Vorlage - VO/21/18071/51  

 
 
Betreff: Neuschaffung und personelle Besetzung des Stadtteilprojektes Süd-West
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
22.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

I. Stadtteilprojekte im Allgemeinen

 

1997 eröffnete in Burgweinting das erste Stadtteilprojekt als dezentrale Einrichtung des Amtes für Jugend und Familie mit wesentlich aufsuchendem Arbeitsauftrag. Inzwischen existieren sechs Stadtteilprojekte in Regensburg, die in ihrem Auftrag identisch, in ihrer Schwerpunktsetzung unterschiedlich und in ihrer Genese heterogen sind.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2014 (VO/14/09980/51) wurde die Verwaltung beauftragt die im Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut umzusetzen. Dieser Katalog vom Dezember 2013 schlug mit sehr hoher Priorisierung die darin enthaltene Maßnahme Nr. 112 vor, wonach der Ausbau und die Weiterentwicklung von Stadtteilprojekten/Familienzentren kurzfristig zu verfolgen ist. Gleichzeitig wird Nr. 8.2. der Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2014 2020 Rechnung getragen. Darin ist festgelegt: „Ausbau von Stadtteilprojekten. Wir wollen unter Einbeziehung der Erfahrungen von bestehenden Stadtteilprojekten dieses Angebot auf andere Stadtteile ausweiten.“

 

Auf Grundlage des ursprünglichen Konzeptentwurfes vom 03.03.2015 wurde am 04.07.2019 eine Konzept-Fortschreibung 2025 für die Weiterentwicklung der Stadtteilprojekte vorgelegt und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen (siehe Anlage I: Stadtteilprojekte im Wandel Konzept-Fortschreibung 2025).

 

 

II. umliche Zuständigkeit

 

Gemäß der Konzept-Fortschreibung 2025 ist ein weiterer Handlungsbedarf für ein Stadtteilprojekt für den südwestlichen Stadtbereich zu erkennen. Die hohen Fallzahlen des Sozialpädagogischen Fachdienstes in diesem Stadtbereich und die Rückmeldungen der Jugendsozialarbeiterin aus der Grundschule Königswiesen und der Fachkräfte aus dem dortigen Familienzentrum sprechen für die Realisierung eines Stadtteilprojektes.

 

Im Stadtviertel Königswiesen-Süd weisen zudem die Indikatoren

Anteil der 18- bis 64-jährigen Empfänger von Grundsicherung,

Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen an allen Wohneinheiten und

Anteil der Wohngeldempfängerhaushalte an allen Haushalten

weit überdurchschnittliche Werte auf (Vgl. Bericht zur sozialen Lage in Regensburg 2011, S. 84), was ebenfalls für den Bedarf eines Stadtteilprojektes spricht. Eine Einbindung in das geplante neue Wohnungsbau- und Nahversorgungsprojekt in Königswiesen Nord würde sich als Möglichkeit der Umsetzung anbieten. Dort hat der potentielle Investor 120 m² Fläche für soziale Zwecke vorgesehen.

 

Das Einzugsgebiet des Stadtteilprojekts Süd-West soll folgende Blockgruppen umfassen:

 

 

- Kumpfmühl

- Eisbuckel

- St.-Wolfgang-Straße Siegfriedstraße

- Königswiesenweg

- Kumpfmühler Kastell

- Kaulbachweg

- Ganghofersiedlung-West

- Ganghofersiedlung-Ost

- Ziegetsdorf-West

- Ziegetsdorf-Ost

- Neuprüll

- Königswiesen-Süd

- Dr.-Gessler-Straße

- Friedrich-Ebert-Straße

- Dechbetten

 

 

 

III. Kenndaten über den Einzugsbereich

 

Aus nachstehender Tabelle werden die Fallzahlen des Sozialpädagogischen Fachdienstes bezogen auf die Pflichtaufgaben der Leistungen der Jugendhilfe gem. § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, der §§ 27ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung und des § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe sowie des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen gem.
§ 8a SGB VIII und der Inobhutnahmen gem. § 42 dargestellt.

 

Leistung oder sonstige Aufgaben gem. SGB VIII

2020

2019

2018

§ 13 Abs. 3

Stationäre Jugendsozialarbeit

1

2

1

§ 16

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

in Form von Beratung

11

21

26

§ 16

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

In Form von Frühen Hilfen (Aufsuchende Interaktionsberatung, Familienpflege, Familienkinderkrankenschwester)

7

11

9

§§ 17/18

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung / Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

30

12

15

§ 18 Abs. 3

Begleiteter Umgang

12

11

8

§ 19

Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

2

1

1

§ 27 Abs. 2

Sonstige Hilfe zur Erziehung

(Aufsuchende Familientherapie, N-Plus, Familienrat, Ich-schaff-das)

25

19

25

§ 29

Soziale Gruppenarbeit

1

1

2

§ 30

Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer

15

23

34

§ 31

Sozialpädagogische Familienhilfe

44

43

47

§ 32

Erziehung in einer Tagesgruppe

12

13

13

§ 34

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

25

23

14

§ 35a Abs. 2 Ziff. 1

Ambulante Eingliederungshilfe

14

23

24

§ 35a Abs. 2 Ziff. 2

Teilstationäre Eingliederungshilfe

15

17

18

§ 35a Abs. 2 Ziff. 4

Stationäre Eingliederungshilfe

9

4

14

§ 41 i. V. m. § 30

Betreuungshelfer für junge Volljährige

6

9

9

§ 41 i. v. m. § 34

Stationäre Jugendhilfe für junge Volljährige

8

10

11

§ 41 i. v. m. § 35a Abs. 2 Ziff. 1

Ambulante Eingliederungshilfe für junge Volljährige

3

1

1

§ 41 i. v. m. § 35a Abs. 2 Ziff. 2

Teilstationäre Eingliederungshilfe für junge Volljährige

0

0

0

§ 41 i. v. m. § 35a Abs. 2 Ziff. 4

Stationäre Eingliederungshilfe für junge Volljährige

4

6

4

§ 8a

Kindeswohlsgefährdungsüberprüfungen

36

34

41

§ 42

Inohbutnahmen

19

2

17

 

