Vorlage - VO/21/18093/55  

 
 
Betreff: Jugendbeirat der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
20.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Jugendbeirat repräsentiert die Kinder und Jugendlichen der Stadt Regensburg. Er hat das Ziel, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in die Arbeit des Stadtrats einzubringen und die Stadtbewohner und Verwaltung für die Themen Kinder-, Jugend-, und Familienfreundlichkeit sowie UN -Kinderrecht zu sensibilisieren.

 

Der Jugendbeirat wird seit 2016 in einem zweijährigen Turnus gewählt. Die Dauer der Amtsperiode von zwei Jahren hat sich grundsätzlich bewährt, da dies im allgemeinen dem Lebensrhythmus (Übergang Schule Beruf) von Jugendlichen entgegenkommt.

 

Die Stadt hat aufgrund des Artikels 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Satzung für den Jugendbeirat erlassen, die gemäß § 4 - Wahlen und Amtsdauer- vorsieht, dass der Jugendbeirat für zwei Jahre gewählt wird.

 

Auf Grund von Corona konnte der jetzige Jugendbeirat, der in der Woche vom 02.03. bis 6.3.2020 gewählt wurde, nicht aktiv werden. Die erste Sitzung fand am 16.07.2020 statt. Pandemiebedingt konnten im ersten Amtsjahr keine Aktionen des Jugendbeirates durchgeführt werden. Die besonderen Umstände, die durch die Pandemie verursacht wurden, erfordern eine Veränderung der Satzungen.

 

Der Vorstand des Jugendbeirats plädiert dafür, dass die Amtszeit des aktuellen 3. Jugendbeirats ohne im März 2022 stattfindender Jugendbeiratswahlen um ein Jahr von der Stadt Regensburg verlängert wird.

 

Dies ist nach Prüfung durch das Rechtsamt nur durch eine Satzung zur Änderung der Jugendbeiratssatzung vom 01.07.2015 möglich, mit welcher für einen bestimmten Zeitraum eine Sonderregelung r die im März 2022 beginnende Amtszeit des 4. Jugendbeirats und für seine Besetzung im Wege der Entsendung der stimmberechtigten Mitglieder und der Bestimmung der Nachrücker durch die Stadt Regensburg als neuer § 15 a in die Jugendbeiratssatzung eingefügt wird.

 

Der Jugendbeirat sprach sich in seiner Sitzung am 25.06.2021 r die Verlängerung der Amtszeit aus. Im Zeitraum vom 27.02. 03.03.2023 wird dann wieder regulär eine Wahl zum 5. Jugendbeirat gemäß der bestehenden Jugendbeiratssatzung und der einschlägigen Wahlordnung stattfinden.

 

Pandemiebedingt wurden bereits andere gesetzliche Sonderregelungen getroffen, im Besonderen für die Gemeinde- und Landkreiswahlen 2021 im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (GLKrWG Art.60 b).

 

r die Mobilisierung der Wahlberechtigten ist eine intensive Kooperation mit den

Schulen in Regensburg sehr wichtig. Die Mobilisierung findet in Form von

kommunalpolitischen Planspielen statt. Nach Rückmeldung der Schulen sind diese Planspiele wegen der anhaltenden Auswirkungen der Coronapandemie auf den Schulbetrieb im März 2022 nur schwer durchzuführen.

 

 

Im Vorfeld der Wahl wird eine Schulleiterkonferenz einberufen. In dieser Konferenz

wurde zuletzt wiederholt rückgemeldet, dass die Woche nach den Faschingsferien

der am besten dafür geeignete Zeitraum ist. Eine Verlegung, etwa nach den

Pfingstferien oder an den Schuljahresbeginn, ist nicht zielführend.

 

Durch diese Änderungen wird die Möglichkeit geschaffen, die Amtsperiode des amtierenden Jugendbeirats wegen der besonderen Rahmenbedingungen zu verlängern.

 

Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte.

 


 

 

  1. Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht des Jugendbeirates zur Kenntnis.

 

 

  1. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat laut beigefügtem Entwurf vom 22.06.2021 (Anlage 1) der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1-    Entwurf Änderungssatzung

 

Anlage 2 -   Satzung Jugendbeirat Stadt Regensburg vom 1. Juli 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf Änderungssatzung (113 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Satzung Jugendbeirat vom 01.07.2015 (45 KB)