Vorlage - VO/21/18068/31  

 
 
Betreff: Endlagerung hochradioaktiver Abfälle - Stellungnahme der Gebietskörperschaften der Oberpfalz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
06.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

1. Hintergrund

 

Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung bis zum Jahr 2022. Übrig bleiben u. a. 1900 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen, die dauerhaft sicher endgelagert werden müssen. Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden. Die einzelnen Verfahrensschritte regelt das Standortauswahlgesetz (StandAG). Es wurde auf Basis der Empfehlungen der Endlagerkommission fortentwickelt und trat im Mai 2017 in Kraft.

 

2. Ablauf des Standortauswahlverfahrens

 

Das Standortauswahlverfahren begann 2017 mit einer „weißen Landkarte“. Das bedeutet, dass zu Beginn alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen wurden. Die Gebiete wurden zunächst auf Basis von vorhandenen geologischen Daten auf ihre Eignung untersucht, in den folgenden Phasen geschieht dies mittels Erkundungsprogrammen. Nach dem StandAG gibt es drei Phasen.

 

1. Phase: Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen (§§ 13 und 14 StandAG)

In der 1. Phase sammelt die BGE mbH (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH), das mit der Suche beauftragte Unternehmen, geologische Daten der Bundesländer und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus.

 

Damit alle Interessierten möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE mbH am 28. September 2020 den sog. Zwischenbericht Teilgebiete zur Diskussion. Laut Bericht bieten 54 % der Fläche Deutschlands „geologisch günstige Voraussetzungen für die weitere Suche nach einem Endlager“, u. a. auch ca. 2/3 der Fläche Bayerns, darunter weite Teile der Oberpfalz. In der Oberpfalz findet sich das grundsätzlich als Wirtsgestein geeignete Kristallin, dies sind i. S. d. StandAG hochmetamorphe Gesteine (v. a. Gneis) und Granit.

 

Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war zugleich der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete. Sie richtet sich an Bürger*innen, Kommunen, gesellschaftliche Organisationen und

Wissenschaftler*innen. Die Fachkonferenz begann mit einer Auftaktveranstaltung am 17. und 18. Oktober 2020. Ihr Ziel war es, eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Interessierten zu schaffen und die Selbstorganisation der Fachkonferenz-Teilnehmer*innen anzustoßen. Es folgen drei Beratungstermine, auf welchen der Zwischenbericht zur Diskussion steht.

 

Nach Abschluss der Beratungen übermittelt die Fachkonferenz ihre Ergebnisse an die BGE mbH, die diese wiederum bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat. Nach der Anwendung weiterer Kriterien und vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen übermittelt die BGE mbH am Ende der ersten Phase einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung).

 

Das BASE prüft den Vorschlag und richtet in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz ein. Sie sind die wichtigsten Gremien zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort und können beispielsweise Stellungnahmen abgeben, Nachprüfaufträge anfordern oder wissenschaftliche Expertise einholen. Am Ende der Beteiligung und Überprüfung übermittelt das BASE den Vorschlag an die Bundesregierung. Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden die gewählten Volksvertreter*innen des Bundestags per Gesetz.

 

2. Phase: Übertägige Erkundung und Vorschlag für untertägige Erkundung (§ 16 StandAG)

In der 2. Phase finden übertägige Erkundungen in den Standortregionen statt. Die BGE mbH untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE mbH ein genaues Bild der Geologie. Auf dieser Basis schlägt sie vor, welche Standorte in der dritten Phase untertägig erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet wieder der Gesetzgeber.

 

3. Phase: Untertägige Erkundung (§ 18 StandAG)

In der 3. Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten durch die BGE mbH. Geolog*innen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Erkundungsdaten legt die BGE mbH einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt den bestmöglich sicheren Endlagerstandort vor. Über den Standort entscheidet abschließend der Bundestag per Gesetz.

 

 

3. Beteiligung der Stadt Regensburg und der Gebietskörperschaften der Oberpfalz

 

Vor dem zweiten Beratungstermin Fachkonferenz haben die Gebietskörperschaften der Oberpfalz eine gemeinsame Stellungnahme an die BGR mbH übersandt (vgl. Anlage).

Es wurden Anmerkungen und Kritik zum Zwischenbericht vom Zwischenbericht Teilgebiete vorgebracht sowie Forderungen für das weitere Vorgehen gestellt.

Die Oberpfalz ist als Standortregion für ein atomares Endlager insbesondere aufgrund geologischer Gegebenheiten nicht als bestmöglicher Standort zu werten und daher aus dem weiteren Suchverfahren auszuschließen.


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 


Anlage:

 

Endlagerung hochradioaktiver Abfälle Stellungnahme der Gebietskörperschaften der Oberpfalz

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Stellungnahme Zwischenbericht Teilgebiete - Oberpfalz (2936 KB)