Die Zahlen zeigen eine hohe Belastung des Einzugsgebietes, diese sind zudem nur geringfügigen Schwankungen unterworfen, was aus der Zeitreihe 2018 bis 2020 abzuleiten ist.

 

 

Diese Abbildung zeigt in grün den Einzugsbereich des Stadtteilprojekts Süd-West, sowie dessen geplanten Standort.

 

Die roten Flächen stellen die, auf Grundlage einer Erhebung zwischen den Jahren 2016 und 2018 identifizierten, im Sinne der Jugendhilfe (Gebiete mit hohen Jugendhilfequoten) benachteiligten Gebiete im Stadtgebiet Regensburg dar.

 

Die oben dargestellten Fallzahlen generieren sich zu einem Großteil in den rot markierten Gebieten innerhalb des Einzugsgebietes.

 

Mit der Schaffung des Stadtteilprojektes Süd-West        wird eine wichtige Lücke hinsichtlich der Versorgung der Adressat/-innen der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen. Mit dem Stadtteilprojekt Süd-West und den bestehenden Stadtteilprojekten:

-     Nord

      West

-     d

-     Ost

-     Hohes Kreuz/Ostenviertel und

-     Burgweinting

sind sieben der acht identifizierten Bedarfsregionen mit einem Stadtteilprojekt versorgt.

 

V. Persönliche und räumliche Ausstattung

 

Bereits im Konzept 2020 - Stadtteilprojekte im Wandel, beschlossen im Jugendhilfeausschuss am 16.04.2015 (VO/15/10835/51) wird idealtypisch von einer Mindestbesetzung in Stadtteilprojekten von zwei Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und einer Erzieherin / einem Erzieher im Umfang einer halben Stelle ausgegangen. Letztere Fachkraft verfügt über die entsprechenden Schlüsselkompetenzen in den Bereichen der Kleinkind- und Elementarpädagogik, sowie Gruppenarbeit mit Kindern und Spielpädagogik. Durch diese interdisziplinäre Zusammensetzung des Stadtteilprojekteteams können Hilfen zunehmend aus einer Hand, d. h. von einer Stelle, oft auch von einer Person geleistet werden. Das ist in diesem Fall sehr bedeutsam, weil die Zielklientel des Stadtteilprojektes meist nur über einen intensiven Beziehungsaufbau, der ein hohes Maß an Kontinuität erfordert, emotional und fachlich zu erreichen ist.

 

Gleichzeitig können bisher notwendige Weitervermittlungen an kostenintensive Einrichtungen der Jugendhilfe (heilpäd. Tagesstätten und Heime) vermieden werden. Diese Personalstruktur hat sich bewährt und wird weiterhin als bedarfsgerecht bewertet, daher findet sich dieser Personalansatz auch in der Konzeptfortschreibung beschlossen am 04.07.2019 (VO/19/15641/51) wieder.

 

Das Stadtteilprojekt soll gemäß städtebaulichem Vertrag im Neubau des Viertelzentrums Königstor in Königswiesen Nord, Ecke Dr.-Gessler- und Friedrich-Ebert-Straße, entstehen. Nach Beschlusslage und damit einhergehendem Eckpunktepapier ist mit der F & B Grundbesitz Regensburg II GmbH vereinbart, dass im neuen Quartierszentrum nach Fertigstellung für das Stadtteilprojekt 115 m² mietfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

 

V. Finanzielle Auswirkungen

Konkret bedeutet dies, zusätzlichen Personalausgaben lt. Verwaltungsanordnung VA 11.21 für Personalkosten verortet am Stadtteilprojekt ‚d-West für

eine Vollstelle Sozialpädagogin/Sozialpädagoge als Leitung i. H. v. 68.150,00 €,

eine Vollstelle Sozialpädagogin/Sozialpädagoge i. H. v. 68.150,00 € und

eine Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden) Erzieherin/Erzieher i. H. v. 31.375,00 €.

 

Entsprechende Stellenplananträge wurden zum Haushalt 2022 gestellt.

 

Die für die Beschaffung von Ausstattungen erforderlichen Mittel sind im Vermögenshaushalt 2022 auf der HHSt. 1.4530.9351 i. H. v. 21.200,00 Euro angemeldet.

 

 

 

VI. Klimavorbehalt

 

Die Vorlage hat weder gravierende positive noch negative Auswirkungen auf das Klima. Durch den sozialräumlichen Charakter eines Stadtteilprojektes wird das Mobilitätsaufkommen leicht reduziert. Die Prüfung auf Leitbildkonformität entfällt. Das Ergebnis ist in Anlage II dokumentiert.

 

 

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Stadtteilprojekt Süd-West – wie dargestellt – im Stadtteil Königswiesen neu zu schaffen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I_Konzeptfortschreibung StP 2025 (1659 KB)    
Anlage 2 2 Anlage II_Klimavorbehalt_Stadtteilprojekt Süd-West_stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1948 KB)