Vorlage - VO/21/18058/RV  

 
 
Betreff: Konradschule (Grundschule und Mittelschule) und Kinderhort
Erweiterung und Umbau für Grund- und Mittelschule; Erweiterungsbau Kinderhort - Maßnahmebeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung Vorberatung
07.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
20.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

Das Gebäude der Konradschule an der Posener Straße teilen sich Grundschule, Mittelschule und Hort. Das Gebäude wurde in zwei Abschnitten (Westteil ca. 1935 und Erweiterung nach Osten ca. 1970) errichtet und 2001 generalsaniert. In diesem Zuge wurde auch der westliche Aufzugs- und Treppenturm angebaut und das Dachgeschoß erneuert und zur Hortnutzung teilweise ausgebaut. Der weitere Ausbau des Dachgeschosses zur Schaffung von Räumen für die offene Ganztagsschule der Mittelschule erfolgte 2013.

Wesentlicher baulicher Mangel im Bestand ist die fehlende Barrierefreiheit im Ostflügel, hier sind andere Geschoßhen und Niveaus gegeben als im barrierefrei erschlossenen Altbau.

 

1.1 Konradschule (Grundschule)

Im Schuljahr 2020/21 werden an der Konradschule (GS) 215 Schülerinnen und Schüler in 9 Klassen beschult. Die Schule hat das Profil Inklusionsschule. Ein Ganztagszug ist nicht vorhanden. 37 Kinder werden in zwei kurzen Mittagsbetreuungsgruppen versorgt. Bereits im Juni 2011 wurde der Schule das „Schulprofil Inklusion“ zuerkannt.

 

Wegen der neuen Baugebiete (u.a. Brandlberg) ist mit einem Aufwachsen der Grundschule auf die durchgängige Dreizügigkeit (insg. 12 Klassen) zu rechnen.

Aufgrund des pädagogischen Konzeptes soll die Schule einen offenen Ganztagszug (5 Gruppen) erhalten. Eine Mittagsbetreuung ist nicht mehr vorgesehen.

 

Die Schule verfügt über neun Klassenzimmer. Mit dem Aufwachsen auf die durchgängige Dreizügigkeit werden somit drei Klassenzimmer mehr benötigt. Zudem sind keine notwendigen Gruppenräume bzw. Lernwerkstätten oder Räume zur Differenzierung oder multifunktionalen Nutzung vorhanden. Auch fehlen die erforderlichen Aufenthalts- und Ruheräume für den vorgesehenen offenen Ganztagszug komplett. Insgesamt besteht ein Fehlbedarf von rd. 1.100 m².

 

 

1.2 Konradschule (Mittelschule)

Die Schule verfügt im Schuljahr 2020/21 bereits über 10 Regelklassen und zwei Deutschklassen (202 Schülerinnen und Schüler). Drei Gruppen werden im offenen Ganztag betreut. Seit dem Schuljahr 2017/18 besitzt die Schule das Profil Inklusionsschule. Durch die Entwicklung im Schulsprengel ist langfristig von einer durchgehenden Zweizügigkeit zuzüglich zwei Deutschklassen (insgesamt somit 12 Klassen) und fünf Gruppen im offenen Ganztag auszugehen.

Die Schule verfügt über 10 Klassenzimmer, benötigt somit zwei Klassenzimmer mehr. Es fehlen Gruppenräume und Lernwerkstätten bzw. Räume zur multifunktionalen Nutzung. Durch den Ausbau des Ganztagszuges entsteht der Bedarf an zusätzlichen Aufenthalts- und Ruheräumen. Der Fehlbedarf der Mittelschule liegt bei rd. 700 m².

 

 

1.3 Kinderhort an der Konradschule

Der Kinderhort Konradschule (derzeit 60 Hortplätze) wird in einen 8-gruppigen integrativen Kinderhort umgewandelt. Somit werden künftig 30 Integrationskinder und 90 Regelkinder in der Einrichtung Platz finden.

 

Der Hort verfügt aktuell über Räume mit insgesamt rd. 320 m². Der künftige Raumbedarf liegt bei rd. 1.040 m². Daher beträgt der Fehlbedarf rd. 720 m².

 

 

2. Art und Umfang der Maßnahme

Geplant ist im Zuge der Erweiterung die Entflechtung der drei im Gebäude untergebrachten Einrichtungen.

Zu diesem Zweck wird für die Grundschule westlich des Bestandes an der Sandgasse ein fünfstöckiger (inkl. Keller) Neubau mit rund 4.600 qm BGF errichtet. Im Erdgeschoß des Neubaus soll die künftige gemeinsame Mensa für beide Schulen entstehen.

Im Bestand werden die Arbeiten, soweit möglich, auf das notwendige Minimum reduziert. Neben kleineren Anpassungen auf Grund von Nutzungsänderungen der einzelnen Räume sind unter anderem Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Anpassungen der Sanitärbereiche und die Umstrukturierung der Verwaltung vorgesehen.

