Vorlage - VO/21/18066/61  

 
 
Betreff: Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Wiederaufnahme des Verfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
27.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Ausgangssituation:

 

Am 15.09.2009 wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes und deren gemeinsame Darstellung in einem Planwerk beschlossen.

Die Erforderlichkeit der Fortschreibung begründete sich insbesondere aus folgenden Punkten:

  • Deutliche Überschreitung des Planungshorizonts für den FNP (i.d.R. 10 15 Jahre).
  • Änderung zahlreicher gesetzlicher Grundlagen (Natur- und Umweltschutz, Umweltverträglichkeit, Wasserhaushalt, europäische Gesetzgebung).
  • Eingriffs-Ausgleichs-Problematik macht einen zusammenhängenden, fachlich abgestimmten und ausreichend großen Fchenpool (im Sinne eines städtischen Öko-Kontos) für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
  • Viele für Regensburg maßgebliche Rahmenbedingungen (z.B. Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung, demografische Entwicklung, brachgefallene oder sonst freiwerdende Areale; Aktualisierung Arten- und Biotopschutzprogramm) haben sich weiterentwickelt.

 

Gleichzeitig bietet sich die Gelegenheit zur Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan sowie die Möglichkeit, das „Planwerk FNP / LP“ komplett in zeitgemäßer digitaler Technik zu erarbeiten und für Interessierte (Bürger, Investoren, Fachdienststellen, Landes- und Bundesbehörden etc.) leicht zugänglich im Internet zur Verfügung zu stellen.

 

Zu Beginn der Fortschreibung 2009 wurden in einem ersten Schritt die verschiedenen vorhandenen fachlichen Grundlagen auf Aktualität und Einschlägigkeit gesichtet und ausgewertet (Fach- und Entwicklungspläne, Rahmenpläne und Gutachten, wie z.B. Fachprogramm Wohnen II, Gewerbeflächenentwicklungskonzept, Arten- und Biotopschutzprogramm „ABSP“, Altlastenkataster, Sportentwicklungsplan, Stadtteil-Rahmenpläne, Spielraumentwicklungsplan, Konzept Kinder- und Familienfreundlichkeit, Bedarfspläne für Kleinkinderbetreuung, Einzelhandelsrahmenkonzept etc.).

 

In weiteren Schritten wurden fachliche Lücken/Defizite identifiziert, die ggf. durch externe Fachgutachten aktualisiert werden sollten (z.B. Klimagutachten, Freiraumentwicklungskonzept). Als wesentliche fachliche Grundlage sollte dazu der Landschaftsplan von externen Fachplanern erarbeitet werden, da hierzu die Personalkapazitäten intern nicht ausreichten.

Außerdem sollte im Rahmen der FNP-Fortschreibung auch die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes betrieben werden, um die Ziele des VEP überprüfen und ggf. modifizieren zu können.

 

In den vergangenen Jahren wurde bei der Bearbeitung insbesondere der Klimaaspekt verstärkt untersucht. Hierzu wurde im Rahmen des ExWost Modellvorhabens eine Klimafunktions- sowie eine Planhinweiskarte erstellt. Bis Ende 2015 erfolgten verwaltungsinterne Grundlagenermittlungen, wurden erste Workshops durchgeführt sowie verschiedene Entwicklungsszenarien erarbeitet und bewertet.

 

Mit Beschluss vom 19.01.2016 (Nachverdichtungs- und Umnutzungspotentiale für Wohnungsbau im Stadtgebiet Regensburg) wurden die Arbeiten an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ausgesetzt. Das bis dahin mit der Bearbeitung betraute Personal ist seitdem für die Erstellung von Bebauungsplänen insbesondere der sog. Wohnbauoffensive eingesetzt.

 

2018 erfolgte der Beschluss zur Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungsplanes für die Stadt Regensburg. Dieser stellt die Grundlage für den Flächennutzungsplan dar, der im Anschluss erarbeitet werden soll und die Aussagen des Stadtentwicklungsplans bauplanungsrechtlich weiter konkretisiert.

Es soll zeitnah und unmittelbar im Anschluss an den Stadtentwicklungsplan die Bearbeitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wieder aufgenommen werden.

 

Strategie/ Zeitplan:

Seit der Unterbrechung der Bearbeitung 2016 wurden für die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplanes neue Gutachten erstellt. Diese können für den Flächennutzungsplan verwendet werden (u.a. Freiraumentwicklungskonzept, Gewerbeflächenkonzept, Einzelhandels- und Zentrenkonzept). Andere Fachbeiträge sind allerdings zwischenzeitlich überholt bzw. sind grundsätzlich neu zu erstellen. Um zeitnah wieder mit der Bearbeitung der Neuaufstellung beginnen zu können, sind in einer ersten Bearbeitungsphase die vorhandenen Grundlagen zu sichten und erforderliche Arbeitsschritte zu definieren. Soweit möglich, soll noch im laufenden Jahr bereits mit der Vergabe erforderlicher Gutachten und Untersuchungen begonnen werden.

Damit kann sichergestellt werden, nach Abschluss des Stadtentwicklungsplanes unmittelbar mit der Erarbeitung eines neuen Vorentwurfs mit integriertem Landschaftsplans beginnen zu können.

Voraussichtlich 2022 erfolgt dann der Einstieg in das formelle Bauleitplanverfahren zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung mit integriertem Landschaftsplan.

Sobald konkrete Vorschläge zur Organisation, Methodik und Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegen, wird die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen entsprechende Vorschläge unterbreiten. Aktuell ist vorgesehen, zur verwaltungsinternen Bearbeitung des Projektes eine referats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Stadtplanungsamtes einzurichten.

Aufträge an externe Fachplaner und Gutachter werden nach Bedarf und nach entsprechenden Ausschreibungsverfahren vergeben.

 

Finanzielle und personelle Ausstattung

Die für die notwendigen Gutachten und Untersuchungen erforderlichen Planungsmittel wurden im HH 2021 angemeldet und genehmigt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel bis 2024 skizziert, die Anpassung der Finanzplanung erfolgt zu jedem Haushaltsjahr.

 

r die Durchführung des Verfahrens wäre im Hinblick aus den Erfahrungen der bisherigen Bearbeitung ein Projektteam mit 6 Personen bestehend aus 1 Projektleitung, 4 Personen Sachbearbeitung und 1 Zeichenkraft sinnvoll.

Aus Sicht der Verwaltung könnte die Durchführung des Verfahrens mit eigenem Personal erfolgen. Allerdings sind Mitarbeiter/innen aktuell und auch langfristig durch laufende Bebauungsplanverfahren und andere Projekte gebunden.

Eine entsprechende Stellenplanung ist noch zu erarbeiten und die notwendigen Projektstrukturen hierfür aufzubauen. Die erste Bearbeitungsphase wird mit eigenem Personal vorbereitet und durchgeführt.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten an der Neuaufstellung des FNP mit integriertem Landschaftsplan, wie im Sachverhalt dargestellt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wieder aufzunehmen.

 


Anlagen:

 

1 Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO-18066-61-Klimavorbehalt (172 KB)