Vorlage - VO/21/18062/66  

 
 
Betreff: Regensburger Modell Wohnungstausch (RMW)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 29. Mai 2019 wurde das Regensburger Modell Wohnungstausch beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Programm als Pilotprojekt zunächst für zwei Jahre im Rahmen der Richtlinie vom 11.04.2019 durchzuführen. Hierbei wird im Wesentlichen die Zielsetzung verfolgt, Seniorinnen und Senioren ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen und sie beim Umzug in eine kleinere, für ihre Lebenssituation geeignetere Wohnung zu unterstützen. In einem altersgerechten Wohnumfeld können ältere Menschen sicherer und selbstbestimmter leben, während gleichzeitig neuer Wohnraum für Familien frei wird.

 

Es wurden bzw. werden Fördermittel für Personalkosten und Sachausgaben bis zum 31. Oktober 2021 durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gewährt (Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter). Zu prüfen ist, ob das Programm nach Ablauf der Pilotphase weitergeführt werden soll.

 

 

Warum RMW

 

Zur Bewältigung der angespannten Wohnungsmarktsituation in Regensburg wurde die Wohnbauoffensive ins Leben gerufen. Ziel ist es, zügig mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, ohne dabei ein qualitätsvolles Wohnumfeld zu vernachlässigen. Durch die Wohnbauoffensive wurden nicht nur Maßnahmen und Aktivitäten gebündelt und angestoßen, sondern auch alternative Möglichkeiten der Wohnraumbeschaffung in Erwägung gezogen. Eines davon ist das Projekt RMW, das am 1. November 2019 begonnen wurde, nachdem der Förderantrag durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bzw. das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) genehmigt worden war. Bei dieser Förderung werden anteilige Personal- und Sachkosten in der Anlaufphase finanziert.

 

 

Bisherige Einzelprojekte im Rahmen des RMW

 

Die erste Antragstellung ging am 4. November 2019 ein. Es handelte sich hierbei um einen 84-jährigen Mann, der aufgrund mehrerer Operationen große Probleme hatte, seine Drei-Zimmer-Wohnung im dritten Obergeschoss zu erreichen. Es konnte ihm eine Zwei-Zimmer-Wohnung im ersten Stock mit Aufzug vermittelt werden.

 

Bislang wurden insgesamt sechs Umzüge von Senioren und Seniorinnen von einer zu großen in eine kleinere altersgerechte Wohnung unterstützt und bei der Umzugsorganisation begleitet. Darüber hinaus gab es ca. 20 Anfragen, die aufgrund fehlender Antragsvoraussetzungen zwar keine finanzielle Unterstützung, aber zum Teil Hilfe in Form von Beratung und sonstiger persönlicher Unterstützung erhielten.

 

Insbesondere folgende Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit wurden im Zeitraum von November 2019 bis April 2021 durchgeführt:

- Zwei ausführliche Berichte über das RMW in der Mittelbayerischen Zeitung

- Ein großer Bericht mit praktischem Beispiel eines Umzugs in der Straßenzeitung

  Donaustrudel“

- Artikel im „Bei uns“

- Information auf der Webseite der Stadt www.regensburg.de

- Vortrag bei den Sozialen Initiativen Regensburg

- Vortrag bei der Stadtbau GmbH

- Vortrag beim Seniorenbeirat

- Versendung eines Flyers an alle Wohnungsgesellschaften in Regensburg

- Verteilung des Flyers an alle einschlägigen Einrichtungen und Beratungsstellen (z. B.

  Seniorenbeirat, Seniorenamt, Mehrgenerationenhaus)

- Versendung eines Zwischenberichts im Januar 2021 an alle einschlägigen Institutionen und

  Baugesellschaften.