Durch die notwendigen Maßnahmen ist auch eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes notwendig, was partielle Eingriffe im Bestand erfordert. Zudem wurde festgestellt, dass der aktuelle Zustand der Brandalarmierung auch hier eine Überarbeitung notwendig macht.

 

Der bestehende Hort wird künftig fast das gesamte 2. Obergeschoß des Bestandes einnehmen. Auch hier sollen bauliche Maßnahmen auf das Notwendige beschränkt werden.

Bisher war nur der Mittelbau des Bestandes durch einen Aufzug barrierefrei erreichbar. Durch einen Hub-Lift in der Aula und einen neuen Aufzug an der Südseite des Bestandsgebäudes kann nun das gesamte Schulgebäude barrierefrei erschlossen werden, unabhängig vom Aufzug des Neubaus.

 

 

2.1 Neubau Grundschule

 

2.1.1 Struktur

Im UG befinden sich die Technikräume und vereinzelte Lagerflächen. Im EG sind die übergeordneten Bereiche Küche, Mensa, Pausenhalle, und die Verwaltung untergebracht. In den Obergeschossen werden an der Südfassade die Klassenräume und an der Nordfassade im 1. und 2. OG Sondernutzungen wie Werken, Musik oder auch das Lehrerzimmer angeordnet. An der Nordfassade im 3. OG befinden sich zudem die Räume der Ganztagsbetreuung.

 

Der Bau wird barrierefrei an den Bestand angebunden und erhält einen Aufzug, welcher auch für den Bestandsbau genutzt werden kann, da der Bestands-Treppenturm inkl. Aufzug für den Neubau abgebrochen werden muss.

Das Gebäude besitzt zwei notwendige, sichere Treppenhäuser mit direktem Ausgang ins Freie, der Zugang für die Grundschule erfolgt von der Eupener Straße her.

 

r die Anlieferung der Küche ist ein separater Zugang von Süden vorgesehen.

 

 

2.1.2 Haustechnik / Nachhaltigkeit

Die bestehenden Gaskessel im Altbau sollen aufgrund ihres Zustandes nicht weiter genutzt werden. Stattdessen soll im Untergeschoß des Neubaus eine neue Heizzentrale für die gesamte Schule entstehen.

Es soll ein System aus Holzpellet-Kessel (zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe) und Gas-Brennwertkessel (für Spitzenlasten und als Redundanz) mit einer Energiemengenaufteilung von 75:25 zum Einsatz kommen. Der Neubau erreicht so den Effizienzgebäude-40-Standard, den für Nichtwohngebäude höchsten Standard.

Eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Räume, Zu- und Abluft über das Dach ist vorgesehen.

Grundlage für die Planung ist das Leitbild Energie und Klima. Es soll ein Passivhausstandard angestrebt werden, mit wenigstens Passivhaus-Komponenten. Die Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Erweiterungsbaus wird auf ein Maximum in Bezug auf eine gleichzeitig geplante Dachbegrünung ausgelegt.

Ein detailliertes Energiekonzept mit weiteren Zahlen und Berechnungen wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung, der Entwurfsplanung, und im technischen Beschluss vorgelegt.

 

 

2.2 Umbau und Umstrukturierung Bestandsgebäude

Untergeschoß, Erdgeschoß und erstes Obergeschoß des Bestandes sollen künftig der Mittelschule vorbehalten sein. Um den Umbauaufwand möglichst gering zu halten, werden die vorhandenen Räume weitgehend ohne Größenveränderungen für die neuen pädagogischen Funktionen umgenutzt, Fachräume werden nicht verschoben.

Die bisher im 2. OG vorhandenen Ganztagsräume der Mittelschule samt Mensa werden an den Hort übergeben. Lediglich der Mehrzweckraum der Mittelschule verbleibt in dieser Ebene (Ostflügel).

Der Zugang in den Hort erfolgt wie bisher von der Eupener Straße im Anschlussbereich des Neubaus an den Bestand. Hier wird im Neubau ein notwendiger Eltern-Warteraum geschaffen.

 

