Vorlage - VO/21/18102/33  

 
 
Betreff: Erneuerung der Öfen sowie Einfuhrmaschinen und Industriebrenner für das Krematorium Regensburg
- Maßnahmenbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Bürgerzentrum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
22.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss vom 10.12.2020 (vgl. VO/20/17405/33) hat der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen der Erneuerung der Öfen sowie der Einfuhrmaschinen mit dem Einbau von Industriebrennern und einer Erdgasdruckerhöhungsanlage für das Krematorium Regensburg grundsätzlich zugestimmt. Im Vollzug dieses Beschlusses wurde das Ingenieurbüro IFE, München, vertreten durch Herrn Dr. Berz, mit der Planung beauftragt.

 

Im Ergebnis der Planung sollen die Öfen einschließlich neuer Ofenmetallgehäuse und neuer Steuerung komplett ersetzt werden. Industriebrenner sollen wie vorgesehen eingebaut werden. Eine Erdgasdruckerhöhungsanlage ist entgegen der ursprünglichen Planung nicht erforderlich, da über den Gasversorger ein ausreichender Druck garantiert werden kann. Die Einfuhrmaschinen sollen nicht nur Instandgesetzt, sondern müssen vollständig erneuert werden. Das Krematorium wird damit auf den Stand der Technik gebracht werden, so dass die Umweltwerte vollständig eingehalten werden können und die Arbeitssicherheit sichergestellt werden kann.

 

Zu den Planungen im Einzelnen:

 

Die Grundlagenermittlung durch das Ingenieurbüro hat nunmehr ergeben, dass die Öfen vollständig ersetzt werden müssen. Die alten Ofenmetallgehäuse können nicht mehr verwendet werden. Sie sind bereits über 30 Jahre alt und an vielen Stellen repariert und verstärkt. Hier wurde bereits im Beschluss vom 10.12.2020 hingewiesen, dass allein dies Mehrkosten von 100.000 € verursacht.

 

Zum weiteren fachlichen Hintergrund: Im Inneren des Ofenmetallgehäuses befinden sich 3 Verbrennungsbereiche, die jeder für sich optimal funktionieren müssen, aber in enger Wechselwirkung stehen:

  1. Einerseits die Hauptverbrennung, d.h. der Bereich, in den der Sarg eingefahren und verbrannt wird.
  2. Der Bereich, wo die Kremationsasche komplett zu einer weißen Asche ausgebrannt wird.
  3. Und ein dritter Bereich, wo die Abgase vor der eigentlichen Rauchgasreinigung thermisch komplett ausgebrannt werden, so dass sich im Abgas außer dem unvermeidbaren Verbrennungsprodukt Kohlendioxid möglichst keine anderen organischen Verbindungen mehr befinden.

 

Man kann an dieser Aufstellung erkennen, dass ein Kremationsofen eine aus mehreren Teilkomponenten bestehende komplizierte technische Vorrichtung ist. Aus Gründen der Aufstellung und des internen Wärmeverbundes sind diese Funktionseinheiten in einem einheitlichen Metallgehäuse eingebaut. An dieses Blechgehäuse angebaut sind die äeren Ofenfunktionen, Luftzuführungen, Brenneranlagen, Reinigungsöffnungen etc. Wird das Ofenmetallgehäuse beibehalten, so bedeutet das, dass an dem Ofen vieles gleichbleiben muss.

 

Über die letzten 5 10 Jahre wurden die Öfen in der Luft- und Abgasführung durch technischen und wissenschaftlichen Fortschritt optimiert. Die Brennräume und die Abgasführung konnten z.B. durch neue chemisch abbindende Feuerfestmaterialien neugestaltet werden. All diese Neuerungen können aber nur dann umgesetzt werden, wenn auch das Ofengehäuse ersetzt wird.

 

Der im Rahmen der aktuellen Anlagenaufnahme festgestellte hohe Verschleiß macht einen Komplettersatz der Öfen notwendig. Dies liegt an der bereits langen Nutzungsdauer der Öfen, aber auch am zwischenzeitlich erfolgten Ofenbetrieb von weiteren 3 Jahren. Zusätzlich gilt aber: Der Komplettersatz erlaubt es, beim Ofenkonzept den technologischen Schritt zu Öfen moderner Bauart zu machen. Dieser Schritt ist notwendig, weil auch in den letzten 5  10 Jahren die Anforderungen an Umweltschutz und Arbeitsplatzqualität weiter gestiegen sind. Das heißt es besteht neben der Instandhaltung eine zusätzliche Notwendigkeit neben dem Verschleiß die Öfen komplett zu ersetzen: Nur neue Öfen können den heutigen hohen Anforderungen gerecht werden und einen sicheren Betrieb auch in Zukunft sicherstellen.