Einige geplante Informationsveranstaltungen konnten allerdings aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

 

r den Fall der Fortsetzung des RMW werden diese Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit fortgeführt und in geeigneter Weise erweitert. Insbesondere sind hier zu nennen:

- Veröffentlichung von Artikeln in Printmedien (Mittelbayerische Zeitung, Donaustrudel …)

- Neuauflage eines aktualisierten Flyers

- Versendung und Verteilung des Flyers an alle Wohnbaugesellschaften und einschlägigen

  Einrichtungen in Regensburg

- Versendung eines aktuellen Berichts an alle einschlägigen Institutionen und Wohnbauge-

  sellschaften

- Vorträge bei Beratungsstellen und sonstigen Multiplikatoren

 

 

 

Benötigter Haushaltsansatz bei Fortführung des RMW

 

Es wird von notwendigen Haushaltsmitteln in Höhe von etwa 17.000 € pro Jahr ausgegangen. In dieser Summe sind fünf Umzüge von einer Drei-Zimmer-Wohnung in eine Zwei-Zimmer-Wohnung und zwei Umzüge aus einer Wohnung mit vier bzw. mehr Räumen berücksichtigt.

 

 

Modifikation des RMW

 

Aufgrund der Gewährung von Fördermitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales handelt es sich bei der Zielgruppe um Senioren und Seniorinnen ab dem 60. Lebensjahr. Daher konnten verschiedene Personengruppen, die sich nach den Leistungen des RMW erkundigten, nicht berücksichtigt werden. Hier ist anzumerken, dass die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem RMW in den Flyern, im Internet und in den Artikeln der Printmedien veröffentlicht waren. Es ist somit davon auszugehen, dass eine Vielzahl von informierten Personen, die nicht für die Leistungen in Frage kommen, sich auch nicht beim Amt für Stadtentwicklung gemeldet haben.

 

Dennoch sind insbesondere folgende Anfragen beim Amt eingegangen, die keine finanziellen Hilfen erhalten konnten:

 

- Personen waren zu jung,

- die Wohnung war zu klein bzw. erreichte nicht die erforderliche Mindestzahl an

  Wohnräumen oder

- die Einkommensgrenzen wurden überschritten.

In einem Fall wollte eine ältere Dame dann wegen des finanziellen Aufwands doch

nicht aus der 4-Zimmer-Wohnung ausziehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Beschränkung des Programms auf die Gruppe der Senioren und Seniorinnen aufzuheben und auf alle Haushalte auszudehnen, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

 

Die Richtlinie für das RMW vom 11.04.2019 wird entsprechend geändert.

 

 

 

Fazit:

 

Die wichtigste Zielgruppe sind weiterhin Senioren und Seniorinnen. Diese leben nicht selten in großen Wohnungen, die Kinder sind aus dem Haus, evtl. ist auch ein Ehepartner verstorben. Kinder leben manchmal weit weg von Regensburg und können den Eltern nicht mehr in dem notwendigen Maße helfen. Personen dieser Zielgruppe ziehen meist nur sehr ungern aus dem vertrauten Umfeld aus, auch wenn die Gegebenheiten bezüglich des barrierefreien Zugangs zur Wohnung, der Wohnungsausstattung insgesamt und des Reinigungs- und Pflegeaufwandes für die Wohnung keineswegs altersgerecht sind.

 

Dieser Personenkreis kann nur mit persönlicher und finanzieller Unterstützung zu einem Wohnungswechsel bewegt werden. Deshalb sollten diese Angebote r Senioren und Seniorinnen im Rahmen des RMW weitergeführt werden.

 

Darüber hinaus wird die Beschränkung auf die Gruppe der Senioren und Seniorinnen aufgehoben, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Antragstellung nach dem RMW vorliegen. Dadurch besteht die glichkeit, mehr Wohnraum für Familien zu generieren.

 

Eine Fortführung des Programms bis zunächst 31.12.2025 erscheint sinnvoll, da bis zu diesem Zeitpunkt die Einstufung des Stadtgebiets als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf durch den Freistaat Bayern neu entschieden wird.

 

 

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Regensburger Modell Wohnungstausch

    nach Beendigung der Pilotphase bis zum 31.12.2025 fortzuführen und die Richtlinie vom   

    15.06.2021 gemäß den Inhalten der Beschlussvorlage anzupassen.

 

3. Für das RMW werden die im Haushalt notwendigen Mittel in Höhe von 17.000 € pro Jahr

    ab dem Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.

 


Anlagen:

 

- Änderungen Richtlinie RMW

- Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Änderungen Richtlinie RMW (550 KB)    
Anlage 2 2 Klimavorbehalt - Stufe 3 (1990 KB)