Wesentliche Umbaumaßnahmen sind in folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Der Aufzugs-/Treppenturm an der Westseite des Bestandsgebäudes muss vorab abgebrochen werden, um Platz für den Neubau der Grundschule zu schaffen. Eine Integration in den Neubau ist auf Grund der ungünstigen Geometrie der dreiläufigen Treppe nicht umsetzbar.
  • Das Haupttreppenhaus des Bestandsgebäudes verbindet über eine Split-Level-Lösung die unterschiedlichen Niveaus der beiden Bauabschnitte des Bestandsgebäudes. Um die Barrierefreiheit des Ostflügels herzustellen, wird vor der Südfassade östlich des Haupttreppenhauses ein Aufzugsturm errichtet, der künftig alle Ebenen barrierefrei miteinander verbindet. Um den Höhenunterschied zwischen der Aula und dem Hochparterre des Bestandes zu überbrücken, ist der Einbau eines Treppenlifts geplant.
    Die Integration des Aufzugs in das Bestandsgebäude würde zwar Platz sparen, aber einen erheblichen baulichen Mehraufwand und nicht hinnehmbare Störungen im Schulbetrieb verursachen (Teilabbruch sämtlicher Stahlbeton-Geschossdecken im Bereich des Aufzuges und deren Wiederherstellung auf Höhe des oberen Split-Level-Niveaus).
  • Die Verwaltung der Mittelschule und die Räume des pädagogischen Personals sollen im Erdgeschoß (Hochparterre) des Ostflügels konzentriert werden. Da sich hier Raumzuschnitte ändern, ist auch ein Eingriff in die Fassade unvermeidbar.
  • Der Sanitärkern am Haupttreppenhaus wird in allen Geschoßen (außer dem UG) umgebaut, um den geänderten Nutzungsanforderungen zu genügen.

 

 

2.3. Freiflächengestaltung

Der Außenspielbereich des Hortes muss durch den Erweiterungsbau an anderer Stelle neu errichtet werden. Dies erfordert eine Neustrukturierung der Freiflächen.

Eine bauliche Abgrenzung der zugeordneten Freiflächen ist nicht vorgesehen, die gemeinsame Nutzung aller Flächen erfolgt in Absprache der Nutzer. Der planerische Nachweis der einzelnen Flächen ist notwendig, um die Einhaltung der jeweiligen Mindestflächen darzustellen.

 

Das bestehende aufwändig gestaltete „Klassenzimmer“ im Freien an der Südostecke des Grundstücks wird nicht tangiert und kann auch zukünftig von allen drei Einrichtungen genutzt werden.

 

Die vorhandene Laufbahn wird in Absprache mit der Schulleitung der Mittelschule verkürzt, hält aber die Vorgaben an eine 50-m-Laufbahn ein. Das Beachvolleyballfeld muss verlegt, notfalls aufgegeben werden, die übrigen Sportanlagen sind durch den Neubau nicht tangiert.

Der bestehende Außengeräteschuppen muss abgebrochen und durch einen Neubau an geeigneter Stelle ersetzt werden.

 

Die zusätzlich nötigen 10 PKW Stellplätze (vgl. Anlage) werden als Senkrechtparker entlang der Eupener Straße angeordnet. Die Beläge sind versickerungsfähig, zwischen den Stellplätzen können Bäume gepflanzt werden. Die bestehende Hecke wird gerodet und zurückversetzt-neu angepflanzt.

Rechnerisch sind ca. 43 zusätzliche Fahrradstellplätze nötig. Sie werden dezentral an den Zugangswegen zu Hort und Grundschule nachgewiesen.

 

 

3. Kosten

Auf Basis des vorhandenen Vorentwurfs ist für die Baumaßnahme (inkl. Baunebenkosten und Außenanlagen) mit Kosten von 17,6 Mio. Euro zu rechnen. Die Kostenverteilung auf die einzelnen Maßnahmen und Haushaltsstellen wird im Zuge der Antragstellung zur Förderung nach BayFAG festgelegt und im technischen Beschluss dann näher erläutert.

Hinzu kommen noch Kosten für lose Einrichtung und Ausstattung i.H.v. 898.000,00 Euro. Für Umzüge, Transport, (De)Montagen, u.ä. sind 20.000,00 vorgesehen.

 

Somit wird derzeit von Investitionskosten von rund 18,52 Mio Euro ausgegangen.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Im gültigen Investitionsprogramm 2020 2024 sind insgesamt Mittel in Höhe von 16,698 Mio € eingeplant.

Die Kostensteigerungen resultieren insbesondere aus aktuellen Preisentwicklungen und den zusätzlich notwendigen Brandschutzarbeiten im Bestandsgebäude.

Die Kostensteigerungen werden im Zuge der Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt.

 

 

5. Zeitlicher Ablauf

Der Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Nach Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung wird der Regierung der Oberpfalz der FAG-Antrag vorgelegt.

Nach der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn können die Ausschreibungen veröffentlicht werden. Mit der Baumaßnahme kann dann nach Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung voraussichtlich im Frühjahr 2022 begonnen werden.

 


 

Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Erweiterung der Grundschule für drei Klassenzüge mit Aufbau eines offenen Ganztagsangebotes und die Erweiterung der Mittelschule um zwei Deutsch-Klassen sowie zusätzliche Ganztagsflächen werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage beschlossen. Mit der Maßnahme werden auch Räume für einen achtgruppigen integrativen Kinderhort geschaffen.

 

 


Anlagen:

 

Planstand Vorentwurf

Formular Klimavorbehalt - Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planstand Vorentwurf (7039 KB)    
Anlage 2 2 Umbau und Erweiterung Konradschule Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 (1992 KB)