 

Zu Planungsbeginn der ersten Phase im Januar 2018 war das Ausmaß der beiden Aspekte, insbesondere der hohe Verschleiß, noch nicht erkennbar gewesen. Eine ‚kleine Variante, beschränkt auf eine Neuausmauerung, schien damals bei erster Betrachtung eventuell noch machbar. Im Ergebnis der Grundlagenermittlung durch den Fachplaner wurde festgestellt, dass eine Neuausmauerung aber nicht ausreichend ist.

 

Um dieses Modernisierungskonzept umzusetzen, muss auch die gesamte Peripherie des Ofens ersetzt werden, d.h. z.B. die Verbrennungsluftversorgung mit der Luftverteilung und Luftregelung für 5 Verbrennungszonen im Ofen. Da auch diese Peripherie älter als15 Jahre ist und sich n schlechtem Zustand befindet, ist dies auch aus Instandhaltungsgründen äerst sinnvoll.

 

r die Einfahrt des Sarges in den Ofen wird eine sogenannte Einfuhrmaschine benötigt. Diese hat die Aufgabe den Sarg über eine Lafette anzuheben und möglichst schnell in den Ofen einzufahren und abzusetzen und dann die leere Lafette aus dem Ofen zu ziehen. Dieser Vorgang muss in wenigen Sekunden und zuverlässig erfolgen, denn bei einer Störung kann es zu einer Entflammung des halb im Ofen befindlichen Sarges kommen.

 

Zu Planungsbeginn wurde noch davon ausgegangen, dass die Einfuhrmaschinen lediglich ertüchtigt werden müssen. Zwischenzeitlich ist der Hersteller jedoch nicht mehr auf dem Markt vertreten. Eine Versorgung mit Ersatzteilen, Reparaturen oder Wartung sind nicht mehr gewährleistet. Die Geräte sind fast 30 Jahre alt. Aus diesen Gründen müssen wie bereits im Beschluss vom 10.12.2020 angekündigt die Einfuhrmaschinen vollständig ersetzt werden. Die Erneuerung dient auch dem Arbeitsschutz, da bei neueren Maschinen die Einfuhrbereiche im Boden anders als jetzt automatisch durch Sicherheitsbleche abgedeckt werden, so dass Verletzungen des Bedienungspersonals ausgeschlossen werden.

Außerdem sind neue Einfuhrmaschinen pietätvoller. Anders als bei den alten Anlagen müssen die Sargfüße nicht mehr manuell durch die Mitarbeiter entfernt werden. Die Särge können in Zukunft mit den Sargfüßen eingefahren werden. Diese Maßnahme dient auch der Arbeitssicherheit, da Verletzungen der Mitarbeiter beim Entfernen der Sargfüße damit ausgeschlossen werden.

 

r die Öfen sind neue Gasbrenneranlagen erforderlich. Im Rahmen der Planung konnte ein Konzept gefunden werden, das mit dem vom Gasversorger angebotenen erhöhten Vordruck (30 mbar) einen Industriebrennerbetrieb ermöglicht. Der Bau der Gasdruckerhöhung kann durch dieses technische Konzept vermieden werden. Trotzdem sind neue Brenneranlagen mit geeigneter Auslegung notwendig. Die Vorteile der Industriebrenner sind eine höhere Regeldynamik und ein flexiblerer Betrieb, was u.a. auch zu Gaseinsparungen führen wird.

 

Die Steuerung der Abgasreinigung wurde bei der Erneuerung der Filteranlage bereits erneuert. Die Schaltschränke der Ofenanlage sind jedoch aus dem Jahr 2005. Für die notwendigen Modernisierungen der Öfen und der neuen Sargeinfuhrmaschinen müssen auch die Ofenschaltschränke erneuert werden. Aufgrund des hohen Alters von über 15 Jahren ist das eine Maßnahme, die aus Gründen der Instandhaltung der Steuerung äerst sinnvoll ist. Zudem wird in diesem Zug auch die restliche Elektrotechnik, die z.T. 30 Jahre alt ist, erneuert.

 

Daraus ergibt sich folgendes Maßnahmenprogramm:

 

Komplett neue Verbrennungsöfen moderner Bauart, inkl.

  1. Neuer innerer Ofenaufbau.
  2. Alle Anbauteile werden erneuert
  3. Industriebrenneranlage für einen Fließdruck 30 mbar
  4. Verbrennungsluftsystem

 

Erneuerung der Gesamtelektrotechnik und Gesamtanlagensteuerung, inkl.

