Lokale Gebietskörperschaften als bürgernächste Verwaltungsebene sind wichtige Akteure bei der Energiewende und der Bekämpfung des Klimawandels.
Der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, engl.: Covenant of Mayors for Climate & Energy (https://www.konventderbuergermeister.eu/de/), ist die größte globale Bewegung lokaler Gebietskörperschaften, die sich für die Umsetzung von Klima- und Energiezielen einsetzt, die über ihre eigenen nationalen Ziele hinausgehen.
Hauptziel der Unterzeichner des Konvents war es bisher, die energiepolitischen Vorgaben der Europäischen Union zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis zum Jahr 2030 zu erfüllen oder sogar zu übertreffen. Weiterhin verpflichteten sich die Kommunen zur Anwendung eines gemeinsamen Handlungsansatzes für Klimaschutz und Klimaan-
Die Unterzeichner haben dabei eine gemeinsame Vision: die Beschleunigung der Dekarbonisierung ihrer Gebiete, die Stärkung der Anpassungsfähigkeit an unvermeidliche Folgen des Klimawandels und der Zugang zu einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Weltweit sind mittlerweile über 10.500 Kommunen dem Konvent beigetreten, davon etwa 86 Städte und Gemeinden aus Deutschland. Durch die Unterzeichnung des Konvents der Bürgermeister erhalten Kommunen die Möglichkeit, die lokalen Bemühungen zur Senkung der CO2-Emissionen zu verstärken, Unterstützung und Anerkennung vonseiten der EU zu erhalten und Erfahrungen mit anderen europäischen Städten und Gemeinden auszutauschen.
Folgende Verpflichtungen sind mit dem Beitritt bisher verbunden:
Beitritt Stadt Regensburg Am 25. Juli 2019 wurde im Stadtrat der Beitritt zum ‚Konvent der Bürgermeister für Energie und Klima‘ einstimmig beschlossen. Die Beitrittserklärung wurde daraufhin vom ehemaligen Bürgermeister Jürgen Huber am 26.08.2019 unterzeichnet. Federführend für die Umsetzung der Maßnahme war das Umweltamt in Kooperation mit dem EU-Koordinator (Amt 85) und der Energieagentur Regensburg. Die Stabsstelle Klimaresilienz liefert dazu den Input in Bezug auf die Klimaanpassungsstrategie. Ab Februar 2021 ist mit Einführung der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz die Federführung vom Umweltamt zur Stabsstelle übertragen worden.
Mit dem Beitritt verpflichtete sich die Stadt Regensburg außerdem, folgende Maßnahmen durchzuführen:
Die Stadt Regensburg agiert damit konform zum städtischen ,Leitbild Energie und Klima‘. in dem der Leitsatz formuliert ist: ‚Die Stadt Regensburg wird durch ein sektorenübergreifendes CO2- und Energiemonitoring die Einhaltung der gesetzten Ziele unterstützen und überwachen‘.
Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel - SECAP (Sustainable Energy and Climate Action Plan) Vorab wichtig zu erwähnen ist, dass der SECAP – Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel nicht identisch mit dem Aktionsplan Energie und Klima ist. Der SECAP ist das vom Covenant of Mayors geforderte Dokument, welches mit Beitritt verpflichtend zu erstellen ist. Hier stellt die Stadt Regensburg vor allem den Status Quo der Aktivitäten vor. Deshalb sind die im SECAP enthaltenen Maßnahmen vorrangig bereits in der Umsetzung beziehungsweise abgeschlossen. Mit dem Fortschrittsbericht wird diese Maßnahmenliste erweitert. Hier ergeben sich Synergien mit dem Aktionsplan Energie und Klima. In den letzten zwei Jahren wurde der SECAP laut Vorgabe des Stadtrates erarbeitet. Der SECAP beinhaltet die Strategie der Stadt Regensburg, wie die vom Konvent vorgegebenen Ziele erreicht werden sollen. Ein weiterer inhaltlicher Punkt des SECAPs ist die Emissionsbilanz, welche Angaben zu den CO2-Emissionsfaktoren, dem Endenergieverbrauch, dem zertifizierten grünen Strom, der lokalen Strom- und Wärmeerzeugung, sowie nicht energiebezogenen Sektoren gibt. Für den SECAP müssen Schlüsselmaßnahmen aus verschiedenen Bereichen definiert werden. Dabei sind drei Maßnahmen aus dem Bereich Klimaresilienz, drei Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz und eine Maßnahme aus dem Bereich Energiearmut gefordert. Bei der Gestaltung des SECAP wurden folgende Maßnahmen definiert:
a) Klimaresilienz
b) Klimaschutz
c) Energiearmut
Abschließend gibt der SECAP einen Ausblick auf künftige Schritte und Aktivitäten. Der gesamte SECAP - Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel ist im Anhang zu finden.
