Vorlage - VO/21/18094/55  

 
 
Betreff: Kinderbeirat der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
22.09.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Kinderberater und Kinderberaterinnen gibt es seit dem Jahr 2015. Diese sind im Konzept zur kinderfreundlichen Kommune mitgenannt. Es ist sinnvoll, dieses Gremium entsprechend mit einem Beschluss zu verankern. 

 

Demokratie und demokratisches Verhaltenssen von jeder neuen Generation neu gelernt und eingeübt werden.“[1] Ohne echte und wirksame Beteiligung und Mitentscheidung von Kindern an der Gestaltung ihrer sozialen Räume ist die Einübung eines demokratischen Verhaltens nicht möglich. Das Recht von Kindern auf Meinungsbildung, -äerung und Beteiligung ist im SGB VIII (siehe § 8 und § 11) sowie in der EU-Grundrechtecharta und der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Der außerschulischen Jugendarbeit kommt dabei eine besondere Verantwortung zu, der Meinung von Kindern im kommunalen Raum Gehör zu verschaffen und alters- und zielgruppenspezifische Beteiligungsformen zu etablieren.

 

Im zweiten Aktionsplan zur kinderfreundlichen Kommune Regensburg ist die zuverlässige Kinder- und Jugendpartizipation als Maßnahme festgeschrieben: „Kinder und Jugendliche werden zuverlässig an allen sie berührenden Belangen beteiligt“[2] und in anstehende Planungsprozesse wie dem Regensburg Plan 2040 einbezogen[3].

 

Die Einrichtung eines Kinderbeirates für die Stadt Regensburg fußt zudem auf dem Konzept zur Kinder- und Jugendpartizipation bzw. der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Regensburg „Es ist deine Stadt Misch dich ein!“.

 

Hier wird insbesondere die strukturelle Verankerung der Kinder- und Jugendpartizipation als Ziel gesetzt. Um eine dauerhafte und verlässliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, müsse diese einerseits konzeptionell in den verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sichergestellt sein, andererseits muss es einrichtungs- unabhängig bzw. einrichtungsübergreifend, vor allem für Belange die die Kommune betreffen, eine zuständige Anlaufstelle geben“.[4]

 

Der in seiner Arbeit von der Geschäftsstelle im Amt für kommunale Jugendarbeit unterstützte Kinderbeirat stellt für die Kinder der Stadt Regensburg eine solche Anlaufstelle dar. Neben dem seit 2016 agierenden Jugendbeirat, in dem sich Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren engagieren, bildet der Kinderbeirat für Kinder von 9 bis 14 Jahren eine zweite Säule innerhalb der kontinuierlichen und langfristigen Beteiligungsstrukturen, die die Stadt Regensburg für Kinder und Jugendliche geschaffen hat.

 

Aus diesem Grund soll dieses Gremium durch einen Beschluss abgesichert werden.

 

 


[1] 16. Kinder- und Jugendbericht des Bundeministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend 2020, S. 7

[2] Die kinderfreundliche Kommune Regensburg. Zweiter Aktionsplan für die Programmlaufzeit 2019 bis 2022, S. 14

[3] vgl. ebd., S. 14

[4] Es ist deine Stadt Misch dich ein! Kinder- und Jugendpartizipation. Konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Regensburg 2015, S. 6


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Der Bericht zu den Kinderberaterinnen und Kinderberatern wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Konzeption des Kinderbeirates wird zugestimmt.

 

 

 


Anlagen:  Entwurf Konzeption Kinderbeirat der Stadt Regensburg

            Dokumentation Kinderberater

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Konzeption - Kinderbeirat (364 KB)    
Anlage 2 2 Kinderberater-A4 (3003 KB)