  1. Neue Ofenschaltschränke (unter Weiterverwendung von Teilen, die im Rahmen der Rauchgasreinigung bereits erneuert wurden)
  2. Tausch aller alten elektrotechnischen Komponenten und Kabel der Kremationstechnik (soweit sie nicht im Rahmen der Rauchgasreinigung bereits erneuert wurden)

 

Da die Anlage damit komplett erneuert wird, werden auch die Instandhaltungskosten für die kommenden Jahre im Vergleich zur Vergangenheit deutlich geringer sein. Im Gegenzug stellt der Fachplaner fest, dass jede andere Vorgehensweise erneut das hohe Risiko beinhaltet, dass Ausfälle von Teilsystemen kostenintensiv über Noteinsätze geheilt werden müssen. Diese Ausgaben dienen jeweils nur dem Betriebserhalt und führen zu keiner Substanzverbesserung. Statt laufend hohe Kosten zu haben, ist es nach Meinung des Fachplaners sinnvoller, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Modernisierung der Rauchgasreinigung 2019 zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat, und dass die jetzt anstehenden Maßnahmen die Teile der Anlage betreffen, die damals nicht erneuert wurden. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die gesamte Anlage vollständig modernisiert und entspricht dem Stand der Technik, insbesondere auch hinsichtlich des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes.

 

 

Kosten:

 

1. Baukosten             10.000 €

2. zwei neue Öfen mit Industriegasbrenneranlage      740.000 €

3. zwei Einfuhrmaschinen         200.000 €

4. Elektro- und Meß- , Steuer- und Regelungstechnik     220.000 €

5. Stahlbau, Hallenkran, TÜV usw.          10.000 €

6. Abbruchkosten            30.000 €

 

8. Planungshonorar          190.000 €

 

Gesamtkosten netto        1.400.000 €

 

Mehrwertsteuer 19%

Gesamtkosten brutto        1.666.000 €

 

Die Baukosten sind aufgrund der noch nicht stattgefundenen Einschaltung eines Statikers noch relativ ungenau, jedoch in Hinblick auf die Gesamtkosten sehr gering.

 

Nach dem Maßnahmenbeschluss könnte die Planung zunächst weitergeführt werden und anschließend, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ein Vergabeverfahren (Dauer rund 3 Monate) eingeleitet und mit der Auftragserteilung abgeschlossen werden. Mit einer Lieferzeit von 16 - 20 Wochen und einer anschließenden Bauzeit von ca. 14 Wochen je Ofen und jeweiliger Anlagenteile ist zu rechnen. Die Optimierung der Zeitabläufe wird angestrebt.

 

Beide Ofenlinien sollen nacheinander ersetzt werden, sodass grundsätzlich immer eine Ofenlinie in Betrieb bleiben kann und ein kompletter Betriebsstillstand möglichst vermieden wird. Der Beginn der Sanierung ist für die erste Jahreshälfte 2022 geplant.

 

 

Finanzierung:

 

Durch die vorliegende Fachplanung ergeben sich gegenüber der ursprünglichen groben Kostenschätzung in Höhe von 800.000 € netto Mehrkosten in Höhe von ca. 600.000 € netto. Zur Begründung wird auf die Darstellung der Planung verwiesen. Neben den dargestellten Faktoren für die Kostensteigerung muss auch darauf verwiesen werden, dass die Preise für technische Anlagen in den letzten Jahren generell überproportional (laut Fachplaner geschätzt im Vergleich zu 2018 ca. 10 %) gestiegen sind.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2020 - 2024 sind im UA 7501/ 11 auf der Haushaltsstelle 1.7501.9681 für den II. Abschnitt der Modernisierung in den Jahren 2021 - 2022 bisher insgesamt 800.000 € netto, davon in 2021 700.000 € netto, eingeplant. Zudem ist in 2021 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 100.000 € veranschlagt.

 

Um mit der Ausschreibung baldmöglichst noch in 2021 beginnen zu können, soll eine entsprechende zusätzliche Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 600.000 € im (2.) Nachtragshaushaltsplan 2021 berücksichtigt werden.

 

Im Übrigen erfolgt bei der Fortschreibung des Haushalts- und Investitionsplanung (2021-2025) eine entsprechende Anpassung der Haushaltsansätze 2021/2022 ff; der zusätzliche Bedarf ist durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen saldoneutral gegen zu finanzieren.

 

Die Haushaltsmittel für die Umsatzsteuer sind bzw. werden im Verwaltungshaushalt in den Jahren 2021-2023 berücksichtigt bzw. werden entsprechend eingestellt.

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Die Erneuerung der Öfen sowie der Einfuhrmaschinen mit dem Einbau von Industriebrennern für das Krematorium Regensburg wird wie im Sachverhalt dargestellt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.

 

 


Anlagen:

 

1 Formblatt Klimavorbehalt

1 Verfahrensschema

1 Schnittstellenplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-06-16 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1947 KB)    
Anlage 2 2 2021-06-23 Berz Schnittstellenplan (4751 KB)    
Anlage 3 3 2021-06-23 Berz Verfahrensschema (246 KB)