2. Neue Ziele des ‚Konvents der Bürgermeister für Energie und Klima‘ Am 21. April 2021 hat der Covenant of Mayors eine neue Zielvereinbarung (angelehnt an den European Green Deal) vorgestellt. Nun sind alle europäischen Kommunen dazu eingeladen, die neue Zielsetzung zu unterstützen und über einen Stadtratsbeschluss zu bekräftigen. Dies gilt auch für bereits beigetretene Kommunen. Mit der neuen Erklärung sollen die Klimaziele erhöht und Maßnahmen ergriffen werden, um das 1,5°C-Ziel zu halten. Als neues, zusätzliches Ziel ist die Klimaneutralität bis 2050 definiert. Weiterhin gilt:
Folgende Verpflichtungen werden gemäß Verpflichtungsdokument mit der neuen Erklärung eingegangen (s. Anlage):
Mit der Unterzeichnung der neuen Verpflichtungserklärung müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre konkrete Ziele zur Treibhausgasreduktion getroffen werden sowie Ziele zur gesteigerten Resilienz und Ziele zur Energiearmut und einem gerechten Übergang diesbezüglich. Des Weiteren sollen die Treibhausgasemissionen aufgeführt werden und eine Bestandsaufnahme darüber geschehen. Risiken und Gefährdungen zum Klimawandel sollen beurteilt werden. Die Emissionsbilanz sowie die Risiko- und Gefährdungsanalyse müssen alle 4 Jahre eingebracht werden. Viele Anforderungen, welche mit den neuen Zielen verbunden sind, werden mit der Umsetzung des Green Deals ohnehin im Laufe der nächsten zwei Jahren bearbeitet (z.B. Aktionsplan Energie und Klima) oder sind bereits erarbeitet worden (z.B. Festlegung von Klimazielen). Hier können viele Synergien genutzt werden. Die neuen Anforderungen können zeitgleich mit dem zweijährigen Fortschrittsbericht eingereicht werden. Die Realisierung der neu geforderten Maßnahmen kann umgesetzt werden, da viele der Punkte bereits bearbeitet wurden beziehungsweise mit dem Green Deal Regensburg und dem Aktionsplan Energie und Klima angegangen werden. Mit Unterzeichnung der neuen Zielvorgaben manifestiert die Stadt Regensburg öffentlichkeitswirksam ihre politische Willensbekundung. Dies sorgt für eine große internationale Anerkennung und Sichtbarkeit für die Klima- und Energiepolitik der Stadt Regensburg.
Weiteres Vorgehen (1) Die geforderten Dokumente und Elemente des Aktionsplans werden in einer Online-Vorlage über das Konvent-Portal eingegeben. Nach der Einreichung wird der SECAP analysiert und ein Feedback-Bericht vorgelegt. (2) Nach Beschluss des Stadtrats erfolgt die förmliche Unterzeichnung der neuen Ziele durch D3. (3) Die Energieagentur erstellt in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz den Fortschrittsbericht sowie die neuen geforderten Inhalte. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Regensburg beschließt den dargelegten Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel (SECAP) inklusive des Berichts Klimaresilienz (VO/21/18052/D3) und des Monitoringberichts 2020 (VO/21/18052/D3). 2. Die Stadt Regensburg unterstützt die neuen Vereinbarungen des ‚Konvent der Bürgermeister für Energie und Klima‘ (Covenant of Mayors). Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ermächtigt, die notwendigen Schritte dafür umzusetzen. Für die jeweils notwendige Verwirklichung der entsprechenden Maßnahmen sind dann Maßnahmenbeschlüsse in den zuständigen Stadtratsgremien zu fassen.
Anlagen:
- Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019 - Beitrittsformular 2019 - Verpflichtungsdokument mit neuen Zielen - SECAP - Prüfung Klimavorbehalt |
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