Sachverhalt:
Musikunterricht an Grundschulen Die Sing- und Musikschule ist bereits seit dem Jahr 1910 fester Bestandteil des außerschulischen Unterrichts an Regensburger Grundschulen. Der Unterricht der „Singschule“ beschränkte sich dabei ausschließlich auf Angebote der „Musikalischen Grundfächer“ insbesondere der Sing- und Blockflötenklassen. Ganztagsschulen In den Ganztagsschulen ist die Sing- und Musikschule lt. Stadtratsbeschluss vom 17.05.2018 mit ihrem Musikunterricht in den Fächern Singklassen, Instrumentalklassen (Flöte und Schlagzeug) sowie Chorklassen vor Ort. Nutznießer dieses gebührenfreien Angebots sind Teilnehmer aus den offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie der weiteren Ganztagseinrichtungen: Horte und der langen Mittagsbetreuung. Grundschulen Mit Beschluss vom 11.04.2019 eröffnete der Stadtrat allen Schüler/innen der Regensburger Grundschulen die Möglichkeit am gebührenfreien Grundausbildungsunterricht in den Fächern Singklasse, Instrumental- oder Chorklasse teilzunehmen. Diese Entscheidung ist mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2020 bestätigt worden. Im Schuljahr 2019/20 leistete die Sing- und Musikschule im Bereich der musikalischen Grundausbildung an Regensburger Grundschulen mit Sing-, Flöten-, Trommel- und Chorklassen einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Ausbildung der Grundschulkinder. Dabei ist die Sing- und Musikschule an 16 Grundschulen vertreten, hinzu kommen Chorklassen im Haus der Musik. Derzeit werden insgesamt 1.585 Schüler/innen in Sing- und Instrumental-, sowie Chorklassen unterrichtet. Übersicht Grundschulbereich (Regelschule und Ganztagsschule)[1] a.) Anzahl der Anmeldungen
b.) Anzahl der Unterrichtseinheiten
Fiktive Kosten Regelschule
Ermittlung des fiktiven Gebührenausfalls an den Regelschulen durch den kostenfreien Unterricht: der Betrag von € 130.536 beruht allerdings auf der Annahme, dass alle aktuell teilnehmenden Kinder auch die vollen Gebühren entrichten. Tatsächlich ist aber zu berücksichtigen, dass
Nach einem Pilotprojekt wurde mit dem Schuljahr 2018/19 an den Ganztagsgrundschulen und seit dem Schuljahr 2019/2020 auch an den sonstigen Grundschulen (Regelschulen) eine kostenfreie musikalische Grundausbildung angeboten.
Beim Angebot in der Ganztagsschule darf aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Gebühr verlangt werden, weshalb es kostentechnisch auch nicht als reguläres Angebot der Sing- und Musikschule bewertet wird. Die Kosten werden daher über die damit verbundenen Personalkosten abgebildet. Bei 39 Unterrichtseinheiten sind dies ca. 120.000 € (im Beschluss vom 17.05.2018 wurde mit rund 150.000 € gerechnet).
Bei den Schülern der Regelschule, bei denen der Unterricht in ihrer Freizeit, im Rahmen des Hortbesuchs oder bei der langen Mittagsbetreuung stattfindet, wäre die Erhebung einer Gebühr grundsätzlich möglich und wurde vor Einführung des Angebots auch verlangt. Dieses Angebot wird daher mit dem Gebührenausfall bewertet, da es sich grundsätzlich um ein reguläres Angebot handelt. Auf Basis der aktuellen Zahlen wäre der Gebührenausfall bei ca. 130.000 €. Der Gebührenausfall für 2018/2019 auf Basis der Schülerzahlen 2017/2018 auf ca. 87.000 € geschätzt (vgl. Beschluss vom 11.04.2019).
Insgesamt muss das gebührenfreie Angebot in Grundschulen für 2019/2020 mit Kosten von ca. 250.000 € bewertet werden. Dies ist eine Steigerung von 13.000 € (+5,5 %) zu 2018/2019. Dies ist auch auf eine kleine Nachbesserung der Berechnung sowie die Aktualisierung der Personalkosten zurückzuführen.
Allgemeine Bewertung der Auswirkungen auf die Finanzen der Sing- und Musikschule: Die Personalkosten liegen seit 2017 beim Amt für musische Bildung unverändert bei rund 2 Mio. € jährlich. Das gebührenfreie Angebot hat hier also nicht zu einer deutlichen Ausweitung der Kosten geführt. Die Gebührenausfälle durch den Grundschulunterricht lassen sich nicht aus den Zahlen der Vorjahre ablesen, da in 2017 und 2018 Gebührenerhöhungen erfolgten und 2020 ein Jahr mit pandemiebedingten Unterrichtsausfällen und daher Gebührenausfällen war.
Die Fortschreibung des gebührenfreien Angebots ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Regensburg und wird jährlich überprüft. Dem Stadtrat ist einmal jährlich Bericht zu erstatten.
Die mit dem Angebot verbundenen Kosten und Mindereinnahmen werden bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades der Sing- und Musikschule bzw. des Cantemus-Chores nicht berücksichtigt.
[1] Zahlenmaterial aus Anträgen Zuschuss Kooperationen an den VBSM (Schuljahr 2020/2021)
[2] Abzüglich 7 UE für Zahler ab Klasse 5
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Unterricht der musikalischen Grundausbildung (Singen, Instrumentalklasse, Chorklasse) wird für alle Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Regensburger Grundschulen (Klasse 1-4) im Schuljahr 2021/22 weiterhin gebührenfrei angeboten.
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